5G Frequenz-Auktion: Gebote liegen nach einer Woche bei 783 Millionen Euro
• 26.03.19 Die 5G Frequenz-Auktion konnte wie geplant am letzten Dienstag am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz starten. Zur Auktion wurden die Unternehmen Drillisch Netz AG, Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone GmbH zugelassen. Nach nun nur einer Woche liegen die Summen der Gebote bei 784 Millionen Euro. Nach nur einem Tag lagen die Gebote schon bei 353
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Gebote liegen nach einer Woche bei 783 Millionen Euro
Aktuell liegen die Gebote in der 58.Runde bei 783 Millionen Euro. Da die Gebote schon nach nur einem Tag über 300 Millionen Euro lagen, haben viele Marktbeobachter mit einem schnellen knacken der Milliarden Grenze gerechnet. Nun scheint es so, als ob alles ein bischen mehr dahin schleicht. Aktuell läuft die 58 Runde.
Die 5G Auktion in der 58.Runde -Screenshot: Bundesnetzagentur |
Letztendlich für den schnellen, flächendeckenden Ausbau sind die Frequenzen bei den 2GHz Blöcken interessant. Mit diesem Frequenzspektrum kann man eine grosse Reichweite erreichen. Hingegen die 3,6 GHz Blöcke sind nur für den lokalen Bereich wie an Autobahnen, Bundestrassen oder bei den grossen Städten interessant.
Nachdem die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 14. Mai 2018 bereits entschieden hatte, die Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz wegen Knappheit zu versteigern, hat sie am 26. November 2018 die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln nach Anhörung der interessierten Kreise veröffentlicht.
Es wird Frequenzspektrum in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz versteigert. Insgesamt werden 41 Frequenzblöcke versteigert, der Umfang des Frequenzspektrums beträgt 420 MHz. Diese Frequenzen zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe Reichweite und umso höhere Kapazitäten aus.
Parallel zum Vergabeverfahren hat die Bundesnetzagentur ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen im Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz zur lokalen und regionalen Nutzung erarbeitet. Für den Frequenzbereich bei 26 GHz wird ebenfalls ein Antragsverfahren erarbeitet. Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.
Versteigert werden die Frequenzen, weil die Nachfrage nach Frequenzen die verfügbaren Frequenzen übersteigt. Diese Knappheit hat die Bundesnetzagentur in einer Bedarfsermittlung festgestellt und daraufhin die Versteigerung angeordnet.
Die Versteigerung findet unter hohen Sicherheitsanforderungen statt. Die Bieter geben ihre Gebote in voneinander getrennten Räumen in einem autarken Versteigerungsnetzwerk ab.
Die 41 Frequenzblöcke werden gleichzeitig versteigert und Bieter können Gebote auf mehrere Blöcke abgeben. Gebote müssen in definierten Gebotsschritten abgegeben werden. Dabei gilt für jeden Block ein Mindestgebot zwischen 1,7 und 5 Mio. Euro.
Spätestens nach einer Stunde endet eine Auktionsrunde. Die aktuellen Höchstgebote auf jeden Block werden unmittelbar im Internet veröffentlicht und im Öffentlichkeitsraum am Standort der Bundesnetzagentur in Mainz bekannt gegeben.
Die Versteigerung endet, wenn auf keinen Block weitere valide Gebote eingehen. Die Dauer der Versteigerung lässt sich nicht prognostizieren.
Dieses sind nun die Vergabebindungen:
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:-
• mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
• alle Bundesautobahnen,
• die wichtigsten Bundesstraßen sowie
• die wichtigsten Schienenwege.
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• alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
• alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
• die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
• alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.
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