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30 Jahre Mobilfunk Deutschland: Vodafone und Telekom feiern Jubiläum

• 28.06.22 Vor 30 Jahren, am 30. Juni 1992, nahm Vodafone -ehemals Mannesmann Mobilfunk- das erste private Mobilfunknetz in Deutschland in Betrieb. Auch bei der Telekom startet das Mobilfunkzeitalter in dem Jahr am 1. Juli 1992. Seit dem sind 30 Jahre vergangen. Die Mobilfunknetze sind zur Selbstverständlichkeit geworden, man kann von fast jedem Ort aus Deutschland telefonieren, simsen und sogar Surfen, und das für einen Bruchteil der damaligen Preise.

Dr.Sim
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30 Jahre Mobilfunk Deutschland: Vodafone und Telekom feiern Jubiläum

Bei der Telekom ging es am 1. Juli 1992 mit dem Mobilfunk los. Zuvor gab es schon das A-Netz im Jahr 1955 als "Zugpostfunk". Hier vermittelt noch das "Fräulein vom Amt" die Gespräche der Reichen und Berühmten, die es sich leisten können, im Auto ein koffergroßes Mobiltelefon durch die Gegend zu chauffieren. Ab dem Jahr 1972 durften die Nutzer im B-Netz erstmals selbst wählen, bei einer Netzkapazität von nicht mal 100.000 Anschlüssen.

30 Jahre Mobilfunk Deutschland: Vodafone und Telekom feiern Jubiläum
30 Jahre Mobilfunk Deutschland: Vodafone und Telekom feiern Jubiläum -Bild: Vodafone

Bei Mannesmann wogen die ersten klobigen D2-Telefone noch mehr als 500 Gramm, hatten eine Akkuleistung für maximal 120 Minuten Gesprächszeit und kosteten satte 3.000 D-Mark. Die Kunden zahlten für Telefonate tagsüber einen Minutenpreis von 1,44 DM, bei einer monatlichen Grundgebühr von 78 DM.

B-Netz-Anschlüsse gehandelt wie Taxilizenzen

Entsprechend wurden B-Netz-Anschlüsse gehandelt wie Taxilizenzen. Das änderte sich nur wenig, als das C-Netz kam. Viel mehr als eine Million Menschen konnten es nicht nutzen. Dennoch wurde ab 1985 vieles praktischer als beim Vorgänger, unter anderem mit der universellen Vorwahl 0161. Vorher war Deutschland in drei Zonen aufgeteilt und wenn jemand von Nord nach Süd fuhr, musste man einfach die Rufnummer mit drei Vorwahlen ausprobieren, bis man mit einer davon fündig wurde.

Auch gab es erstmals eine SIM-Karte, die konnte auch als Telefonkarte in der Telefonzelle genutzt werden. Funklöcher waren überraschend kein Problem. Die niedrigen Frequenzbänder gepaart mit ordentlich Sendeleistung garantieren Versorgung fast überall. Dabei wurde aber viel Strom verbraucht, deswegen waren die Geräte im Auto verbaut. Die ersten Handys waren daher auch erst groß schwer und die Standby-Zeit endete nach sechs Stunden. Das Ganze funktionierte auch nur in Deutschland. Roaming gab's weder beim B- noch beim C-Netz.

Dann kam der weltweite Standard GSM ("Global System for Mobile Communication"). Im Jahr 1987 einigte man sich auf diesen digitalen Übertragungsstandard, welchen französische und deutsche Fachleute entwickelt habem. Aber der musste dann erst einmal aufgebaut und implementiert werden. Fünf Jahre später gab es dann den Start mit dem D-Netz, dem bekannten Mobilfunknetz.

Im April des Jahres 1993, ein Jahr nach dem Start, sind schon 130.000 Teilnehmer im neuen D1-Netz unterwegs. Mit dem D1 der Telekom und D2-Netz von damals Mannesmann gibt es auch erstmals Wettbewerb auf dem deutschen Markt für Telekommunikation.

Auch sanken die Preis bei den Grundgebühren, statt gute 50 DM kostet die monatliche Grundgebühr im Schnitt bald 30 DM. Mit der SMS ("Short Message Service") und ihren 160 Zeichen ab es dann einen Siegeszug beim Mobilfunk. die SMS war eher zufällig als "Abfallprodukt" der neuen Netztechnik entstanden ist, wird in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts zum Renner. Im Jahr 1999 verschicken die Deutschen rund 3,6 Milliarden SMS. Und das Wort "Simsen" landet sogar im Duden.

Jährlich 300.000 echte Handy-Notrufe

Die Handys wurden dann auch zu echten Lebensrettern. Wer ein Mobiltelefon besaß, konnte ab dem 30. Juni 1992 auch von unterwegs die Rettungsleitstelle 112 schnell erreichen. Inzwischen werden allein über das Mobilfunknetz von Vodafone über diese Nummer jährlich rund 300.000 Notrufe abgesetzt.

Und die Technik ist fortgeschritten. So werden jetzt bei einem Handy-Notruf an die 112 die genauen Standortinformationen des Anrufers automatisch und fast flächendeckend an die Leitzentralen der Feuerwehr übertragen. Damit können die Retter jetzt sehr schnell den Unglücksort auffinden.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht 2020/2021 zur Breitbandmessung

Nun gibt es den neuen Jahresbericht 2020/2021 zur Breitbandmessung. Dabei wird nur bei 36,5 Prozent der Nutzern die vertraglich vereinbarte maximale Download-Datenrate im Festnetz erreicht.

So lautet das Urteil von Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur "Ergebnisse in Festnetz und Mobilfunk noch nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen weiterhin oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit".

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht 2020/2021 zur Breitbandmessung
lBundesnetzagentur Jahresbericht: Bundesnetzagentur veröffentlicht
Jahresbericht 2020/2021 zur Breitbandmessung -Bild: Vodafone

Im Festnetz erhielten 83,5 Prozent der Nutzer über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 36,5 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter zum Teil sehr deutlich voneinander. Im Vergleich zur vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate gab es bei den Anbietern ebenfalls Unterschiede.

Die meisten Kunden mit 80,3 Prozent waren mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden. Weniger als 10 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

Mobilfunk mit schlechtem Ergebnis

Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 20,1 Prozent der Nutzer die vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Im Jahr zuvor waren es 17,4 Prozent. Bei 2,6 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten. Im Jahr 2019/2020 waren es 2,1 Prozent.

In höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im Festnetz hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil leicht gestiegen.

Dass der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, legt weiterhin den Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

167.985 Messungen seit dem 1. Februar 2022

So erfasst der sechste Jahresbericht den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021. Insgesamt wurden für die Messung mit der Desktop-App 167.985 (seit dem 1. Februar 2021) und für die Browsermessung 315.638 valide Messungen gezählt (bis zum 1. Februar 2021). Im Mobilfunk waren es 441.233 valide Messungen.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht: 1.622 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen

Auch gab es 830 Anfragen von Kunden von Telekommunikationsunternehmen zum Schlichtungsverfahren. Auch diese Zahl ist weiterhin sehr hoch.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht: 1.622 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen
Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht: 1.622 Schlichtungsanträge von Kunden
der Telekommunikationsunternehmen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

In 620 Streitfällen wurde eine Übereinkunft der Parteien erreicht. Die Schlichtungsstelle lehnte insgesamt 440 Schlichtungsanträge ab. In 85 der abgelehnten Fälle hielt die Schlichtungsstelle eine Kulanzlösung für möglich und leitete die Anliegen an die Telekommunikationsunternehmen weiter. In 35 dieser Fälle wurde eine einvernehmliche Lösung der Streitsache mit dem Kunden erreicht.

Von den im Jahr 2021 beendeten Verfahren blieben 572 ergebnislos.

Lediglich in 235 dieser Fälle verweigerten die Antragsgegner die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, ohne eine Lösung der Streitfrage anzubieten. Die Zahl der Teilnahmeverweigerungen ist damit geringer als in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2020 waren 293 Fälle. In 325 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischenzeitlichen Erledigung der Streitsache. In 42 Fällen nahmen Antragsteller ihre Anträge im laufenden Verfahren zurück.

Gegenstand der Schlichtungsanträge

Im Jahr 2021 waren erneut vorwiegend Vertragsangelegenheiten Gegenstand der Schlichtungsverfahren, dieses waren 63 Prozent. Darunter fallen vertraglich zugesagte Leistungen, die nicht eingehalten wurden, Streitigkeiten bei der Beendigung von Verträgen oder Unstimmigkeiten bei der Vertragslaufzeit. Weitere Schwerpunkte waren Rechnungsbeanstandungen mit 20 Prozent und Probleme beim Umzug mit 4 Prozent.

Die Streitfälle bezogen sich zu 54 Prozent auf Festnetz- und Breitband-Kabelanschlüsse und zu 45 Prozent auf Mobilfunkanschlüsse. Ein Prozent bezog sich auf Hybridanschlüsse.

Bundesnetzagentur Umfrage: Online-Kommunikationsdienste stark verbreitet wie klassische Telekommunikationsdienste

Die Bundesnetzagentur hat nun die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zur Nutzung von Online-Kommunikationsdiensten in Deutschland veröffentlicht. Dabei haben Online-Kommunikationsdiensten, wie WhatsApp, Skype oder Signal während der letzten beiden Jahre weiter zugenommen. Die Ergebnisse der Bundesnetzagentur Verbraucherbefragung zeigen, dass rund 88 Prozent der Befragten regelmäßig Online-Kommunikationsdienste nutzen. Im Jahr 2019 waren es 83 Prozent. Damit sind Online-Kommunikationsdienste mittlerweile ähnlich stark verbreitet wie klassische Telekommunikationsdienste.

Bundesnetzagentur Umfrage: Online-Kommunikationsdienste stark verbreitet wie klassische Telekommunikationsdienste
Bundesnetzagentur Umfrage: Online-Kommunikationsdienste stark verbreitet
wie klassische Telekommunikationsdienste -Bild: Bundesnetzagentur

Dabei liegt WhatsApp mit 93 Prozent weit vorne. Im Jahr 2019 lag der Anteil aber noch höher mit 96 Prozent. 39 Prozent hat der Facebook Messenger (2019: 42 Prozent), 25 Prozent Instagram Direct Messages (2019: 30 Prozent), 20 Prozent Skype/Skype for Business (2019: 18 Prozent) und 18 Prozent Zoom (2019: k. A.).

Demnach haben die Dienste des Konzerns Meta Platforms Inc. -ehemals Facebook- weiterhin eine starke Marktposition inne. Im Vergleich zur Erhebung des Jahres 2019 stellt die Bundesnetzagentur allerdings Verluste bei den relativen Nutzungsanteilen fest. Bedeutende Zuwächse konnten dagegen die Messengerdienste Signal mit 9 Prozentpunkten auf 13 Prozent, Discord mit 8 Prozentpunkten auf 8 Prozent und Telegram mit 6 Prozentpunkten auf 16 Prozent verzeichnen.

Ein noch stärkeres Wachstum mit Nutzungsanteilen von 18 Prozent bzw. 14 Prozent erreichen die Videokonferenzdienste Zoom und Microsoft Teams. Bei der Erhebung des Jahres 2019 spielten beide Dienste aus Verbrauchersicht noch keine erkennbare Rolle. Ihre rasant zunehmende Bedeutung erklärt sich vor allem mit der Pandemie und der veränderten Nachfrage nach Videotelefonie.

Zudem verwenden 73 Prozent der Nutzer von Online-Kommunikationsdiensten mindestens zwei verschiedene Dienste parallel und betreiben damit sogenanntes Multihoming. Im Durchschnitt verwendet ein Nutzer drei Dienste. Multihoming entwickelt sich also immer stärker zum Standardfall.

Mehr Nutzung durch COVID-19

Seit März 2020, also seit Einführung der ersten COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen, hat die Nutzung von Kommunikationsdiensten insgesamt spürbar zugenommen. 39 Prozent aller Befragten gaben an, seither häufiger zu kommunizieren.

Dabei sind insbesondere klassische Telekommunikationsdienste aus Verbrauchersicht von hoher Bedeutung. Beispielsweise ist die Nutzung klassischer Telefonie nach wie vor deutlich beliebter als die Internettelefonie über Online-Kommunikationsdienste.

52 Prozent aller Befragten telefonieren täglich über ihren Mobilfunkanschluss und 39 Prozent über ihren Festnetzanschluss. Online-Kommunikationsdienste nutzen dagegen nur 22 Prozent der Befragten täglich für entsprechende Zwecke. 80 Prozent aller befragten Mobilfunk-Nutzer können sich nicht vorstellen, zukünftig auf die Nutzung dieses Dienstes zu verzichten. Insgesamt haben 45 Prozent der Nutzer dieser Dienste angegeben, dass sie pandemiebedingt häufiger über einen entsprechenden Dienst kommunizieren. Dabei hat insbesondere die Nutzung der Videotelefonie-Funktion deutlich zugenommen.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bezieht sogenannte nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste, wie Messaging-, Internet- und Videotelefoniedienste seit Dezember 2021 in Teile der Regulierung ein. Die Erkenntnisse der Verbraucherbefragung sind daher von hoher Relevanz für die Aktivitäten der Bundesnetzagentur, etwa in den Bereichen Marktbeobachtung und Verbraucherschutz.

Bundesnetzagentur: Grundanforderungen für Internet-Dienste, Teleheimarbeit und Videostreaming

Seit dem 1.Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) auch mit neuen Regeln zur Grundversorgung. Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach den heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste. Diese Regeln sind von der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juni 2022 insbesondere hinsichtlich der Parameter Datenübertragungsrate im Down- und Upload sowie Latenz zu konkretisieren. Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten modernisiert die bisherigen Regelungen zum Universaldienst und setzt dabei europäische Vorgaben um. Der Universaldienst ist seinem Wesen nach ein Instrument, das eine Grundversorgung und damit die soziale und wirtschaftliche Teilhabe für jeden gewährleistet.

Als Ausgangpunkt wird auf Grundlage der Gutachten eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden zur Konsultation gestellt.

Dabei will die Bundesnetzagentur die Anforderungen an die Versorgung jährlich überprüfen und entsprechend der technologischen Entwicklung dynamisch anpassen. Damit ist gewährleistet, dass den berechtigten Interessen an einer angemessenen Grundversorgung für alle jederzeit Rechnung getragen wird.

Dabei hat die Bundesnetzagentur drei Gutachten veröffentlicht. Ein Gutachten setzt sich mit den technischen Anforderungen der Online-Dienste auseinander, die der neue Rechtsanspruch sichern soll. Die Sachverständigen halten für die Nutzung der Dienste eine Downloadrate von 7,7 Mbit/s für erforderlich.

Aber die Bundesnetzagentur schlägt einen höheren Wert vor, u.a. um bis zur ersten Überprüfung eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Für den Upload sowie die Latenz empfiehlt das Gutachten die zur Konsultation gestellten Werte.

Ein weiteres Gutachten befasst sich mit der Leistungsfähigkeit des Mobilfunks zur Sicherstellung der Grundversorgung. Das dritte Gutachten untersucht Realisierungsoptionen einer angemessenen Versorgung über Satellit.

Darüber hinaus sind Daten aus einer Unternehmensbefragung eingeflossen, in der die laut Gesetz von mindestens 80 Prozent der Verbraucher genutzte Mindestbandbreite (sogenanntes 80-Prozent-Kriterium) ermittelt wurde. Hierbei wurde auf die in den Verträgen jeweils garantierte Mindestbandbreite zurückgegriffen.

Im nächsten Schritt wurden die Tarife betrachtet, die von 80 Prozent der Kunden mit den höchsten Bandbreiten genutzt wird. Dabei ist der Wert, den diese Gruppe mindestens erreicht, der Maßstab für das sog. Mehrheitskriterium. Da sich hierbei jedoch mit 6 Mbit/s im Download und 0,7 Mbit/s im Upload niedrigere Bandbreiten als beim Dienstekriterium ergaben, kommt das Mehrheitskriterium aktuell nicht zum Tragen.

So sind bislang auch in anderen europäischen Ländern beim Download nicht mehr als 10 Mbit/s als Mindestanforderung festgelegt worden.

Die von der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juni 2022 zu erlassende Rechtverordnung bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit dem zuständigen Bundestagsausschuss. Zudem ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Bundesnetzagentur: Identifizierungsmethode für Zertifikat mittels mobilem Endgerät vorläufig anerkannt

Durch die fortschreitende Digitalisierung werden immer mehr Dokumente auf dem elektronischem Wege übermittelt. Die Bundesnetzagentur hat nun eine Methode zur Personenidentifizierung mit einem mobilen Endgerät zur Beantragung eines qualifizierten Zertifikates vorläufig anerkannt.

Durch Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz wird eine Personenidentifizierung mit einem mobilen Endgerät möglich. Die nun erlassene Verfügung der Bundesnetzagentur ermöglicht den Einsatz dieser Identifizierungsmethode bei qualifizierten Vertrauensdiensten.

Bundesnetzagentur: Identifizierungsmethode für Zertifikat mittels mobilem Endgerät vorläufig anerkannt
Bundesnetzagentur: Identifizierungsmethode für Zertifikat mittels
mobilem Endgerät vorläufig anerkannt
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

"Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Sachverhalte nicht mehr allein durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Die Identifizierungsmethode unter Nutzung eines mobilen Endgeräts trägt dem digitalen Wandel Rechnung", sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Die Anerkennung erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ist bis zum 21. Dezember 2023 befristet.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element. Das Identifizierungsverfahren muss ein hohes Sicherheitsniveau und ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten, so die Feststellung durch die Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsberichte: Mehr Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch --Besserer Breitbandausbau

Einen rasanten Anstieg bei der Bundesnetzagentur gab es bei den Beschwerden und Anfragen zum Rufnummernmissbrauch. Auch gibt es steigende Investitionen in der Breitbandversorgung in Deutschland, wodurch der Breitbandausbau in Deutschland verbessert wurde, so die Ergebnisse aus den neuen Tätigkeitsberichten Telekommunikation und Post 2020/2021 der Bundesnetzagentur.

Bis Ende November des Jahrs 2021 sind bei der Bundesnetzagentur 138.480 schriftliche Beschwerden und Anfragen zum Rufnummernmissbrauch eingegangen. Zum Vergleich im Vorjahreszeitraum waren es nur 84.340 Beschwerden.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsberichte: Mehr Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch --Besserer Breitbandausbau
Bundesnetzagentur Tätigkeitsberichte: Mehr Beschwerden zum
Rufnummernmissbrauch --Besserer Breitbandausbau
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Besonders viele Beschwerden mit über 30.000 betrafen unverlangt zugesendete Werbefaxe mit denen insbesondere der Verkauf von Corona-Schnelltests oder Masken beworben wurde. Darauf hat die Bundesnetzagentur mit Abschaltungsanordnungen und Untersagungsverfügungen reagiert.

Im Bereich SMS-Spam sind über 45.000 Beschwerden eingegangen. Hauptsächlich handelte es sich um SMS von angeblichen Paketdiensten, in denen Empfänger auf einen Link tippen sollen. Die Folge können schädliche Apps, Massen-SMS und Abofallen sein.

Zu sogenannten Ping-Anrufen (rund 5.000 Beschwerden) und Drittanbieter bzw. Abo-Fallen im Mobilfunk (rund 350 Beschwerden) sind die Beschwerdezahlen stark zurückgegangen bzw. befinden sich weiter auf niedrigem Niveau. Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher greifen.

Mehr Geld beim Breitbandausbau

Die steigenden Investitionen in den Breitbandausbau haben in Deutschland dazu geführt, dass sich die Breitbandversorgung in Deutschland verbessert hat. Allein in den Jahren 2019 und 2020 erhöhten sich die Investitionen in Sachanlagen um knapp 19 Prozent auf 10,8 Mrd. Euro.

So waren für über 62 Prozent der Haushalte bis Mitte des Jahres Gigabitgeschwindigkeiten verfügbar. Annähernd 90 Prozent der Nutzer hatten Zugang zu Anschlüssen mit 100 Mbit/s. Für etwa zwei Drittel der Haushalte stehen Kabel-Anschlüsse zur Verfügung, die durch technische Aufrüstung immer höhere Datenraten übertragen können.

Mitte des Jahres waren 7,5 Mio. Endkunden mit FttH/B Anschlüssen versorgt bzw. unmittelbar mit solchen erreichbar. Beim Ausbau reiner Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen besteht aber weiterhin Nachholbedarf, so die Feststellung der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: Erstmals Netzabdeckung mit 5G veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im letzten Jahr die Mobilfunkauflagen aus der 4G-Versteigerung zur Versorgung der Haushalte überprüft. Insgesamt waren in jedem Bundesland 97 Prozent der Haushalte und 98 Prozent bundesweit von jedem der drei Mobilfunknetzbetreiber mit mobilem Breitband zu versorgen. Nun mehr sind auch die Hauptverkehrswege vollständig mit LTE versorgt, so das Fazit der Wächter. Im Gegenzug aktualisiert die Bundesnetzagentur ihre Darstellung zur aktuellen Mobilfunkversorgung in Deutschland erstmalig mit den neuen 5G-Daten.

Nach den Erhebungen aus dem Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur liegt die Versorgung mit 4G Ende Oktober 2021 in der Fläche bei knapp 96 Prozent. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch erstmalig die 5G-Netzabdeckung dargestellt. Demnach werden mit dem neusten Mobilfunkstandard bereits über 53 Prozent der Fläche versorgt. Nach den Daten der Bundesnetzagentur wird Ende Oktober 2021 bereits über 53 Prozent der Fläche von mindestens einen Anbieter mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G versorgt.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: Erstmals Netzabdeckung mit 5G veröffentlicht
Bundesnetzagentur 5G Ausbau: Erstmals Netzabdeckung mit 5G veröffentlicht
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Dabei werden die seit dem Jahr 2019 versteigerten und exklusiv für 5G genutzten Funkfrequenzen bei 3,6 GHz von allen Netzbetreibern zuerst in städtischen Gebieten eingesetzt. Besonders hohe Datenraten werden daher zunächst lediglich in Ballungszentren erreicht.

Um trotzdem eine hohe Flächenversorgung mit 5G zu erreichen, setzen vor allem die Netzbetreiber Telekom und Vodafone parallel das sogenannte Dynamic Spectrum Sharing ein. Dabei wird die bestehende 4G-Infrastruktur auch für 5G mitgenutzt und das Mobilfunkspektrum zwischen den beiden Technologien bedarfsorientiert aufgeteilt. Dabei wird der Speed in der Regel aber nicht erhöht, so die Messungen der Verbraucher

4G- Versorgung derzeit hoch

Mit dem aktuell dominierenden Mobilfunkstandard 4G (LTE) sind gegenwärtig ca. 96 Prozent der Fläche von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber versorgt, so die Feststellung der Bundesnetzagentur.

Zum Erhebungsstand Ende Oktober 2021 sind noch ca. 13,3 Prozent der Fläche mit 3G versorgt. Dabei wollten die Telekom und Vodafone ihre 3G-Netze bereits im Sommer vollständig abgeschaltet. Telefónica wird diesen Schritt voraussichtlich Ende des Jahres vollzogen haben. Die dadurch freiwerdenden Frequenzen werden für die leistungsfähigeren 4G- und 5G-Netze eingesetzt.

Die Abschaltung des 3G-Netzes hat sich nicht negativ auf die Versorgungssituation ausgewirkt. Der Flächenanteil der weißen und grauen Flecken ist jeweils rückläufig und beträgt ca. 3,9 Prozent für weiße und ca. 6,8 Prozent für graue Flecken. Weiße Flecken sind Gebiete, in denen kein mobiles Breitband zur Verfügung steht. In grauen Flecken bietet nur ein Netzbetreiber mobiles Breitband an. Der Flächenanteil von Funklöchern ohne jede Mobilfunkversorgung ist ebenfalls leicht zurückgegangen und beträgt 0,36 Prozent.

Mobilfunk-Monitoring der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erhebt für das Mobilfunk-Monitoring Versorgungsdaten der Netzbetreiber und vergleicht und plausibilisiert diese Angaben mit den Ergebnissen der Nutzer der Funkloch-App und den Daten des hauseigenen Prüf- und Messdienstes.

Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen

So hat nun die Bundesnetzagentur die Überprüfung der Versorgungsauflagen der aus dem Jahr 2015 versteigerten Frequenzen abgeschlossen. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Auflagen erfüllt.

Bundesnetzagentur: Fortschritte bei Mobilfunkversorgung auf Hauptverkehrswegen
Bundesnetzagentur: Fortschritte bei Mobilfunkversorgung
auf Hauptverkehrswegen
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Der Netzausbau wird aktiv von allen drei Mobilfunknetzbetreibern weiter vorangetrieben. Die 3G-Netze wurden bereits zum Teil für eine bessere 4G- und 5G-Abdeckung umgerüstet. Die 2019 ersteigerten Frequenzen werden sukzessive aufgeschaltet, um der steigenden Nachfrage nach mobilen Breitbanddiensten nachzukommen.

Die Bundesnetzagentur hatte in den Zuteilungen der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, dass diese ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und ICE-Strecken) vollständig zu versorgen.

Die Versorgungsauflagen waren zunächst zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht vollständig erfüllt worden. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin unter Androhung von Sanktionen den Mobilfunknetzbetreibern eine Nachfrist gewährt. Nunmehr sind die Auflagen jedoch vollständig erfüllt, so dass es keiner Sanktionsmaßnahmen bedarf.

Auflagen aus dem Jahr 2019 nun zu erfüllen

Nun haben die Mobilfunkprovider die Auflagen aus dem Jahr 2019 umzusetzen. Dabei ist nun 1&1 Drillisch als Provider neu hinzugekommen. Die in der Frequenzauktion 2019 erfolgreichen Bieter müssen bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

Bundesnetzagentur: Preisnachlässe beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss ab Dezember

So hat nun heute die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt.

Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnächlässen beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss
Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnachlässen beim schlechten
Internet- und Telefon-Anschluss -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei werden im Telekommunikationsgesetz Verbraucherrechte verankert, welche den Verbrauchern das Recht einräumen, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten in diesem Jahr am 1. Dezember 2021 in Kraft.

"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Präsentation des Entwurfs.

In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.

Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed

Der neue Jahresbericht der Bundesnetzagentur umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 949.414 und für mobile Breitbandanschlüsse 448.058 valide Messungen berücksichtigt.

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed
Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed -Bild: Vodafone

Nur bei 24,0 Prozent der Nutzer wurde der volle vertragliche Speed erreicht. Ein Jahr zuvor, im vierten Jahresbericht 2018/2019 waren dieses 16,4 Prozent.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im aktuellen Berichtszeitraum im Download 73,6 Prozent der Nutzer bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Also liegen bei fast drei viertel aller Verträge vertragswidrige Konditionen zu Lasten der Verbraucher vor.

"Gegenüber den Vorjahren ist die Entwicklung positiv. Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren mit der Leistung des Anbieters zufrieden. Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 60,7 Prozent weiterhin leicht rückläufig, ein Jahr zuvor waren es 61,4 Prozent.

Ergebnisse im Mobilfunk 2019/2020

Im aktuellen Berichtszeitraum lag das Niveau bei mobilen Breitbandanschlüssen deutlich unter dem von stationären Anschlüssen. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 17,4 Prozent der Nutzer (2018/2019: 14,9 mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Nur bei 2,1 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

In höheren Bandbreiteklassen wurden niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im stationären Bereich hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter überwiegend mit Noten von 1 bis 3 Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil nahezu unverändert.

Da der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert immer noch auf einem geringen Niveau lag, liegt weiterhin der Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Mehr Festnetz-, weniger Mobilfunk-Messungen in diesem Jahresbericht

Parallel zum ersten Corona-Lockdown lässt sich ein deutlicher Anstieg der Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse feststellen. Im Mobilfunk fällt auf, dass die Zahl der mobilen Messungen in den drei von der Corona-Pandemie betroffenen Quartalen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen zurückgegangen ist. Eine durch die Pandemie bedingte Veränderung der Datenübertragungsraten im Download und Upload sowie für die gemessene Laufzeit konnte in der Quartalsdarstellung sowohl mit Blick auf stationäre als auch mobile Breitbandanschlüsse nicht beobachtet werden.

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

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