Bundesnetzagentur mit Hausdurchsuchung wegen unerlaubter Telefonwerbung
• 12.03.14 Die unerlaubte Telefonwerbung wird mittlerweile mit einem Bußgeld von bis zu 300.00 Euro geahndet. Aber es gibt immer wieder Firmen, die die Privatsphäre der Nutzer mißachten und telefonisch belästigen. Nun hat heute die Bundesnetzagentur wieder eine Durchsuchungsmaßnahme wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung durchgeführt.
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"Einige Unternehmen halten sich noch immer nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligungserklärung sind verboten. Der Bußgeldrahmen wurde im vergangenen Jahr sogar auf 300.000 Euro erhöht. Ich appelliere an die werbenden Unternehmen und die Call-Center, sich an die geltenden Gesetze zu halten", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Durchsuchungsmaßnahme bezieht sich auf die Geschäftsräume eines im Großraum München ansässigen Unternehmens, in denen Unterlagen und Dokumente über die erfolgten Anrufe vermutet werden. An der Durchsuchung sind 16 Mitarbeiter der Bundesnetzagentur beteiligt, die von Kräften der örtlichen Polizei unterstützt werden.
Eine Durchsuchung durch die Bundesnetzagentur erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Rechtsverstoß voraus, den die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verfolgen kann.
Weitere Informationen zu dem konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere zu den Namen der durchsuchten Unternehmen, wird die Bundesnetzagentur bis zum behördlichen Abschluss des Verfahrens nicht veröffentlichen.
Bei der unerlaubte Telefonwerbung ist die Zahl aller Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch im Jahr 2012 um rund 20 Prozent auf knapp 49.000 gesunken. Die Hälfte aller Beschwerden gibt es bei der Bundesnetzagentur beim Rufnummernmissbrauch von Rufnummern. Den zweiten großen Block machen Beschwerden zu so genannten Predictive Dialern aus. Das sind computergestützte Programme, die mehrere Rufnummern gleichzeitig anwählen.
Damit die Bundesnetzagentur Maßnahmen gegen unerlaubter Telefonwerbung einleiten kann, ist sie auf die Hilfe der Telefonkunden angewiesen. Daher sollten sich genervte Telefonkunden bei einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur den Datum des Anrufs merken, die auf dem Telefondisplay des Angerufenen angezeigte Rufnummer, das beworbenes Produkt oder beworbene Dienstleistung und Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
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