AKTION 736x414
Anzeige

Cyberkriminalität Sachsen: Polizei registriert 3.120 Cybercrime-Fälle fürs Jahr 2020

• 24.01.22 Immer mehr Betrugstraftaten und Abofallen tauchen im Internet auf. So hatte zuletzt Stiftung Warentest nach vorsichtigen Schätzungen mindestens 41.000 Betrugsopfer ausfindet gemacht. Auch der Branchenverband Bitkom berichtet von einer Zunahme der Cyberkriminalität. Aber auch in Sachsen gibt es eine Steigerung. Die sächsische Polizei hat im Jahr 2020 insgesamt
AKTION 500x500
Anzeige
3.120 Fälle von Cyberkriminalität erfasst. Das waren 465 Fälle mehr als im Jahr davor.

Cyberkriminalität Sachsen: Polizei registriert 3.120 Cybercrime-Fälle fürs Jahr 2020

Dabei gibt es aber auch immer noch ein grosses Dunkelfeld an Straftaten, so Innenminister Roland Wöller (CDU). "Es gibt nach wie vor ein sehr kleines Hellfeld und ein riesiges Dunkelfeld", so der Minister (CDU) zu den Zahlen. Schwankungen von Jahr zu Jahr begründete der CDU-Politiker mit dem Anzeigeverhalten der Cybercrime-Opfer. So würden sich Firmen meist zurückhalten, einen Hacker-Angriff anzuzeigen, um keine Kunden zu verlieren.

Cyberkriminalität Sachsen: Polizei registriert 3.120 Cybercrime-Fälle fürs Jahr 2020
Cyberkriminalität Sachsen: Polizei registriert 3.120 Cybercrime-Fälle fürs Jahr 2020
-Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Im Jahr 2017 wurden auch schon deutlich mehr Fälle mit 3.675 registriert. Danach gab es im Jahr J018 einen Abfall mit 3.196 Fälle und im Jahr 2019 gab es einen Tiefststand von 2.655 Fällen.

Dabei gibt es bei der elektronischen Abwickeln von Geschäften, dem E-Business, zunehmend mehr Fälle: "Das beschäftigt die Polizei immer mehr", sagte Wöller. Der Bereich der Kriminalität sei "sehr dynamisch".

Cyberkriminalität: Bundesnetzagentur mit Festlegung des Kataloges von Sicherheitsanforderungen

Nun hat die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den Katalog von Sicherheitsanforderungen festgelegt.

Dabei sollen die Anforderungen die Telekommunikationsnetze und gegen eine Bedrohungen schützen, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Unsere Festlegungen sind ein entscheidender Schritt für eine hohe Informationssicherheit in Telekommunikationsnetzen.".

Cyberkriminalität: Bundesnetzagentur mit Festlegung des Kataloges von Sicherheitsanforderungen
Cyberkriminalität: Bundesnetzagentur mit Festlegung des Kataloges
von Sicherheitsanforderungen-Bild: Twitter.com

Dabei gibt es erstmals eine Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz. BSI-Präsident Arne Schönbohm: "Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ist ein gutes Beispiel dafür, wie Informationssicherheit in Digitalisierung erfolgreich gestaltet werden kann, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird.".

Die Festlegung der Sicherheitsanforderungen erfolgt auf der Grundlage neuer Kompetenzen nach dem IT-SiG 2.0. Der Katalog von Sicherheitsanforderungen berücksichtigt unterschiedliche Gefährdungspotentiale und verpflichtet die Netzbetreiber und Diensteanbieter hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

Mit den Festlegungen des Kataloges von Sicherheitsanforderungen wurden erstmals Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft.

Der Katalog von Sicherheitsanforderungen legt diese Funktionen fest, mit deren Hilfe kritische Komponenten in den Netzen ermittelt werden. Kritische Komponenten sind in den Netzen besonders schutzwürdig und unterliegen weiteren gesetzlichen Anforderungen wie z.B. der Zertifizierungspflicht.

Kritische Funktionen sind unter anderem Kernnetzfunktionen wie Authentifizierungs-, Roaming- und Sitzungsverwaltungsfunktionen für Endnutzer, Datentransportfunktionen für Endnutzereinrichtungen, Zugriffsrichtlinienverwaltung, Registrierung und Autorisierung von Netzwerkdiensten, Speicherung von Endnutzer- und Netzwerkdaten, Verbindung mit Mobilfunknetzen von Drittanbietern oder die Exposition der Kernnetzwerkfunktionen gegenüber externen Anwendungen.

Cyberkriminalität WhatsApp: Polizei warnt vor WhatsApp-Kaperung durch Codes

Zuletzt warnte die Polizei Niedersachsens vor dem Kapern von WhatsApp Konten, durch das Zustellen von Pin-Codes.

Im Dezember 2020 warnte schon Niedersachens Polizei vor der kriminellen Account-Übernahme bei WhatsApp. Die Täter verschickten im Namen bereits gehackter Personen eine Nachricht und baten um die Weiterleitung eines sechsstelligen Codes.

Cyberkriminalität WhatsApp: Polizei warnt vor WhatsApp-Kaperung durch Codes
Chatverlauf beim Kapern des Pin-Codes
-Abbildung: Polizei Niedersachsen

Diese Methode taucht nun aktuell wieder auf. So kann man wieder den Text bekommen "Hello sorry, ich habe dir versehentlich einen 6-stelligen Code per SMS geschickt. Kannst du ihn mir bitte weitergeben? Es eilt".

Dabei kann diese WhatsApp-Nachricht über den Chat von einem Freund kommen, wobei dessen Konto auch schon gehackt wurde.

Und tatsächlich kommt auch kurz davor per SMS dieser Code, so die Polizei. Hierbei handelt es sich aber um einen Sicherheitscode für den eigenen WhatsApp-Account. Absender hier ist WhatsApp. Wer diese Zahlenfolge an die Täter übermittelt verliert vorerst seinen Account.

In dem Chat Verlauf Beispiel hat das Opfer vorerst nichts bemerkt. Die Nachricht kam einfach im alten Chatfenster mit einer ihr bekannten Person. In diesem Fall war es am frühen Morgen, wo man ggf. noch nicht klar denkt und dadurch unüberlegter handelt. Erst später wird einem vielleicht bewusst, was dort grad passiert ist und dass man vielleicht so sonst nie mit der Person chattet.

Zwei-Faktor-Authentifizierung verhindert schlimmeres

Durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung kann man hier dann noch schlimmeres verhindern. Diese findet man in den Einstellungen, Account, Verifizierung in zwei Schritten. Dort muss zunächst eine selbstgewählte 6-stellige PIN Im Anschluss kann man noch eine Mail-Erreichbarkeit für alle Fälle hinterlegen. Ohne diese neue PIN kann auf einem neuen Gerät/Tätergerät der Account nicht übernommen werden.

Nach Hack sollte man eigenes Konto wieder kapern

Sollte man dennoch offline sein, so sollte man unverzüglich versuchen, seinen Account wiederherzustellen, indem man sich wieder anmeldet durch die Eingabe der eigenen Rufnummer. Dann sollte per SMS ein 6-stelliger Code eingehen. Diesen gibt man ein. Im Anschluss wird die zuvor selbst vergebene 6-stellige PIN abgefragt. Nun sollte man wieder in seinem Account sein.

Sollte der Account bereits übernommen worden sein, könnte die Wartezeit bis zur Wiederherstellung leider länger dauern. Wer sich keinen Code per SMS zusenden lassen möchte, kann sich auch anrufen lassen. Dann erfolgt die Nennung des Codes durch einen Computer als Sprachausgabe.

Die Täter, so Whatsapp, können auf vorherige Nachrichtenchats nicht zugreifen, da diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselt seien: "WhatsApp ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und Nachrichten werden auf deinem Gerät gespeichert, sodass jemand, der auf einem anderen Gerät auf deinen Account zugreift, deine früheren Chats nicht lesen kann.".

Oftmals nutzen die Täter dann laut der Polizei, um weitere Konten zu kapern und dann Schadsoftware und Spam verbreitern, aber auch Erpressung, Betrug und die Teilnahme an WhatsApp-Gruppen mit illegalen Inhalten sind möglich. Bei Gruppen mit illegalen Inhalten kann man dann auch schnell erpreßt werden.

Cyberkriminalität: Branchenverband sieht Cyberkriminalität weiter auf dem Vormarsch

So wurden nun 61 Prozent der Internet-Nutzer im Jahr 2020 Opfer von Cyberkriminalität. Dieses ist ein Anstieg von 5 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr, wo es 55 Prozent an Opfer gab, so der Branchenverband Bitkom in einer Feststellung.

Cyberkriminalität: Branchenverband sieht Cyberkriminalität weiter auf dem Vormarsch
Branchenverband sieht Cyberkriminalität weiter auf dem Vormarsch
-Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei werden oftmals Schadprogramme auf dem Smartphone oder Computer geladen. Fast die Hälfte der Onliner mit 48 Prozent war davon betroffen. Von jedem Dritten wurden persönliche Daten ungefragt an Dritte weitergegeben. 17 Prozent geben an, dass ihre Zugangsdaten zu Online-Diensten ausspioniert wurden, etwa für soziale Netzwerke oder Online-Shops.

"Cyberkriminelle können mittlerweile ohne tiefere IT-Kenntnisse oder großen Aufwand enormen Schaden anrichten" sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Und weiter "Dazu kommt, dass es immer mehr vernetzte Geräte und neue Online-Dienste gibt. Das vergrößert die Angriffsfläche insgesamt.".

Auch wurden 15 Prozent der Internet-Nutzer in den vergangenen 12 Monaten beim privaten Einkaufen oder Verkaufsgeschäften im Internet betrogen. Jeder Zehnte berichtet von Betrug beim Online-Banking.

Vodafone: 41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hatte erstmals im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. "Abo-Fallen" geschützt. Dabei hatten wir zuvor ausführlich drüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur nicht auf die Anfragen von Stiftung Warentest vom 16. September 2019 reagiert hatte. Erst auf unsere Presseanfragen bei der Bundesnetzagentur kam Bewegung ins Spiel.

So hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.", so die Tester.

Daher gab es durch das Nachfragen von unserem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner im letzten Jahr zu besonderen Vorgaben beim Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ab dem Februar 2020. In der Folge ist die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden.

Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Bundeskriminalamt: 100.514 Fälle von Cybercrime im Jahr 2019

100.514 Fälle von Cybercrime registrierte die deutsche Polizei im Jahr 2019, was einem Anstieg von über 15 Prozent gegenüber der Vorjahreszahl entspricht. Im Jahr 2018 gab es 87.106 Fälle, wie aus dem veröffentlichten Bericht "Bundeslagebild Cybercrime 2019" hervorgeht, erreicht die Anzahl der polizeilich bekannten Taten damit einen neuen Höchststand.

Die Schäden, die durch entsprechende Taten entstehen, schätzt der Branchenverband Bitkom von über 100 Milliarden Euro. Neben Wirtschaftsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen bevorzugte Ziele der Täter, die sich hier hohe kriminelle Gewinne erwarten.

Die größte Gefahr geht weiterhin von Angriffen mittels sogenannter Ransomware aus. Diese Software verschlüsselt die Daten auf dem angegriffenen Rechner. Für deren Entschlüsselung fordern die Täter meist einen Geldbetrag, der in der Regel in Form von Bitcoins zu entrichten ist.

Seit dem vergangenen Jahr beobachtet das BKA mit der sogenannte "Double Extortion" einen neuen Modus Operandi, bei dem die Täter die IT-Systeme ihrer Opfer nicht nur mittels Ransomware verschlüsseln, sondern im Zuge der Attacken auch sensible Daten erbeuten und damit drohen, diese zu veröffentlichen.

Die Polizei stellte im Jahr 2019 insgesamt 22.574 Tatverdächtige fest. Cyberkriminelle sind in der Regel international vernetzt und agieren arbeitsteilig. Hinzu kommt, dass sie sich neuen Situationen flexibel anpassen.

Auch Cybercrime in der COVID-19-Pandemie

Diese Flexibilität ließen die Täter auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erkennen, wie aus der Sonderauswertung "Cybercrime in Zeiten der COVID-19-Pandemie" hervorgeht. In der veröffentlichten Analyse des Zeitraums März bis August 2020 wird beispielsweise auf unmittelbar nach Beginn der Pandemie erstellte Webseiten eingegangen, die in Anlehnung an die Internetpräsenzen staatlicher Stellen etwa mit Informationen und Beratungsgesprächen zur Corona-Soforthilfe warben.

a Die hohe Zahl der Straftaten und die vielfältigen Modi Operandi im Zuge der COVID-19-Pandemie zeigen, dass es sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen als auch Privatpersonen wichtig ist, ihre Daten vor dem Zugriff von Cyberkriminellen zu schützen.

Wichtig ist aber auch, bei E-Mails von unbekannten Absendern skeptisch zu bleiben, auch wenn diese den Eindruck erwecken, von einer Behörde, Bank oder Bekannten versandt worden zu sein. Aufforderungen zu Geldzahlungen sollte niemals nachgekommen werden. Betroffene von Cybercrime sollten vielmehr möglichst zeitnah die Polizei informieren. Denn nur wenn die Polizei von Cyberstraftaten erfährt, kann sie die Täter ermitteln und die Begehung weiterer Straftaten verhindern.

WhatsApp Spionage: BKA kann Whatsapp-Nachrichten mitlesen

Durch eine Recherche der Sender WDR und BR beim BKA ist nun bekannt geworden, dass das BKA auf Whatsapp-Nachrichten über einen Internet-Browser zugreifen kann.

WhatsApp Spionage: BKA kann Whatsapp-Nachrichten mitlesen
BKA kann auf Umwegen auf Chat Nachrichten zugreifen -Bild: WhatsApp

Laut Medienberichten zufolge gibt es eine einfache Methode, damit man die verschlüsselte Whatsapp-Kommunikation mitlesen kann. Dabei muss der Chat aber über einen Internet-Browsers auf einem Computer erfolgen. Dieses berichten die Sender WDR und BR. Bei der Funktion werden alle Inhalte des Chatdienstes in einem Browser-Fenster gespiegelt.

Allerdings muss der Nutzer hier schon aktiv mitspielen. Immerhin muss der Nutzer eine Verknüpfung mit einem Internet-Browser herstellen. Um Whatsapp mit einem Browser oder der Desktop-Version der App zu verbinden, muss ein Nutzer mit der Whatsapp-Anwendung auf dem Smartphone einen QR-Code auf dem Computer-Bildschirm einscannen. Damit wird dann auch das Smartphone entsperrt.

BKA will Sicherheitslücken nicht bestätigen

Das BKA teilte auf Anfrage mit, dass es "zu technischen bzw. operativen Ermittlungsfähigkeiten" grundsätzlich keine öffentlichen Auskünfte erteile, "um die Ermittlungsfähigkeiten des Bundeskriminalamtes nicht zu gefährden".

Dieses Überwachungsverfahren geht aus den Unterlagen beim Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen den Terrorverdächtigen Magomed-Ali C. hervor, einen kaukasischen Islamisten und Bekannten des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri, berichteten WDR und BR.

Dabei gibt es ein internes BKA-Schreiben "Das BKA verfügt über eine Methode, die es ermöglichen kann, Text, Video-, Bild- und Sprachkurznachrichten aus einem Whatsapp-Konto in Echtzeit nachzuvollziehen.".

Dabei gibt es aber auch Aussagen laut dem Medienbericht unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass die Methode zur Whatsapp-Überwachung durch das BKA bislang kaum eingesetzt wird. Sie sei nur mit einem vergleichbar hohen Aufwand umzusetzen und daher für viele Ermittlungsverfahren nicht praktikabel, so die Begründung.

Einfache Anbindung über den Internet-Browser

Seit dem Jahr 2015 ist der beliebte Messenger App WhatsApp auch am Desktop PC benutzbar. Dazu bedarf es oftmals einen Google Chrome Browsers, welcher aber auch sehr beliebt und sehr schnell arbeitet. Damit vollzieht der Anbieter den lang geäusserten Wunsch seiner Nutzer, WhatsApp auch über den PC bedienen zu können.

Anschließend gibt es unter der Internetseite web.whatsapp.com den WhatsApp zugriff. Auf der Seite erscheint zum Start ein QR-Code, dieser kann über die App auf dem Mobilgerät abgescannt werden.

Nach dem Verbindungsaufbau muss das Smartphone während der Nutzung mit dem Internet verbunden bleiben. Denn über den Internet-Browser wird die WhatsApp auf dem Smartphone eigentlich nur Fernbedient. Dazu dient der Chrome Browser als Client, und die WhatsApp auf dem Smartphone macht den Server.

Um den QR Code zu scannen, ruft man unter WhatsApp das Menü und dann "WhatsApp Web" auf. Diese Funktion ist nur bei der Android Version 2.11.498 vorhanden. Sollten die Funktion, wie zum Beispiel bei unserem Testgerät, nicht gleich vorhanden sein, hilft ein Neustart des Smartphones. Dann scannt man den QR Code ein und ist mit dem Chrome Browser verbunden.

Chat-Anbindung über Browser sollte bei WhatsApp abgeschaltet werden

Wie sich nun zeigt, gibt es hier schwere Sicherheitslücken, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka. Dabei kann nicht nur das BKA auf den WhatsApp Chat Verlauf zugreifen, sondern auch Hacker und Betrüger. Daher sollte man diesen Weg der Kommunikation über den Internet-Browser schnell als Nutzer abschalten. Die Internet-Browser sind immer wieder das schwächste Glied in einer Kette bei der Kommunikation, und sind leicht angreifbar. Dieses zeigen schon die regelmässigen Updates von Chrome und Firefox, welche aber oftmals nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.

Kritik kommt von Informatikern, Chaos Computer Club und Bürgerrechtsorganisationen

"Primitives Ausschnüffeln durch kriminelle Hacker von Journalisten, Richtern, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsbossen und Verantwortliche von Industrie-Technologie ist schon immer gut bezahlt worden. Der Staat will dabei nun bei kriminellen Wissen und Technologien einkaufen und gefährdet damit auch die Wirtschaft im Herzen. Das was China laut Trump will, wird dann an Wissen auch im Darknet zum Verkauf angeboten. So profitieren Hacker doppelt durch das Verkaufen von Infos über Sicherheitslücken mitsamt den brisanten Infos.", so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka.

"Die Quellen-TKÜ sollte ursprünglich nur bei schweren Straftaten durch das BKA eingesetzt werden. Dann wurden die Hürden immer niedriger gesetzt", so Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs. "In diesen ohnehin schon kritischen Fällen gibt es aber immerhin noch eine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verhandlung. Auch das fällt nun weg: Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll hacken dürfen, wen er will.".

"Dem Verfassungsschutz das Hacken technischer Geräte zu gestatten, hat eine neue Dimension. Tritt die Regelung so in Kraft, werden wir wahrscheinlich dagegen klagen", so Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Immerhin hatte die Bürgerrechtsorganisation erst kürzlich gemeinsam mit anderen Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Auslandsspionage des Bundesnachrichtendienstes (BND) erwirkt, worüber wir berichteten.

Staatstrojaner sind ein Schlag gegen vertrauliche Kommunikation

Zuletzt hatte der Verein Digitalcourage gegen den Staatstrojaner eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Digitalcourage kritisiert die Folgen der Staatstrojaner für Grundrechte und IT-Sicherheit. Alle Menschen, die digital kommunizieren, sind von diesem Gesetz betroffen und können die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen.

"Staatstrojaner sind eine Hintertür in jedem unserer Smartphones und Computer, die sperrangelweit offen steht. Durch sie können staatliche Hacker und Kriminelle jederzeit einsteigen. Das haben WannaCry und NotPetya gezeigt", sagt padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage.

Der Bundestag hatte den Staatstrojaner, der zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung genutzt werden kann, am Donnerstag, dem 22. Juni 2017 beschlossen. Beide Maßnahmen wurden kurz zuvor als "Formulierungshilfe" für einen Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzesverfahren eingebracht.

Zum Installieren der Trojaner werden Sicherheitslücken in Geräten genutzt. Die Staatstrojaner werden entwickelt von dem Unternehmen "Gamma International" und von der "Zentralen Stelle für IT im Sicherheitsbereich" (ZITiS). Einem geleakten Dokument zufolge soll die neue Generation von Staatstrojanern mit erweiterten Funktionen noch 2017 zum Einsatz kommen.

Die Verfassungsrechtliche Argumente von Digitalcourage gegen den Staatstrojaner lautet dann:

    • Anlass des Eingriffs: Die Online-Durchsuchung ist laut Bundesverfassungsgericht nur bei konkreter Gefährdung eines überragend wichtigen Rechtsgutes zulässig. Das aktuelle Gesetz ignoriert diese Einschränkung, weil es Online-Durchsuchungen für einen umfangreichen Katalog von Straftaten vorsieht, unter anderem bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Schleusen von Flüchtenden.

    • Tiefe des Eingriffs: Das Bundesverfassungsgericht hat die Quellen-Telekommunikations-Überwachung untersagt, wenn dabei das gesamte informationstechnische System überwacht wird. Ob die eingesetzten Staatstrojaner das gewährleisten sich an die Vorgaben dieses Urteils halten, ist fraglich.

    • Staatliche Schutzpflicht verletzt: Schadprogramme wie WannaCry und NotPetya nutzen Sicherheitslücken. Es ist Aufgabe des Staates, diese zu schließen. Aber Staatstrojaner sind auf genau diese Sicherheitslücken angewiesen, weil sie nur auf diesem Weg in Kommunikationsgeräte eingeschleust werden können. Damit verletzt der Einsatz von Staatstrojanern das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

    • Einschränkung von Grundrechten ist nicht verhältnismäßig: Beim Einsatz von Staatstrojanern ist die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte fraglich, weil die informationstechnischen Systeme aller Bürgerinnen und Bürger unsicher gehalten werden müssen und der Strafkatalog, bei dem diese Maßnahmen zum Einsatz kommen können, äußerst umfangreich ist.

Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Berliner Verfassungsgericht, verfaßt den Schriftsatz für die Verfassungsbeschwerde.

Staatstrojaner greift in die Privatsphäre ein

Die Thematik über den Staatstrojaner ist nicht neu. Immerhin muss der Staat dazu Sicherheitslücken bei den Systemen ausnutzen, um auf die Daten der Benutzer durch den Staatstrojaner zu kommen. Allerdings trifft es dann mitunter auch unschuldige, und daher wird es sicherlich recht spannend werden, was die Gerichte dazu sagen.

Somit haben Strafverfolger nun im Rahmen der alltäglichen Ermittlungsarbeit, verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp und Co zu belauschen. So hatte am heutigen Freitag, dem 7.Juli 2017, der Bundesrat dem zugehörigen Gesetzentwurf zum Staatstrojaner zugestimmt.

In dem Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird". Wie man sieht, hat der Bundestag und nun auch der Bundesrat den Staatstrojaner sogar versucht zu verheimlichen, ganz so wie ein Trojaner agieren soll. Nur das hier die Öffentlichkeit und die Wähler generell hinter das Licht geführt werden sollte.

Neue Testergebnisse beim Virenschutz -Screenshot: AV Test

Neue Testergebnisse beim Virenschutz: Gratis Windows Defender ist wiederholt Gut im Test

Passend dazu gibt es aktuell einen neuen AV-Test bei den entsprechenden Sicherheitslösungen. Gleich sieben Pakete erhielten sogar die Auszeichnung Top-Product, darunter war auch das gratis Windows Defender.

So stehen mittlerweile laut den Testern immer mehr private Windows-PCs im Fokus der Angreifer. Schließlich finden sich darauf zum Beispiel wertvolle Spiele-Accounts, Zugänge zum Online-Banking oder volle Mail-Adressbücher zur Weiterverbreitung. Sehr beliebt ist die komplette Versklavung eines PCs als Teil eines Botnetz Darin darf der PC dann als Angriffsdrohne oder Bitcoin-Schürfer dienen.

Sollten Sie nun die Sicherheit bei ihrem Smartphones und PCs verbessern wollen, erhalten bei uns auch eine grosse Übersicht an Anti-Viren Programme, sowie die Software von den Anbietern Bitdefender, AVG und die Software von Kaspersky.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Oster-Deal:
  • 10 GB 5G Allnet-Flat
  • 3 Freimonate
  • mtl. 6,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • 3 Freimonate
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen