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Datenschutz Behörde: Datenschützer betrachten Microsoft 365 als nicht rechtskonform

• 15.09.20 Der Missbrauch von Daten besteht nicht schon erst seit der modernen Digitalisierung. Dabei kommt in den Behörden überwiegend Microsoft 365 zum Einsatz. Hier sind die Datenschützer nun sehr skeptisch. So hält nun ein Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern einen rechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Institutionen für
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unmöglich. Immerhin kommt dieses für die Behörden wie ein Paukenschlag. Allerdings können Behörden nicht nach der DSGVO haftbar gemacht werden.

Datenschutz Behörde: Datenschützer betrachten Microsoft 365 als nicht rechtskonform

Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel sollten daher auch Schulen, deutsche Behörden und öffentliche Einrichtungen vom Einsatz von Microsoft 365 lassen.

Datenschutz Behörde: Datenschützer betrachten Microsoft 365 als nicht rechtskonform
Datenschützer betrachten Microsoft 365 als nicht rechtskonform
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

So geht es zum Beispiel um die Kommunikationsplattform Microsoft Teams. Diese Plattform gewann neben Zoom durch die Corona-Pandemie an den Schulen und Universitäten. Hierüber sind einfache Videokonferenzen möglich.

Ferner gehören zu den Microsoft 365 Produkte wie Word, Excel und PowerPoint. Auch diese Produkte werden laut der Netzpolitik.org ais kritisch angesehen.

Hier ist "kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft 365 möglich", zitiert das Nachrichtenmagazin Spiegel aus dem bislang internem Papier des Gremiums der Datenschutzbehörde. Allerdings ist der Freistaat Bayern einer andere Meinung, und daher hat der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz das Papier nicht öffentlich zugängig gemacht, so die Feststellung von Netzpolitik.org.

Ferner haben die Kontrolleure Formulierungen der Arbeitsgruppe als rechtlich fragwürdig bezeichnet und sich gegen dessen Publikation ausgesprochen.

Kritik an Microsoft Office 365 schon letztes Jahr

So darf Microsoft Office 365 in der Standardkonfiguration an Schulen wegen Problemen für die Privatsphäre der Nutzer derzeit nicht verwendet werden. Zu diesem Ergebnis kam im letzten Jahr der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. Als Begründung wurde angeführt, dass personenbezogene Daten von Kindern und Lehrern in der Cloud gespeichert werden.

Dabei sollte man auch beachten, selbst wenn die Server in Europa stünden, seien die Informationen "einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt", so der Datenschützer weiter.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit Empfehlungen für Windows 10

Zuletzt hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sich die sicherheitskritischen Funktionen von Windows 10 im Rahmen einer Analyse genauer angesehen. So hatte das Bundesamt die Sicherheit und Restrisiken für eine Nutzung von Windows 10 bewertet. Darüber hinaus sollen Rahmenbedingungen für einen sicheren Einsatz des Betriebssystems identifiziert sowie Empfehlungen für eine Härtung und den sicheren Einsatz von Windows 10 erstellt werden.

Datensparsamkeit gilt in Deutschland zu beachten

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche nun in einer Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

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