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5G-Frequenzauktion: Bundesnetzagentur mit finalem Entwurf für 5G-Frequenzauktion

• 26.11.18 So langsam geht es voran mit dem schnellen 5G-Netz. So hatte die Bundesnetzagentur ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion dem Beirat bei der Bundesnetzagentur der Öffentlichkeit vorgelegt. Der Beirat berät am heutigen 26. November über den Entwurf. Anschließend soll die Entscheidung veröffentlicht werden. Kritik
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kommt vor allem von den Mobilfunkanbietern, die ein dichtes 5G Netz mit zu hohen Kosten verbinden.

Bundesnetzagentur mit finalem Entwurf für 5G-Frequenzauktion

"Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden".

Bundesnetzagentur mit neuer App --Bild: Bundesnetzagentur

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s

    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.

Den Netzbetreibern wird ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt. Die Bundesnetzagentur wird den Prozess als "Schiedsrichter" aktiv begleiten.

Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigernoffen. Die Versteigerung wird im Frühjahr 2019 stattfinden.

In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden.

Harsche Kritik kommt von den Netzbetreibern

Vodafone hält die neuen Vergaberegeln in ihrem finalen Entwurf sogar für "klar rechtswidrig". Daher will man bei Vodafone vielleicht sogar vor das Gericht ziehen, so Vodafone laut einer dpa Anfrage.

Auch die Deutsche Telekom kritisiert den Entwurf. Der Entwurf der Bundesnetzagentur enthalte für die Flächenversorgung "weiter verschärfte Auflagen, die deutlich über das hinausgehen, was die Behörde zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig bezeichnet hat", so in einem Schreiben der Telekom an die Bundesregierung.

Bei Telefónica Deutschland gibt es ebenfalls Kritik. Aus O2 Sicht, kann man die strengen Versorgungsauflagen nur mit Rückgriff auf andere, längst vergebene Frequenzen mit mehr Reichweite einhalten.

Negativ werten die Netzbetreiber Regeln, die neue Wettbewerber beim Markteintritt zu befolgen hätten. Dabei kann ein Neueinsteiger Netze der Konkurrenz mitbenutzen dürfen. Für das "National Roaming" schreibt die Bundesnetzagentur aber keine Pflicht vor. Bei Konflikten ist die Bundesnetzagentur der Schlichter.

Bundesnetzagentur: Neue App für Funklöcher verfügbar

Wie gut es um die Netze im eigenen Land bestellt ist, kann man mittlerweile eine neue App herausfinde. So hat das Ministerium die Bundesnetzagentur beauftragt, ihre bestehende App zur Breitbandmessung so zu erweitern, dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können. Dieses erfolgt dann ganz einfach und unbürokratisch. Das Update steht ab sofort für Android und iOS im Google Play Store und Apple App Store zum kostenlosen Download zur Verfügung. Sicherlich wird es dann sehr spannend bei der ersten Datenauswertung werden. Immerhin konnten wir im O2-Netz hier oben im Norden in Schleswig Holstein im LTE Netz einen gravierenden Mangel feststellen.

Die App "Breitbandmessung" ermöglicht mit einem Klick auf die Schaltfläche "Netzverfügbarkeit erfassen" die Abfrage. Ab diesem Zeitpunkt erfaßt die App in regelmäßigen Abständen von maximal 50 Metern, ob eine Netzabdeckung vorhanden ist, und ob sie durch 2G-, 3G- oder 4G-Technologie gegeben ist. Die erfaßte Wegstrecke wird dem Nutzer auf einer Karte dargestellt.

Wenn der Nutzer die Erfassung stoppt, werden die Daten unter Angabe von Ort, Zeit und Mobilfunkanbieter an einen zentralen Server übermittelt. Sollte es ein Funkloch geben, erfolgt die Übertragung, nachdem wieder eine Verbindung zum Internet besteht.

Sobald genügend Daten vorliegen, wird die Bundesnetzagentur sie in einer detaillierten Karte zusammenfassen und veröffentlichen. Zudem soll im Jahrestakt ein Monitoring-Bericht zur Netzabdeckung vorgelegt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich als Ziel gesetzt, eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu schaffen. Hierzu tragen auch die Regeln zur anstehenden Vergabe der 5G-Frequenzen bei, die die Bundesnetzagentur derzeit erarbeitet.

Die von der zafaco GmbH entwickelte Desktop-App kann im Internet unter www.breitbandmessung.de heruntergeladen werden. Ferner hat der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Anliegen gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu unterstützen.

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