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Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonanrufe durch Ping-Anrufe

• 08.02.19 Das nervige und belästigende Anrufen kennt mittlerweile schon fast jeder Telefonkunde. Oftmals wird aber nur kurz angerufen und dann wieder aufgelegt. Diese sogenannten Ping-Anrufe sorgen dafür, dass der Anrufer dann oftmals kostenpflichtig zurückruft, da die Nummer im Display steht. Dieses nennt man dann auch in eine "Falle tappen" zum Nachteil der Verbraucher, da
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durch den Rufruf oftmals hohe Kosten verursacht werden. Die Bundesnetzagentur hat nun erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Anrufe provoziert werden, verhindert werden.

Ping Anrufe: Bundesnetzagentur trifft Maßnahmen zur Eindämmung von Ping-Anrufen

Die Bundesnetzagentur hat im Mobilfunk so nun für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum eine klare Preisansage vorgeschrieben. Die Preisansage muss für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Bundesnetzagentur schreitet gegen
Ping-Anrufe ein -Bild: Bundesnetzagentur

"Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen. Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen", sagt Homann weiter.

Ping-Anrufe haben Rückruf zum Ziel

Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. So lässt sich die Vorwahl beispielweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln. Das gleiche gilt zum Beispiel für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.

Ziel der Täter ist es, einen Rückruf zu provozieren und den Mobilfunkkunden dann möglichst lange in der Leitung zu halten. Sie profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.

So gingen laut der Bundesnetzagentur allein im Januar 2019 etwa 14.000 Beschwerden nur zu Ping-Anrufen bei der Behörde ein, nachdem die zunächst auf ein Jahr befristete Preisansageverpflichtung für auffällige Länderkennzahlen zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen war. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen bereits wiederholte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen.

Die nun angeordnete Preisansage muss von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens zum 1. März 2019 umgesetzt werden. Hinweise der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird. Entsprechende Anrufe können bei der Bundesnetzagentur auch unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.

Router Hacking: Bundesnetzagentur erklärt Inkassoverbot für geschädigte Kunden

In der Vergangenheit sind wieder viele Router gehackt worden. Das Ziel des Cyberattacken lag dieses mal im schädigen der Kunden. So sollten die gehackten Router teure Auslandsziele über spezielle Rufnummern anrufen. So hat nun die Bundesnetzagentur in mehreren Fällen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sowie Auszahlungsverbote erlassen. Mit dem Rechnungslegung- und Inkassierungsverbot werden die Kunden dann vor teuren Abrechnungen geschützt.

In kurzen Zeiträume wurden massenhaft Verbindungen zu ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern teils über Call-by-Call generiert. Diese Verbindungen hätten dabei bis zu sechsstellige Schadenssummen verursacht.

Hundertausende Verbindungsminuten und hohe Schadenssummen

In einem Fall wurden zu Lasten von verschiedenen Endkunden über 600.000 Verbindungsminuten zu über 1.500 ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern generiert. Diese Verbindungen hätten dabei einen Gesamtschaden über 200.000 Euro verursacht.

Über den Anschluss einer Stadtverwaltung wurden Anfang 2019 innerhalb von zehn Stunden unbemerkt über 5.000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern initiiert. Insgesamt sind in diesem Fall fast 59.000 Gesprächsminuten mit einem Schaden von mehreren tausend Euro generiert worden.

In einem weiteren Fall wurden über die Anwahl von vier ausländischen Rufnummern über Call-by-Call-Verbindungen am ersten Januarwochenende Verbindungskosten in Höhe von 24.000 Euro verursacht. Einem anderen Verbraucher wurden für die durch Hacking ausgelöste Anwahl ausländischer Rufnummern innerhalb von 24 Stunden über 10.000 Euro in Rechnung gestellt.

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