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Bundesnetzagentur: Drittanbieterschutz beim Mobilfunk greift ab dem 1.Februar

• 31.01.20 Ab morgen, dem 1.Februar, gibt es einen neuen Drittanbieter Schutz für die deutschen Mobilfunkkunden. Der Hintergrund lag im unerlaubten Zugriff auf die Konten der Mobilfunkkunden, wo wir damals bei der Bundesnetzagentur nachhakten So gab es einen grossen Abofallenbetrug im grossen Ausmaß, welcher aber nicht von der Bundesnetzagentur beachtet wurde. Dabei soll es sich nach vorsichtigen Schätzungen um mindestens 41.000 Opfer
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handeln. Daraufhin hat nun die Bundesnetzagentur die Regeln für das mobile Bezahlen verschärft. Damit müssen Mobilfunkunternehmen die neuen Vorgaben spätestens bis zum 1. Februar 2020 einführen.

41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hatte erstmals im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. "Abo-Fallen" geschützt.

Abofallenbetrug beim Handy durch falschen Klick
-Bild: Twitter.com

Dabei hatten wir zuvor ausführlich drüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur nicht auf die Anfragen von Stiftung Warentest vom 16. September 2019 reagiert hatte. Erst auf unsere Presseanfragen bei der Bundesnetzagentur kam Bewegung ins Spiel.

So hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.", so die Tester.

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
    • Redirect: eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird.

    • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor.

Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Diese Beschwerde kann mittlerweile sehr schnell und einfach auch Online durchgeführt werden.

Mobilfunkgarantie von unterzeichnenden Mobilfunkanbieter

Ab sofort gibt es auch bei der Bundesnetzagentur eine Mobilfunkgarantie von den unterzeichnenden Mobilfunkanbieter. Die Liste ist dort online verfügbar.

Dabei handelt es sich um 29 Provider über die Telekom, Vodafone bis hin zu Klarmobil und auch Drillisch und damit auch den Handydiscounter Marken wie PremiumSIM, winSIM etc. Also eigentlich alle populären Anbieter und Marken in Deutschland.

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