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Bundesnetzagentur überprüft Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2015

• 10.01.20 Mit der 5G-Versteigerung hat der Bund 6,549 Milliarden Euro eingenommen. Für die Bieter sind die Auktionsangebote aber an technischen Vorgaben des LTE Leitungsausbaus gebunden. So auch bei der letzten 4G LTE Versteigerung aus dem Jahr 2015. Die Bundesnetzagentur hat nun auf die Erfüllung der Vorgaben genauer geschaut, und einen Anbieter gefunden, bei
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dem die Versorgungsauflagen erfüllt wurden.

Bundesnetzagentur überprüft Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Auktion 2015

Die Bundesnetzagentur hatte in der Zuteilung der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen Auflagen gemacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1. Januar 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Dabei sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber und wird in jedem Bundesland eigene Messungen durchführen. Hierbei wird durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ermittelt, ob die von den Mobilfunknetzbetreibern gemeldete Versorgung tatsächlich vorhanden ist. Diese Überprüfungen werden mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Nach den eingereichten Unterlagen haben die Telekom und Vodafone die Auflage zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefónica konnte nach eigenen Angaben die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Auflagen bis zum Ende dieses Jahres erfüllen wird.

Telefónica trägt dabei unternehmensspezifische Besonderheiten vor, die ebenfalls zu Verzögerungen beim Netzausbau geführt hätten. Es sei jedoch geplant, durch weitere 7.600 Standorte die Versorgungsauflagen noch in diesem Jahr zu erfüllen.

In der Regel hapert es bei den Hauptverkehrswegen. Diese konnten nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zum Jahresende noch nicht in vollem Umfang versorgt werden.

"Wir setzen alles daran, dass die Unternehmen von uns ermittelte Defizite bei der Erfüllung unserer Auflagen zügig beheben. Unser Ziel ist es, dass der Ausbau mit mobilem Breitband in der Fläche schnellstmöglich weiter vorankommt. Behördliche Sanktionen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur wird sie dann einsetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung dienen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Verzögerungen begründen die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz. Darüber hinaus verweisen die Mobilfunkunternehmen auf unterschiedliche Rechtsansichten zum Inhalt der Versorgungsauflage, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind.

Die Frequenzen im Bereich 700 MHz, die vom Rundfunk zu räumen waren, stehen erst seit Mitte 2019 vollständig zur Verfügung. Seitdem haben die Unternehmen das Ausbautempo spürbar erhöht.

5G-Netzausbau-Deal: Verspätete Zahlungen gegen verbesserten Netzausbau

Derzeit gibt es dann auch einen Deal beim 5G LTE Netzausbau. Durch den zusätzlichen Netzausbau sollen ärgerliche Funklöcher in Deutschland verringert werden, dieses gilt vor allem auf dem Lande. Der Bund schloss nun Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch ab. Der amtierende CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer sprach von einer "Ausbauoffensive" für ländliche Räume.

Schon im vergangenen Sommer gab es einen Deal zwischen den Betreibern und dem Bund. Hier wurde in einer Vereinbarung die Absicht erklärt, dass bis Ende 2021 durch neu zu errichtende Mobilfunkstandorte künftig 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten sollen. Für diese Zusage gibt es nun rechtlich, verbindliche Verträge.

Dadurch erhalten die Anbieter einen Aufschub bei den Zahlungsverpflichtungen aus der 5G-Frequenzauktion 2019. So kann man mit jährlichen Raten bis zum Jahr 2030 seinen Verpflichtungen nachkommen.

Minister Scheuer sagt dazu, für die neuen Ziele sollten mehr als 1400 neue Mobilfunkmasten errichtet werden.

Durch den Vertrag gibt es eine Versorgung von 99 Prozent der Haushalte bundesweit bis Ende des Jahres 2020 und 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland bis zum Jahr 2021. Allerdings beziehen sich die Zahlen und damit die Ausbauziele auf die Zahl der Haushalte und weiterhin nicht auf die Fläche.

Zuletzt galt schon für die Netzbetreiber eine Verpflichtung, bis Januar 2020 deutschlandweit 98 Prozent der Haushalte mit mobilem Breitband zu versorgen. Diese Bedingung gab es bei der Frequenz-Versteigerung aus dem Jahr 2015.

Dieses sind nun die Vergabebindungen:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

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