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5G Frequenz-Auktion: Bundesnetzagentur läßt 4 Anbieter zu --Drillisch am Start

• 26.02.19 Die kommende 5G Frequenz-Auktion wird nur 4 Anbieter haben. Dieses teilt die Bundesnetzagentur mit. Die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband soll dann am 19. März in Mainz starten. Bislang gibt es aber drei Eilanträge von der Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschland (O2). So kann eine gerichtliche Entscheidung eine zeitliche Verschiebung notwendig machen.

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5G Frequenz-Auktion: Bundesnetzagentur läßt 4 Anbieter zu

Die Anbieter Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH und die Drillisch Netz AG sind nun zugelassen worden. Mit Drillisch steigt erstmals ein Anbieter ohne eine eigene Netzinfrastruktur ein. Drillisch gehört mit zur United Internet-Gruppe, in welcher auch 1&1 als bekannte Marke eingebunden ist.

Bundesnetzagentur läßt 4 Anbieter zu -Bild: Bundesnetzagentur

Zu Drillisch gehören die bekannten Handydiscounter Marken wie PremiumSIM, DeutschlandSIM, winSIM, Smartmobile, maXXim und noch einige andere.

Bei der Auktion werden Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz versteigert.

"Frequenzen für Mobilfunk sind begrenzt und sollen daher im Interesse der Verbraucher effizient genutzt werden", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Bundesnetzagentur hat im Zulassungsverfahren geprüft, ob die Antragsteller über die Fähigkeiten und Mittel für einen bundesweiten Netzausbau verfügen. Mit der Zulassung der Drillisch Netz AG erhält ein weiteres Unternehmen die Chance, Frequenzen zu erwerben und den Wettbewerb zu stärken.".

Auch Telekom reicht Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht ein

Der geplanten 5G Frequenz-Auktion im kommenden Frühling droht weiterhin eine Verschiebung. So hat nun auch am letzten Donnerstag die Telekom bekannt gegeben, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht zu haben. Zuvor hatte schon Vodafone und der Netzbetreiber Telefónica einen entsprechenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Köln gestellt. Auch hier geht es um die Aktionsbedingungen, welche laut den Netzbetreibern die Investitionen in 5G-Technologie erschweren.

Der Telekom-Chef Tim Höttges sagte am Donnerstag in Bonn dazu: "Wir haben uns entschieden, ebenfalls einen Eilantrag gegen das aktuelle Auktionsdesign zu stellen.".p> Damit ist die Telekom nun der dritte grosse Mobilfunkanbieter in Deutschland, der einen Eilantrag stellt. Zuvor hatten Vodafone und Telefonica Deutschland einen Eilantrag gestellt.

5G-Frequenzauktion in Gefahr --Bundesregierung will lokales Roaming

So hat nun die Bundesnetzagentur an die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft in einem Schreiben schon davor gewarnt, das sogenannte lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Das würde die 5G-Versteigerung im kommenden Frühjahr gefährden, da eine neue Rechtsunsicherheit für die Netzbetreiber entsteht. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor, auch hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Die Bundesnetzagentur hat in den Vergaberegeln eine Verhandlungsbasis offeriert. Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.

Dieses sind nun die Vergabebindungen:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

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