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Bundesrat mit Novelle des DigiNetz-Gesetzes --Warnungen vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz

• 17.12.18 Wenn es um den Breitbandausbau in Deutschland geht, wird oft das DigiNetz-Gesetz genutzt. Dabei wird geregelt, welche Förderungen bzw. Massnahmen man als Unternehmen beim Breitbandausbau durchführen darf. Nun warnt der Branchenverband Bitkom vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz Mit dem Gesetz sollte u.a. verhindert werden, dass binnen kurzer Zeit Straßen
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mehrfach aufgerissen werden müssen. Aus Sicht des Branchenverbandes schränkt der jetzt debattierte Gesetzesentwurf die Möglichkeiten zu stark ein, bei solchen Bauarbeiten Glasfaser mitzuverlegen.

Bundesrat mit Novelle des DigiNetz-Gesetzes --Warnungen vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz

Der Bundestag hat letzte Woche in erster Lesung eine Änderung am sogenannten DigiNetz-Gesetz druchgeführt. Das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz legte die Grundlage dafür, dass Telekommunikationsanbieter Glasfaser mitverlegen dürfen, wenn ohnehin Bauarbeiten durchgeführt werden.
Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom

Voraussetzung war dabei, dass die Arbeiten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Damit sollte u.a. verhindert werden, dass binnen kurzer Zeit Straßen mehrfach aufgerissen werden müssen.

"Diese Gesetzänderung erweist Wettbewerb und Innovationen im Festnetz einen Bärendienst. Es besteht kein Anlass, das DigiNetz-Gesetz anzupassen", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. "Sollte sich der Bundesrat mit seinen Forderungen durchsetzen, könnten faktisch neue Gebietsmonopole für Glasfaser entstehen. Dies würde den Festnetzausbau bremsen und Verbraucher in ihrer Anbieterauswahl massiv einschränken.".

Die Sorge, dass durch die gültige Gesetzeslage First-Mover-Anreize für Gigabitnetze verhindert würden, sei bereits heute unbegründet. Durch faire und angemessene Entgelte bzw. eine Kostenbeteiligung würden die Netzbetreiber im Falle der Mitverlegung die öffentlichen Kassen entlasten und gleichzeitig für Infrastrukturwettbewerb sorgen.

Darüber besteht wohl auch ein Konflikte mit dem EU-Recht, sollte kurzfristig eine DigiNetz-Novelle verabschiedet werden, so die Kritik weiter. So tritt am 20. Dezember 2018 der European Electronic Communications Code in Kraft, der demnächst weitere umfangreiche Änderungen im Telekommunikationsgesetz nach sich ziehen wird. Damit wird mitunter den investierenden Unternehmen die notwendige Rechts- und Planungssicherheit entzogen.

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