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5G Frequenz-Auktion knackt die Milliarden Marke --Gebote liegen bei 1,15 Milliarden Euro

• 28.03.19 Die 5G Frequenz-Auktion konnte wie geplant am letzten Dienstag am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz starten. Zur Auktion wurden die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen. Am gestrigen Mittwoch Abend wurde erstmals die Milliarden Grenze geknackt. Nach nur einem Tag lagen die Gebote schon bei 353 Millionen Euro. Damit hatte sich die Preistreiberei am ersten Tag stark abgekühlt.
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Marktbeobachter rechnen mit einer Dauer von 6 Wochen bei einer Gebotssumme zwischen 3 bis 5 Milliarden Euro.

Gebote liegen nach 80.Runden 1,15 Milliarden Euro

Aktuell liegen die Gebote in der 80.Runde bei 1,15 Milliarden Euro. Da die Gebote schon nach nur einem Tag über 300 Millionen Euro lagen, haben viele Marktbeobachter mit einem schnellen knacken der Milliarden Grenze gerechnet. Diese Marke wurde allerdings erst am gestrigen Abend geknackt.

5G Auktion in Main
Die 5G Auktion geht in die 80.Runde -Bild: Telekom

Letztendlich für den schnellen, flächendeckenden Ausbau sind die Frequenzen bei den 2GHz Blöcken interessant. Mit diesem Frequenzspektrum kann man eine grosse Reichweite erreichen. Hingegen die 3,6 GHz Blöcke sind nur für den lokalen Bereich wie an Autobahnen, Bundestrassen oder bei den grossen Städten interessant.

Bislang ist allerdings keiner der 41 angebotenen Frequenzblöcke vergeben. So kann jedes der vier bietenden Unternehmen noch überboten werden. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass die 2-Gigahertz-Frequenzblöcke besonders begehrt sind. Für sie wurden zwischen 16 Millionen und 59 Millionen Euro geboten. Für die Blöcke im Frequenzbereich 3,6 Gigahertz liegen die Gebote nur bei 2 Millionen bis 27 Millionen Euro.

Der Neueinsteiger 1&1 Drillisch hält aktuell 4 Frequenzblöcke im 2-GHz-Bereich, Vodafone nur zwei Blöcke, Telefonica und die Telekom jeweils drei Blöcke. Allerdings kann sich dieses Bild immer wieder schnell ändern.

Nachdem die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 14. Mai 2018 bereits entschieden hatte, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz wegen Knappheit zu versteigern, hat sie am 26. November 2018 die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln nach Anhörung der interessierten Kreise veröffentlicht.

Es wird Frequenzspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz versteigert. Insgesamt werden 41 Frequenzblöcke versteigert, der Umfang des Frequenzspektrums beträgt 420 MHz. Diese Frequenzen zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe Reichweite und umso höhere Kapazitäten aus.

Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen im Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz zur lokalen und regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.

Versteigert werden die Frequenzen, weil die Nachfrage nach Frequenzen die verfügbaren Frequenzen übersteigt. Diese Knappheit hat die Bundesnetzagentur in einer Bedarfsermittlung festgestellt und daraufhin die Versteigerung angeordnet.

Die Versteigerung findet unter hohen Sicherheitsanforderungen statt. Die Bieter geben ihre Gebote in voneinander getrennten Räumen in einem autarken Versteigerungsnetzwerk ab.

Die 41 Frequenzblöcke werden gleichzeitig versteigert und Bieter können Gebote auf mehrere Blöcke abgeben. Gebote müssen in definierten Gebotsschritten abgegeben werden. Dabei gilt für jeden Block ein Mindestgebot zwischen 1,7 und 5 Mio. Euro.

Spätestens nach einer Stunde endet eine Auktionsrunde. Die aktuellen Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht und im Öffentlichkeitsraum am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz bekannt gegeben.

Die Versteigerung endet, wenn auf keinen Block weitere valide Gebote eingehen. Die Dauer der Versteigerung lässt sich nicht prognostizieren.

Dieses sind nun die Vergabebindungen:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

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