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Bundesnetzagentur: 77 Prozent der Haushalte haben 50 Mbit/s beim Breitbandausbau

• 05.12.17 Das schnelle Internet bleibt weiterhin ein zentrales Ziel von der Politik und der Gesellschaft. So hat nun die Bundesnetzagentur Zahlen und Fakten aus den Bereichen Telekommunikation veröffentlicht. Die Tätigkeitsberichte beziehen sich auf die Jahre 2016 und 2017. So gibt es nun beim Breitbandausbau eine Abdeckung von 77 Prozent bei den dt.Haushalten, welche eine Geschwindigkeit von 50 Mbit/s haben.

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Bundesnetzagentur Tätigkeitsbericht --77 Prozent der Haushalte haben 50 Mbit/s beim Breitbandausbau

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft benötigt leistungsfähige Telekommunikationsnetze. Durch Investitionen der Marktteilnehmer sind in Deutschland etwa 77 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s versorgt. In Städten sogar 90 Prozent. Die Versorgung der ländlichen Regionen ist noch unzureichend. Nur 36 Prozent der Haushalte können auf Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Mbit/s zurückgreifen, so die Bundesnetzagentur laut ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 und dem Jahr 2017.

Schnelles Internet gibt es manchmal nur auf dem Papier -Bild: Telekom

"Wir dürfen weitere Investitionen nicht in die ferne Zukunft verschieben und so die Chancen der Digitalisierung verstreichen lassen", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. So spielt die Regulierung beim Glasfaserausbau eine entscheidene Rolle beim Breitbandausbau.

Anschlüsse mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 100 Mbit/s und mehr werden zunehmend nachgefragt. Etwa 13 Prozent der 32,5 Mio. Breitbandkunden buchen mittlerweile Anschlüsse mit solchen Kapazitäten. Das entspricht etwa einer Verdoppelung des Anteils gegenüber Mitte des Jahres 2015.

Die Nachfrage nach sehr hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen ist gleichwohl immer noch sehr gering. Mitte dieses Jahres standen bereits mehr als 2,7 Millionen Haushalten solche Anschlüsse zur Verfügung. Genutzt hat diese nur knapp ein Viertel dieser Haushalte.

Auch im Mobilfunk nimmt die Bedeutung der Internetdienste zu. Mehr als 63 Millionen Kunden nutzen inzwischen mobile breitbandige Zugangstechnologien, zu denen neben LTE auch UMTS zählt.

So will dann die Bundesnetzagentur im nächsten Jahr die Versteigerung der entsprechenden Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G starten. So will die Bundesnetzagentur Vorreiter in Europa sein.

Neue Regeln bei Telefonrechnungen ab dem 1.Dezember

Wenn das Internet nicht die versprochene Geschwindigkeit hat, kann man als Verbraucher dann auch auf Abhilfe beim Anbieter drängen. So hatte die Bundesnetzagentur dafür im Sommer neue Regeln aufgestellt. Neu ab dem morgigen 1.Dezember ist dann auch, dass die Telefonanbieter auf den monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist angeben müssen. Damit will der Gesetzesgeber eine ungewollte eventuelle Vertragsverlängerung verhindern.

Die Telefon-, Internet- und Mobilfunkkunden werden ab dem 1. Dezember nun noch besser bei den monatlichen Rechnungen informiert. Die Anbieter sind ab morgen verpflichtet auf den monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen. Sollte diese nicht geschehen, wird man dann wohl auch außerhalb der Kündigungsregelung ein Sonderkündigungsrecht bekommen, welches in der Regel dann Fristlos ist. Damit will der Gesetzesgeber eine ungewollte eventuelle Vertragsverlängerung verhindern.

Auf jeden Fall wird die neue Regelung nicht zum Schaden der Verbraucher sein. Wünschenswert wäre es auch, dass dieses für Gas- und Stromverträge gelten würde, so dass man auch hier immer eine Transparente Übersich hat.

auch von den Gerichten beachtet werden.

Bundesnetzagentur gibt neue Regeln für Mängel beim Breitbandanschluss heraus

Mittlerweile können die Verbraucher bei Abweichungen von den Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz auch besser reagieren. So hatte die Bundesnetzagentur im Sommer ein neues Regelwerk vorgelegt. Die Regeln definieren, unter welchen Voraussetzungen Anbieter, die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen.

Die Mitteilung konkretisiert die Regelungen der EU Verordnung 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet. Nach dieser Verordnung gilt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter des Internetzugangsdienstes angegebenen Leistung als nicht vertragskonforme Leistung.

Konkret liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download:

    • nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses

Die Anbieter müssen die Verbraucher nun auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen.

Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können.

Weniger als 25 Prozent der Festnetzkunden bekommen versprochenen Speed

Je nach Bandbreiteklasse erreichten 4 bis rund 25 Prozent der Endkunden 100 Prozent der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Der niedrigste Wert wurde in der überwiegend von ADSL-Anschlüssen geprägten Bandbreiteklasse von 8 bis 18 Mbit/s erzielt. Auch zwischen den Anbietern gab es mit Blick auf das Erreichen der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate Unterschiede. Bezogen auf die Anbieter reichte die Spanne von 1 bis rund 35 Prozent der Endkunden.

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