vorzunehmen und künftig dritten Unternehmen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren.
Die Beteiligten Unternehmen haben ihre Absicht, beim Glasfaserausbau zu kooperieren, dem
Bundeskartellamt erstmals Ende des Jahres 2017 erläutert. In der Folge wurden
über eine konkrete Ausgestaltung der Kooperation verhandelt. Nach Einigung
über die wesentlichen Punkte haben sie das Verfahren am 21. März 2019 förmlich
angemeldet.
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Bundeskartellamt Glasfaserausbau --Telekom und EWE dürfen ausbauen -Bild: Vodafone
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Die Zusagen hat das Bundeskartellamt heute durch förmlichen Beschluss, der auf
sechs Jahre befristet ist, für bindend erklärt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Neben der wettbewerblichen Bewertung der beabsichtigten Kooperation nach dem
Kartellverbot unterliegt die hier geplante Gründung eines neuen
Gemeinschaftsunternehmens parallel auch der Fusionskontrolle durch das
Bundeskartellamt. Das Fusionskontrollverfahren ist spätestens im Januar 2020
abzuschließen. Die nunmehr für verbindlich erklärten Zusagen sind auch bei
dieser Prüfung zu berücksichtigen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Kooperationen können
unter den richtigen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Netze zügig
ausgebaut werden und die Versorgung der Haushalte mit hohen Bandbreiten
schneller verbessert wird. Wenn die größten Anbieter von Internetanschlüssen
in der Region künftig zusammenzuarbeiten, hat dies aber auch erhebliche
Auswirkungen auf den Wettbewerb. Wir müssen daher sicherstellen, dass der
Ausbau durch die Kooperation wirklich beschleunigt wird und dass es dritten
Unternehmen nicht erschwert wird, sich ebenfalls in der Region zu
engagieren.".
300.000 Glasfaseranschlüsse sind geplant
Die beiden Unternehmen verpflichten sich zum eigenwirtschaftlichen, d.h. nicht
öffentlich geförderten, Ausbau von 300.000 Anschlüssen bis zum Endkunden mit
Glasfaserkabeln in den nächsten vier Jahren, zum Teil auch im ländlichen
Raum. Damit wird in dem Gebiet deutlich mehr ausgebaut als ursprünglich im
Rahmen der Kooperation geplant und als bei einem unabhängigen Ausbau der
Unternehmen zu erwarten wäre.
Beide Unternehmen nehmen weiterhin unabhängig voneinander teil an
Ausschreibungen für die Förderung von gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen
insbesondere im ländlichen Raum, in dem ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht
möglich ist.
Den Dritten Unternehmen wird diskriminierungsfrei Zugang zu dem neuen Netz und
zu hochwertigen technischen Vorleistungsprodukten gewährt. Innerhalb einer
bestimmten Frist wird ein konkreter Anteil der ausgebauten Anschlüsse
konkurrierenden TK-Unternehmen überlassen, die diese dann gegenüber den
Endkunden selbst vermarkten können.
Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes hätte die Kooperation zu
einer Verlangsamung des Ausbaus gigabitfähiger Netze führen
können. Hintergrund ist, dass derzeit die Nachfrage von Endkunden nach solchen
Anschlüssen mit sehr hohen Bandbreiten noch gering ist. Reine Glasfasernetze
sind in Deutschland nach wie vor nicht stark verbreitet und erreichen eine
verhältnismäßig geringe Abdeckung bezogen auf die angeschlossenen Haushalte.
Die Telekom und EWE gehören zu den mit Abstand stärksten Wettbewerbern in der
betroffenen Region. Gerade EWE, als ein in Nordwestdeutschland mit
TK-Leistungen vertretenes Unternehmen und einer erheblichen Infrastruktur als
Basis, verfügt in seiner Stammregion über eine gute Ausgangsposition im
Hinblick auf den Glasfaserausbau bis zum Endkunden.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes greift der laufenden Diskussion
darüber, ob und wie die Glasfasernetze der Regulierung durch die
Bundesnetzagentur unterliegen sollten, nicht vor. Die Zusagen enthalten
insbesondere kein konkretes Preis- und Konditionenmodell für den Zugang
Dritter zu den künftigen Netzen.
Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht: Lahmes Internet auf dem Lande
Laut dem Tätigkeitsbericht 2018/2019 von der Bundesnetzagentur vom 3. Dezember
2019, der uns vorliegt, wird die Versorgung ländlicher Räume kritisiert.
So gibt es ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Im Vergleich lag die Versorgung
mit mindestens 50 MBit/s Ende 2018 in städtischen Räumen bei rund 95 Prozent.
In den halbstädtischen Gebieten waren es nur 83 Prozent und im ländlichen Raum
nur 64 Prozent. Dabei wurden alle verfügbaren Technologien wie DSL, VDSL, Kabel und Glasfaseranschlüsse berücksichtigt.
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Der 50 Speed steigt nur langsam --Bild: Bundesnetzagentur
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Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Breitbanddiensten ist in den
vergangenen beiden Jahren weiter gewachsen. Einerseits befördern höhere
Datenübertragungsraten vielfältigere und höherwertige Angebote von
Inhalten. Anderer seits erhöht die flächendeckende Verfügbarkeit des Internets
die Attraktivität von Online-Angeboten.
200 Mbit Speed noch kaum vorhanden auf dem Lande
Wenn es dann um einen Speed jenseits von mindestens 200 MBit/s geht, sind die
Fakten noch schlechter. Hier lag die Versorgung für ganz Deutschland Ende 2018
bei rund 68 Prozent der Haushalte. Noch mehr als düster sah es dann auf dem
Lande mit nur 24 Prozent aus.
Immerhin hat sich die Anzahl der mit 50 MBit/s versorgten Haushalte
seit dem Jahr 2010 verdoppelt. Am Ende des Jahres 2018 waren für
88 Prozent der deutschen Haushalte dieser Datenspeed vorhanden.
Wie sieht es im internationalen Vergleich aus
Eine aussagekräftige Vergleichsstatistik liegt auf EU-Ebene zur Jahresmitte 2018 vor. Sie zeigt, dass zum
damaligen Zeitpunkt für ca. 88 Prozent der Haushalte in Deutschland eine Internetverbindung mit mindestens
30 Mbit/s verfügbar war, während auf EU-Ebene bei diesen Bandbreiten nur eine Versorgung von
ca. 83 Prozent vorlag.
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