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5G Frequenz-Auktion: Telefonica reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein

• 07.02.19 Der geplanten 5G Frequenz-Auktion im kommenden Frühling droht nun eine Verschiebung. So will der Netzbetreiber Telefónica mit juristischen Mitteln die geplante Auktion der 5G-Frequenzen stoppen. Dazu ist ein entsprechender Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Köln gestellt worden, sagte ein Telefónica-Sprecher gegenüber dem Handelsblatt. Zu den konkreten Gründen für die Klage gibt es vom Unternehmenssprecher bislang keine Angaben.

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5G Frequenz-Auktion: Telefonica reicht Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein

Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln, Michael Ott, bestätigte der Agentur Reuters auch den Eingang eines Eilantrags. Laut dem Sprecher will Telefónica mit dem Eilverfahren versuchen, eine vorläufige Aussetzung des Frequenzvergabeverfahrens zu erreichen.

5G Frequenz-Auktion droht Verschiebung
Telefonica Deutschland mit Eilantrag gegen 5G Frequenz-Auktion beim Gericht -Bild: Telefonica/O2

Derzeit sind beim Verwaltungsgericht Köln auch mehrere Verfahren hinsichtlich der 5G-Vergabe anhängig. Bislang handelte es sich dabei nicht um Eilanträge, die eine aufschiebende Wirkung haben könnten.

Vierter Bieter mit United Internet bei der 5G Frequenz-Auktion

Mit dieser Entscheidung schlägt United Internet ein neues Kapitel seiner Unternehmensgeschichte auf und legt den Grundstein für mehr Wettbewerb und eine bessere Mobilfunkversorgung in Deutschland. Bislang war United Internet über seine 1&1 Tochter im Glasfaser- und DSL Geschäft tätig.

Ralph Dommermuth, Vorstandsvorsitzender der United Internet AG, erklärt dazu: "Wir haben in den vergangenen Monaten für mehr Wettbewerb und die daraus entstehenden Impulse für einen schnellen 5G - Ausbau in Deutschland geworben. Nun wollen wir die Grundlage schaffen, um als vierter Netzbetreiber im Mobilfunkmarkt dazu bei zu tragen, dass es Deutschland gelingt, 5G Leitmarkt zu werden.".

Laut einem Bericht hatte der Internet-Unternehmer in den vergangenen Tagen bereits mehrere Vorverträge mit Kooperationspartnern abgeschlossen, die in Zukunft beim Ausbau des 5G-Netzes in Großstädten helfen sollen.

Telekom, Vodafone und Telefonica klagen gegen 5G-Frequenzauktion

Nachdem die Bundesnetzagentur nun die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekannt gegeben hat, gibt es nun Klagen von der Telekom, Vodafone und Telefonica gegen die Vergabebedingungen. Wie die Zeitung die WELT berichtet, geht es um die Vergabebedingungen für die fünfte Mobilfunkgeneration 5G.

So wird ein Telekomsprecher zitiert: "Die verschärften Ausbauauflagen gehen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat." Die Umsetzung dieser Auflagen sei schon aus heutiger Sicht unrealistisch. Ferner geht es weiter: "Wir haben von Beginn an gesagt, dass die für die Auktion vorgesehenen Auflagen aus unserer Sicht unrealistisch sind und Rechtsunsicherheit schaffen".

Vodafone Red Tarife
Vodafone LTE Netzausbau in Hessen -Bild: Vodafone

Die Telekom hat nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Mit der Telekom-Klage gehen nun alle drei Netzbetreiber in Deutschland gegen die Netzagentur vor. Dabei hatten Telefónica und Vodafone ihre Klagen schon vor Weihnachten eingereicht.

5G-Frequenzauktion in Gefahr --Bundesregierung will lokales Roaming

So hat nun die Bundesnetzagentur an die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft in einem Schreiben schon davor gewarnt, das sogenannte lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Das würde die 5G-Versteigerung im kommenden Frühjahr gefährden, da eine neue Rechtsunsicherheit für die Netzbetreiber entsteht. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor, auch hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Die Bundesnetzagentur hat in den Vergaberegeln eine Verhandlungsbasis offeriert. Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.

Den Netzbetreibern wird ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt. Die Bundesnetzagentur wird den Prozess als "Schiedsrichter" aktiv begleiten.

Dieses sind nun die Vergabebindungen

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigernoffen. Die Versteigerung wird im Frühjahr 2019 stattfinden.

In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden.

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