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Bundesnetzagentur: Neue Regelungen zum mobilen Bezahlen im nächsten Jahr

• 10.10.19 Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest hatte einen Abofallenbetrug im grossen Ausmass aufgedeckt. Dabei soll es sich nach vorsichtigen Schätzungen um mindestens 41.000 Opfer handeln. Nun hat die Bundesnetzagentur die Regeln für das mobile Bezahlen verschärft. Damit müssen Mobilfunkunternehmen die neuen Vorgaben spätestens bis zum 1. Februar 2020 einführen.

Dr.Sim
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41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Betroffen sind nach ersten Feststellung Kunden von den Anbietern mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil. Dabei ist es zu falschen und somit zu überhöhten Rechnungen gekommen. So haben die Mobilfunkanbieter für Drittaanbieterleistungen entsprechende Posten in Rechnung gestellt, die die Kunden gar nicht bestellt haben.

Abofallenbetrug beim Handy durch falschen Klick
-Bild: Twitter.com

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Drittanbieterdienstleistungen nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
    • Redirect: eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird.

    • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Während das Redirect alleine eine technische Lösung vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer Vielzahl von Sicherungsmechanismen. Das Kombinationsmodell sieht dabei auch einen zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor.

Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Diese Beschwerde kann mittlerweile sehr schnell und einfach auch Online durchgeführt werden.

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