5G-Netzausbau-Deal: Verspätete Auktionszahlungen gegen 99 Prozent Netzausbau
• 09.09.19 Mit der 5G-Versteigerung hat der Bund 6,549 Milliarden Euro eingenommen. Dafür hätten laut Vodafone auch rund 50.000 Mobilfunkmasten errichtet werden können. Im Vergleich, Vodafone betreibt in Deutschland rund 25.000 Mobilfunkmasten. Nun gibt es einen neuen Plan B zur verbesserten Flächenverbesserung durch einen 5G-Netzausbau Deal. Dafür können im Gegenzug die vier
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5G-Netzausbau-Deal: Verspätete Zahlungen gegen verbesserten Netzausbau
Durch den zusätzlichen Netzausbau sollen ärgerliche Funklöcher in Deutschland verringert werden, dieses gilt vor allem auf dem Lande. Der Bund schloß nun Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch ab. Der amtierende CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer sprach von einer "Ausbauoffensive" für ländliche Räume.
Funkausbau im schnellen O2 LTE Netz -Bild: O2 |
Schon im vergangenen Sommer gab es einen Deal zwischen den Betreibern und dem Bund. Hier wurde in einer Vereinbarung die Absicht erklärt, dass bis Ende 2021 durch neu zu errichtende Mobilfunkstandorte künftig 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten sollen. Für diese Zusage gibt es nun rechtlich, verbindliche Verträge.
Dadurch erhalten die Anbieter einen Aufschub bei den Zahlungsverpflichtungen aus der 5G-Frequenzauktion 2019. So kann man mit jährlichen Raten bis zum Jahr 2030 seinen Verpflichtungen nachkommen.
Minister Scheuer sagt dazu, für die neuen Ziele sollten mehr als 1400 neue Mobilfunkmasten errichtet werden.
Durch den Vertrag gibt es eine Versorgung von 99 Prozent der Haushalte bundesweit bis Ende des Jahres 2020 und 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland bis zum Jahr 2021. Allerdings beziehen sich die Zahlen und damit die Ausbauziele auf die Zahl der Haushalte und weiterhin nicht auf die Fläche.
Zuletzt galt schon für die Netzbetreiber eine Verpflichtung, bis Januar 2020 deutschlandweit 98 Prozent der Haushalte mit mobilem Breitband zu versorgen. Diese Bedingung gab es bei der Frequenz-Versteigerung aus dem Jahr 2015.
Dieses sind nun die Vergabebindungen:
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:-
• mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
• alle Bundesautobahnen,
• die wichtigsten Bundesstraßen sowie
• die wichtigsten Schienenwege.
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• alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
• alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
• die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
• alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
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