5G-Frequenzauktion in Gefahr --Bundesregierung will lokales Roaming
• 07.12.18 Nachdem die Bundesnetzagentur nun die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekannt gegeben hat, kommen von Seiten der Politiker Änderungsvorschläge, welche mitunter eine Investitionssicherheit für die Mobilfunker und damit die Frequenzversteigerung gefährden. Dabei geht es um das Einführen von lokalem Roaming, welches nichts anderes
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5G-Frequenzauktion in Gefahr --Bundesregierung will lokales Roaming
So hat nun die Bundesnetzagentur an die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft in einem Schreiben davor gewarnt, das sogenannte lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Das würde die 5G-Versteigerung im kommenden Frühjahr gefährden, da eine neue Rechtsunsicherheit für die Netzbetreiber entsteht. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor, auch hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.
Vodafone LTE Netzausbau in Hessen -Bild: Vodafone |
Die Bundesnetzagentur hat in den Vergaberegeln eine Verhandlungsbasis offeriert. Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.
Den Netzbetreibern wird ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt. Die Bundesnetzagentur wird den Prozess als "Schiedsrichter" aktiv begleiten.
Bundesnetzagentur mit endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln
Die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur ist das Ergebnis umfangreicher Konsultationen und wurde im Benehmen mit dem Beirat der Bundesnetzagentur getroffen.
Bundesnetzagentur mit neuer App --Bild: Bundesnetzagentur |
"Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mit Veröffentlichung der Entscheidung ist das Zulassungsverfahren zur Versteigerung eröffnet. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können bis zum 25. Januar 2019, 15.00 Uhr Zulassungsanträge stellen. Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.
Dieses sind nun die Vergabebindungen
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:-
• mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
• alle Bundesautobahnen,
• die wichtigsten Bundesstraßen sowie
• die wichtigsten Schienenwege.
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• alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
• alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
• die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
• alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.
Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigernoffen. Die Versteigerung wird im Frühjahr 2019 stattfinden.
In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden.
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