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DigiNetz-Gesetzes vor der Verabschiedung --Verbände warnen vor der Verschiebung

• 22.06.19 Wenn es um den Breitbandausbau in Deutschland geht, wird oft das DigiNetz-Gesetz genutzt. Dabei wird geregelt, welche Förderungen bzw. Massnahmen man als Unternehmen beim Breitbandausbau durchführen darf. So warnte der Branchenverband Bitkom vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz, die Breitbandverbände Breko und Buglas kann es gar nicht schnell genug gehen, deshalb wird hier sogar noch auf eine Gesetzesverabschiedung vor der Sommerpause gepocht.

Dr.Sim
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DigiNetz-Gesetzes vor der Verabschiedung --Verbände warnen vor der Verschiebung

Mit dem Gesetz sollte u.a. verhindert werden, dass binnen kurzer Zeit Straßen mehrfach aufgerissen werden müssen. Aus Sicht des Branchenverbandes schränkt der jetzt debattierte Gesetzesentwurf die Möglichkeiten zu stark ein, bei solchen Bauarbeiten Glasfaser mitzuverlegen.

Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom

Hingegen sehen die beiden Breitbandverbände einen beim Gesetz in seiner aktuellen Form vielfach einen Missbrauch. Dabei geht es um die Möglichkeit der Konkurrenz Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit Überbau/Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete eigenwirtschaftlich von kommunalen Unternehmen erstmalig mit Glasfaser erschlossen werden.

Aus unserer Sicht fördert dieser Überbau/Doppelausbau die Leistungsfähigkeit der Breitbandnetze insgesamt. So kann man als Kunden wechseln, wenn der derzeitige Anbieter seine Leistungen bzw. Geschwindigkeiten nicht erbringen kann. Dieses ist ein konstruktiver Wettbewerb und der Kunde profitiert davon. In der Regel pachten Netzbetreiber ein Glasfasernetz vom Eigentümer, wie von einem Zweckverband oder Stadtwerke, und der Kunde muss dann eine Laufzeit von 25 Jahren aushalten. Leider sind uns zu viele Fälle bekannt, indem der Netzbetreiber die Probleme einfach aussitzt, da der Kunde eh nicht bei Störungen oder lahmen Speed wechseln kann. Hier hilft dann nur noch der Umstieg auf das 4G-Netz, wenn die Leistungsfähig vor Ort vorhanden ist, oder der kommende 5G-Speed und Netzwechsel.

Darüber besteht wohl auch ein Konflikte mit dem EU-Recht, sollte kurzfristig eine DigiNetz-Novelle verabschiedet werden, so die Kritik weiter. So trat am 20. Dezember 2018 der European Electronic Communications Code in Kraft, der demnächst weitere umfangreiche Änderungen im Telekommunikationsgesetz nach sich ziehen wird. Damit wird mitunter den investierenden Unternehmen die notwendige Rechts- und Planungssicherheit entzogen.

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