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Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch: Warnung vor SMS Spam

• 22.01.21 Die Telefonkunden wurden auch im letzten Jahr immer wieder mit unerlaubten Werbeanrufen und auch Ping-Anrufen, auch Lockanrufe genannt, bombardiert. Nun warnt aktuell die Bundesnetzagentur vor SMS Spam. Dabei geht es in den SMS der Mitteilung über einen angeblichen Versand eines Paketes. Die SMS enthalten laut der Bundesnetzagentur nach derzeitigen
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Erkenntnissen einen Link, der bei "Anklicken" zum automatischen Download von Schadsoftware führen kann.

Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch: Warnung vor SMS Spam

Betroffen sind derzeit vor allem Mobilfunkkunden im Vodafone-Netz. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die mögliche Schadsoftware Daten auf dem Empfängergerät ausgespäht werden oder der kostenpflichtige Versand von SMS ausgelöst wird. Sämtliche in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Links enthalten die Endung "duckdns.org".

Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch: Warnung vor SMS Spam
Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch: Warnung vor SMS Spam -Screenshot: BNetzA

Nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur handelt es sich bei den Absenderrufnummern um "aufgesetzte" Rufnummern, d.h. die Inhaber der Rufnummern sind nicht die tatsächlichen Absender der Nachrichten.

Die Bundesnetzagentur warnt davor, den in den SMS angegebenen Link zu öffnen. Die SMS sollte möglichst sofort gelöscht werden.

Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch: Rufnummernmissbrauch weiterhin auf hohem Niveau

Auch im letzten gab es reichlich Beschwerden. So gingen im ersten Halbjahr des Jahres 2020 knapp 76.000 Verbraucherbeschwerden ein. Dieses sind rund 39.000 weniger Beschwerden als im gleichen Zeitraum des Jahres zuvor, so die Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch: Rufnummernmissbrauch weiterhin auf hohem Niveau
Bundesnetzagentur Rufnummernmissbrauch: Rufnummernmissbrauch
weiterhin auf hohem Niveau -Bildquelle: O2

Bis zum 15. Dezember 2020 erhielt die Bundesnetzagentur 88.541 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch. Jeweils über 25.000 Eingaben betrafen dabei belästigende Anrufversuche und unerwünschte Fax-Werbung.

"Wir setzen uns unvermindert für die Rechte der Verbraucher ein und gehen gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle vor"", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Erfolge unserer Arbeit sehen wir im Jahr 2020 insbesondere beim Schutz der Verbraucher vor Ping-Anrufen und unerwünschten Drittanbieterleistungen im Mobilfunk. Hier sind die Beschwerdezahlen deutlich zurückgegangen".

Maßnahmen zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Beschwerden konnten nicht verzeichnet werden. Die Bundesnetzagentur ist jedoch in Fällen eingeschritten, in denen Verbrauchern im Zuge situationsbedingter Stornierungen von Flügen oder Urlaubsunterkünften erhebliche Kosten durch den Einsatz rechtswidriger Warteschleifen entstanden sind.

Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bereits über 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Erneut konnten insbesondere in Hackingfällen unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten werden.

Weniger Ping-Anrufe

Ein deutlicher Rückgang der Beschwerden konnte im Bereich der Ping-Anrufe verzeichnet werden. Nach über 31.000 Beschwerden im Vorjahr, erreichten die Bundesnetzagentur bisher etwa 6.500 Beschwerden zu diesem Themenbereich.

Zum Schutze der Verbraucher wirkte auch im Jahr 2020 die Anordnung der Bundesnetzagentur, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte auffällige internationale Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss.

41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hatte erstmals im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. "Abo-Fallen" geschützt. Dabei hatten wir zuvor ausführlich drüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur nicht auf die Anfragen von Stiftung Warentest vom 16. September 2019 reagiert hatte. Erst auf unsere Presseanfragen bei der Bundesnetzagentur kam Bewegung ins Spiel.

So hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.", so die Tester.

Daher gab es durch das Nachfragen von unserem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de im letzten Jahr zu besonderen Vorgaben beim Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ab dem Februar 2020. In der Folge ist die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden.

Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Bundesnetzagentur: Unerlaubte Werbeanrufen führen zu Rekord-Bußgeldern

"Wir setzen uns unvermindert für die Rechte der Verbraucher ein und haben erneut hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Erfolge unserer Arbeit sehen wir im Jahr 2019 beim Schutz der Verbraucher vor Ping-Anrufen. Hier sind die Beschwerdezahlen deutlich zurückgegangen", so der Präsident weiter.

Rekord Bußgelder in der Höhe von über 1.3 Mio. Euro

Dabei gab es dann erstmal ein Rekord Bußgeld im Jahr 2019 in der Höhe von über 1,3 Mio. Euro. Im Vorjahr waren es 1,1 Mio. Euro. Also scheint es nicht wirklich eine Abschreckung zu sein, wenn die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängt.

Unerlaubte Werbeanrufe zu Strom- und Gaslieferverträgen bildeten 2019 wie schon in den Vorjahren einen thematischen Schwerpunkt. Daneben fiel ein deutliches Anwachsen der Beschwerden in den Sektoren Telekommunikation sowie Finanz- und Versicherungsprodukte auf. Auch über Telefonwerbung zu Gewinnspielen und Printabonnements beschwerten sich deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher als 2018.

Auch konnte die Bundesnetzagentur im letzten drei große Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung abschließen, darunter war der populäre Sky Sender.

In allen Fällen wurde das Verbot unerlaubter Telefonwerbung in erheblichem Umfang verletzt. Es kam zu teilweise massiven und langanhaltenden Belästigungen der angerufenen Verbraucherinnen und Verbraucher.

Anfragen im Verbraucherservice

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

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