die Vodafone anderen Mobilfunkanbietern in Rechnung stellt.
Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das
für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern
erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro
(netto) angeordnet.
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Bundesnetzagentur setzt Höchstgrenze von rund 12 Euro für Rufnummernportierung fest --Bild: Bundesnetzagentur
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Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen
unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen
Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch
ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben.
Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone
anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer
in Rechnung stellen darf. Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen
Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu
messen. Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen
Mobilfunkdiensteanbieter zu.
Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die
Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzagentur nunmehr auch die
von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung
gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer
Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort
deutliche Absenkungen zu erwarten sein.
39,90 Euro für Rufnummernportierung ist zu hoch
Die Bundesnetzagentur hatte im letzten Jahr ein Entgelt von 39,90 Euro (inkl. Umsatzsteuer) für
die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer untersagt und ein Entgelt von 9,61 Euro
netto angeordnet. Die Entscheidung wirkte unmittelbar nur gegenüber dem
Unternehmen Freikom.
Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto
wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Dem Unternehmen
bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt
zu erheben. Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang
am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Höhere
Kosten sind von der Freikom GmbH nicht nachgewiesen worden.
Durch diese Entscheidung wird das Portierungsentgelt im Festnetz deutlich
abgesenkt und die Hürden für die Verbraucher bei der freien Auswahl des
Anbieters herabgesetzt.
Signalwirkung bei der Abzocke durch die Rufnummernportierung -Fehlgeschlagen
Die damalige Entscheidung hatte leider keine Signalwirkung bei den anderen
Telekommunikationsanbietern, wie der Fall Vodafone nun zeigt. Immerhin will kein
Unternehmen gerne an den Pranger gestellt werden, denn diese dürfen nun nur
laut der Bundesnetzagentur die tatsächlichen Kosten berechnen. So dürfen Kunden
nun gerne Portierungskosten von über 12 Euro im Rahmen einer Beschwerden durch
die Bundesnetzagentur überprüfen lassen.
Diese Beschwerde kann mittlerweile sehr schnell und einfach auch
Online durchgeführt werden.
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