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Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf

• 02.01.20 Wenn es um das schnelle Surfen im Internet geht, werden immer mehr die Mobilfunknetze genutzt. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn man dann eine Funkstörung in der Nähe hat, die einem das Surf-Vergnügen im LTE Netz verhagelt. So gab es im letzten Jahr neben der Funkstörungsbearbeitung für sicherheitsrelevante Funkdienste im industriellen Bereich über 1.200 Fälle
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von Störungen im Mobilfunk, WLAN und DSL-Anschlüssen. So kann man Störungen direkt an 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de melden.

Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf

Auch waren Geräte wie Funkkopfhörer, Funkautoschlüssel und Funkgaragentoröffner betroffen.

So hat die Bundesnetzagentur an 19 Standorten im gesamten Bundesgebiet ihre Messfahrzeuge stehen. Damit kann bei Bedarf eine flächendeckende Überwachungen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.

Bundesnetzagentur mit Störungsmeldungen
4.000 Funk Störungen im Jahr 2019
Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

"Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Funkstörungen per 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de melden

So können Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende informiert, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden.

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