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eco Verband: Frist für Vorratsdatenspeicherung zu kurz
25.04.07 Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht eine Einführung der
Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzern
schon zum 1. Januar 2008 vor.
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Die Bundesregierung plante ursprünglich, die Vorratsdatenspeicherung für die
Branchen zeitlich versetzt einzuführen. Für die Internetbranche sollte diese
erst ab März 2009 gelten. Diese verlängerte Umsetzungsfrist war von der
Bundesregierung extra in die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie
hineinverhandelt worden, um auf die besonderen Probleme der Einführung einer
neuartigen Überwachungstechnik Rücksicht zu nehmen.
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Der Vorstand Infrastruktur und Netze des Verbandes der deutschen
Internetwirtschaft, eco, Klaus Landefeld meint dazu, dass die
Internetwirtschaft von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht
worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten
von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Die
überhastete Umsetzung stellt eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft
dar. Sie wird gezwungen, kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines
Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder
vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird.
Vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Klage gegen die dem Gesetz zugrunde
liegende EU-Richtlinie anhängig. Der eco Verband fordert deshalb ein
Moratorium der Umsetzung der Richtlinie. Der Verband hat zudem Zweifel, ob die
geplante Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Klagen
gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht sind von verschiedenen
Seiten bereits angekündigt worden.
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