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Bundeskartellamt: Grünes Licht für gemeinsamen Telekom und EWE Glasfaserausbau

• 05.12.19 Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht für einen gemeinsamen Glasfaserausbau von der Telekom und EWE. Die Telekom und die EWE möchten beim Ausbau von Glasfasernetzen in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und in Bremen zusammenarbeiten. Dem Bundeskartellamt gegenüber haben sich die Unternehmen nun unter anderem verpflichtet, einen weitreichenden Ausbau
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vorzunehmen und künftig dritten Unternehmen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren.

Bundeskartellamt Glasfaserausbau: Verpflichtende Zusagen von Telekom und EWE zum gemeinsamen Glasfaserausbau

Die Beteiligten Unternehmen haben ihre Absicht, beim Glasfaserausbau zu kooperieren, dem Bundeskartellamt erstmals Ende des Jahres 2017 erläutert. In der Folge wurden über eine konkrete Ausgestaltung der Kooperation verhandelt. Nach Einigung über die wesentlichen Punkte haben sie das Verfahren am 21. März 2019 förmlich angemeldet.

Bundeskartellamt Glasfaserausbau
Bundeskartellamt Glasfaserausbau --Telekom und EWE dürfen ausbauen -Bild: Vodafone

Die Zusagen hat das Bundeskartellamt heute durch förmlichen Beschluss, der auf sechs Jahre befristet ist, für bindend erklärt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Neben der wettbewerblichen Bewertung der beabsichtigten Kooperation nach dem Kartellverbot unterliegt die hier geplante Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens parallel auch der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Das Fusionskontrollverfahren ist spätestens im Januar 2020 abzuschließen. Die nunmehr für verbindlich erklärten Zusagen sind auch bei dieser Prüfung zu berücksichtigen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Kooperationen können unter den richtigen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Netze zügig ausgebaut werden und die Versorgung der Haushalte mit hohen Bandbreiten schneller verbessert wird. Wenn die größten Anbieter von Internetanschlüssen in der Region künftig zusammenzuarbeiten, hat dies aber auch erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb. Wir müssen daher sicherstellen, dass der Ausbau durch die Kooperation wirklich beschleunigt wird und dass es dritten Unternehmen nicht erschwert wird, sich ebenfalls in der Region zu engagieren.".

300.000 Glasfaseranschlüsse sind geplant

Die beiden Unternehmen verpflichten sich zum eigenwirtschaftlichen, d.h. nicht öffentlich geförderten, Ausbau von 300.000 Anschlüssen bis zum Endkunden mit Glasfaserkabeln in den nächsten vier Jahren, zum Teil auch im ländlichen Raum. Damit wird in dem Gebiet deutlich mehr ausgebaut als ursprünglich im Rahmen der Kooperation geplant und als bei einem unabhängigen Ausbau der Unternehmen zu erwarten wäre.

Beide Unternehmen nehmen weiterhin unabhängig voneinander teil an Ausschreibungen für die Förderung von gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen insbesondere im ländlichen Raum, in dem ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.

Den Dritten Unternehmen wird diskriminierungsfrei Zugang zu dem neuen Netz und zu hochwertigen technischen Vorleistungsprodukten gewährt. Innerhalb einer bestimmten Frist wird ein konkreter Anteil der ausgebauten Anschlüsse konkurrierenden TK-Unternehmen überlassen, die diese dann gegenüber den Endkunden selbst vermarkten können.

Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes hätte die Kooperation zu einer Verlangsamung des Ausbaus gigabitfähiger Netze führen können. Hintergrund ist, dass derzeit die Nachfrage von Endkunden nach solchen Anschlüssen mit sehr hohen Bandbreiten noch gering ist. Reine Glasfasernetze sind in Deutschland nach wie vor nicht stark verbreitet und erreichen eine verhältnismäßig geringe Abdeckung bezogen auf die angeschlossenen Haushalte.

Die Telekom und EWE gehören zu den mit Abstand stärksten Wettbewerbern in der betroffenen Region. Gerade EWE, als ein in Nordwestdeutschland mit TK-Leistungen vertretenes Unternehmen und einer erheblichen Infrastruktur als Basis, verfügt in seiner Stammregion über eine gute Ausgangsposition im Hinblick auf den Glasfaserausbau bis zum Endkunden.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes greift der laufenden Diskussion darüber, ob und wie die Glasfasernetze der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen sollten, nicht vor. Die Zusagen enthalten insbesondere kein konkretes Preis- und Konditionenmodell für den Zugang Dritter zu den künftigen Netzen.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht: Lahmes Internet auf dem Lande

Laut dem Tätigkeitsbericht 2018/2019 von der Bundesnetzagentur vom 3. Dezember 2019, der uns vorliegt, wird die Versorgung ländlicher Räume kritisiert. So gibt es ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Im Vergleich lag die Versorgung mit mindestens 50 MBit/s Ende 2018 in städtischen Räumen bei rund 95 Prozent. In den halbstädtischen Gebieten waren es nur 83 Prozent und im ländlichen Raum nur 64 Prozent. Dabei wurden alle verfügbaren Technologien wie DSL, VDSL, Kabel und Glasfaseranschlüsse berücksichtigt.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht
Der 50 Speed steigt nur langsam --Bild: Bundesnetzagentur

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Breitbanddiensten ist in den vergangenen beiden Jahren weiter gewachsen. Einerseits befördern höhere Datenübertragungsraten vielfältigere und höherwertige Angebote von Inhalten. Anderer seits erhöht die flächendeckende Verfügbarkeit des Internets die Attraktivität von Online-Angeboten.

200 Mbit Speed noch kaum vorhanden auf dem Lande

Wenn es dann um einen Speed jenseits von mindestens 200 MBit/s geht, sind die Fakten noch schlechter. Hier lag die Versorgung für ganz Deutschland Ende 2018 bei rund 68 Prozent der Haushalte. Noch mehr als düster sah es dann auf dem Lande mit nur 24 Prozent aus.

Immerhin hat sich die Anzahl der mit 50 MBit/s versorgten Haushalte seit dem Jahr 2010 verdoppelt. Am Ende des Jahres 2018 waren für 88 Prozent der deutschen Haushalte dieser Datenspeed vorhanden.

Wie sieht es im internationalen Vergleich aus

Eine aussagekräftige Vergleichsstatistik liegt auf EU-Ebene zur Jahresmitte 2018 vor. Sie zeigt, dass zum damaligen Zeitpunkt für ca. 88 Prozent der Haushalte in Deutschland eine Internetverbindung mit mindestens 30 Mbit/s verfügbar war, während auf EU-Ebene bei diesen Bandbreiten nur eine Versorgung von ca. 83 Prozent vorlag.

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