Marktbeobachter rechnen mit einer Dauer von 6 Wochen bei einer Gebotssumme zwischen 3 bis 5 Milliarden Euro.
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Da die Gebote schon nach nur einem Tag über 300 Millionen Euro lagen, haben
viele Marktbeobachter mit einem schnellen knacken der Milliarden Grenze
gerechnet. Diese Marke wurde allerdings erst am gestrigen Abend geknackt.
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Die 5G Auktion geht in die 80.Runde -Bild: Telekom
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Letztendlich für den schnellen, flächendeckenden Ausbau sind die Frequenzen
bei den 2GHz Blöcken interessant. Mit diesem Frequenzspektrum kann man eine
grosse Reichweite erreichen. Hingegen die 3,6 GHz Blöcke sind nur für den
lokalen Bereich wie an Autobahnen, Bundestrassen oder bei den grossen Städten
interessant.
Bislang ist allerdings keiner der 41 angebotenen Frequenzblöcke
vergeben. So kann jedes der vier bietenden Unternehmen noch
überboten werden. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass die
2-Gigahertz-Frequenzblöcke besonders begehrt sind. Für sie wurden zwischen 16
Millionen und 59 Millionen Euro geboten. Für die Blöcke im Frequenzbereich 3,6
Gigahertz liegen die Gebote nur bei 2 Millionen bis 27 Millionen Euro.
Der Neueinsteiger 1&1 Drillisch hält aktuell 4 Frequenzblöcke im
2-GHz-Bereich, Vodafone nur zwei Blöcke, Telefonica und die Telekom jeweils
drei Blöcke. Allerdings kann sich dieses Bild immer wieder schnell ändern.
Nachdem die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 14. Mai 2018 bereits
entschieden hatte, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7
GHz wegen Knappheit zu versteigern, hat sie am 26. November 2018 die
Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln nach Anhörung der
interessierten Kreise veröffentlicht.
Es wird Frequenzspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz
versteigert. Insgesamt werden 41 Frequenzblöcke versteigert, der Umfang des
Frequenzspektrums beträgt 420 MHz. Diese Frequenzen zeichnen sich durch eine
vergleichsweise geringe Reichweite und umso höhere Kapazitäten aus.
Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren
für Frequenzzuteilungen im Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz zur lokalen und
regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird
ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale
Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst
künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land-
und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für
Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die
Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.
Versteigert werden die Frequenzen, weil die Nachfrage nach Frequenzen die
verfügbaren Frequenzen übersteigt. Diese Knappheit hat die Bundesnetzagentur
in einer Bedarfsermittlung festgestellt und daraufhin die Versteigerung
angeordnet.
Die Versteigerung findet unter hohen Sicherheitsanforderungen statt. Die
Bieter geben ihre Gebote in voneinander getrennten Räumen in einem autarken
Versteigerungsnetzwerk ab.
Die 41 Frequenzblöcke werden gleichzeitig versteigert und Bieter können Gebote
auf mehrere Blöcke abgeben. Gebote müssen in definierten Gebotsschritten
abgegeben werden. Dabei gilt für jeden Block ein Mindestgebot zwischen 1,7 und
5 Mio. Euro.
Spätestens nach einer Stunde endet eine Auktionsrunde. Die aktuellen
Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht und
im Öffentlichkeitsraum am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz bekannt
gegeben.
Die Versteigerung endet, wenn auf keinen Block weitere valide Gebote
eingehen. Die Dauer der Versteigerung lässt sich nicht prognostizieren.
Dieses sind nun die Vergabebindungen:
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
• mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
• alle Bundesautobahnen,
• die wichtigsten Bundesstraßen sowie
• die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
• alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
• alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
• die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
• alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10
Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000
"5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende
des Jahres 2022 zu errichten.
Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit
soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum
verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten
und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird
dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.
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