Dank neuem Gesetz: Telefonvertrag einfacher kündigen
• 10.06.22 Durch eine Gesetzesänderung lassen sich Telefonverträge mittlerweile deutlich einfacher kündigen als vorher. Sicherlich haben auch Sie einen solchen Fall schonmal erlebt: Steht nach zwei Jahren Laufzeit die Kündigung des Handyvertrages an, dann fällt einem das natürlich genau einen Tag nach dem Ende der Kündigungsfrist auf. Nun steckt man schon wieder
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-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Verträge leichter kündigen: Gesetzesänderung macht es ab Dezember 2021 möglich
Bislang war es gar nicht so einfach, aus einem Telefontarif wieder herauszukommen. Die Mindestvertragslaufzeit belief sich in der Regel auf zwei Jahre und um den Termin der Kündigung nicht zu verpassen, musste man sich den Tag doppelt rot im Kalender eintragen. Verpasste man die fristgerechte Kündigung, dann war man gezwungen, sich wieder lange an den Anbieter zu binden. Das war meistens doppelt ärgerlich, denn eingeräumten Rabatte fielen nach den zwei Jahren weg und der Vertrag wurde nicht nur verlängert, sondern auch teurer.
Ab dem 1. Dezember 2021 dürfen die Telekommunikationsmitarbeiter ihre Kunden nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr im Vertrag gefangen halten. Eine automatische Verlängerung, ohne die Möglichkeit vorab zu kündigen, ist nicht mehr erlaubt. Übrigens können Sie viele Arten von Verträgen gleich online auf smartkündigen.de kündigen lassen. Innerhalb von 2 Minuten wird Ihnen ein Kündigungstext erstellt, den Sie gleich digital unterschreiben und abschicken können.
Lange Vertragslaufzeiten und stille Verlängerung: Das hat sich geändert
Ab dem 1. Dezember können Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich gekündigt werden. Das gilt nicht nur für neue, sondern auch bestehende Verträge. Sprich: wer nach der Mindestvertragslaufzeit nicht angibt, ob gekündigt werden soll oder nicht, der kann jeden Monat aus dem automatisch verlängerten Vertrag aussteigen. Eine stillschweigende Verlängerung, die erst wieder nach zwölf Monaten gekündigt werden kann, gibt es seit Dezember nicht mehr. Das sorgt für Planungssicherheit und hat die Telefonverträge deutlich verbraucherfreundlichergestaltet.
Kündigung per E-Mail: Darauf sollten Sie achten
Die Verträge müssen zudem nicht mehr per Brief gekündigt werden, die meisten lassen sich heutzutage auch per Mail und sogar ohne Unterschrift kündigen. Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern, Fitnessstudios und vielen weiteren Unternehmen können und dürfen per Mail gekündigt werden. Es darf nicht mehr auf einen Brief, inklusive Unterschrift, bestanden werden. Seit dem 1. Juli 2022 können viele Verträge zu dem gleich online über einen sogenannten Kündigungsbutton beendet werden. Ausnahmen hiervon bilden lediglich Miet- und Arbeitsverträge, dafür braucht es weiterhin eine Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben.
Muss ich eine Kündigung immer unterschreiben?
Für viele Kündigungen ist keine Unterschrift mehr nötig. Selbst per SMS, Fax oder Chat-Nachricht dürfen Verträge gekündigt werden. Entsprechende Klauseln, in denen sich die Unternehmen auf eine Unterschrift berufen, sind nicht mehr gültig. So kann der laufende Vertrag also auch noch wenige Stunden vor Ablauf der Frist gekündigt werden, ohne dass man darauf angewiesen ist, dass ein Brief pünktlich zugestellt wird.
Kündigen in Textform
Wer einen Vertrag in Textform kündigen möchte, sollte trotzdem an einige wichtige Punkte denken: So sollten Sie zunächst präzise klarstellen, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie kündigen möchten. Das Unternehmen sollte Sie eindeutig identifizieren können, damit die Kündigung nicht verschleppt wird. Gleichzeitig werden Sie dadurch geschützt, so können Fremde nicht einfach in einer kurzen E-Mail oder SMS Verträge in Ihrem Namen kündigen. Schreiben Sie beispielsweise von einer E-Mail-Adresse oder Mobilnummer aus, die beim Vertragspartner hinterlegt ist. Geben Sie auch weitere Informationen, wie die Anschrift, die Kundennummer oder Ihr Geburtsdatum an. Wenn das Unternehmen die Kündigung nicht zuordnen kann, dann laufen Sie Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen. Gleichzeitig muss die Kündigung im Streitfall nachgewiesen werden können.
Ein perfektes Hilfsmittel ist das Einwurfeinschreiben. Dieses kostet jedoch deutlich mehr an Porto. Bei E-Mails können Sie je nach Software eine Empfangs- und Lesebestätigung anfordern, ob diese jedoch vor Gericht gilt, ist unklar. Bei der Nutzung eines Kündigungsbuttons ist das Unternehmen verpflichtet, die Kündigung sofort zu bestätigen. Speichern Sie die E-Mail-Kündigung trotzdem unbedingt ab und drucken Sie diese aus, inklusive der Zieladresse und des Zeitpunktes, zu dem diese verschickt wurde. Lassen Sie sich die Kündigung ebenfalls bestätigen und setzen Sie dem Unternehmen dazu eine Frist von 14 Tagen.
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