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EuGH Urteil: Roamingpreise gelten in Europa automatisch

• 04.09.20 Bei dem europäischen Gerichtshof stand das EU-Roaming auf den Prüfstand. Dabei geht es um die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften der Roamingverordnung. So wollte der Netzbetreiber O2 nicht automatisch seine Kunden auf EU-Roaming umstellen. Immerhin brauchen seit dem 15. Juni 2017 Handynutzer keine Zusatzentgelte mehr fürs Telefonieren und Surfen zahlen.

Dr.Sim
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EuGH Urteil: Roamingpreise gelten in Europa automatisch

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen stattdessen "wie zu Hause" telefonieren oder das Internet nutzen können, so die Verbraucherschützer. Die Umstellung der Tarife auf die neue "Roam-Like-At-Home"- Regelung (RLAH) muss nach der Verordnung automatisch erfolgen, so die aktuelle Entscheidung des EuGH.

EuGH Urteil: Roamingpreise gelten in Europa automatisch
EuGH Urteil: Roamingpreise gelten in Europa automatisch
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Bei der EuGH Entscheidung ging es um ein Klageverfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG. Das Telekommunikationsunternehmen hatte 2017 im Internet darüber informiert, dass O2-Kunden nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren könnten, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln.

Diesen aktiven Wechsel sollten all jene Kunden vollziehen, die bis dahin keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters hatten. Verbraucher, die das nicht taten, sahen sich teilweise mit höheren Kosten konfrontiert. Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und erhoben Klage.

"Alle Verbraucher sollen gleichermaßen in den Genuss des regulierten Roamingtarifs kommen. Hierfür müssen die Anbieter sorgen", sagt Jana Brockfeld, Referentin von der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Mit der heutigen Entscheidung fühlen wir uns in unserer Rechtsansicht gestärkt. Wir erwarten von Telefonica bereits jetzt eine unverzügliche und unbürokratische Erstattung zu viel gezahlter Telefonkosten.".

Telefonica mit 42 Millionen Kundenverträgen

Laut Telefónica Deutschland wären damals 90 Prozent der Kunden automatisch umgestellt worden. Bei den 42 Millionen Kundenverträge hätte sich mehrere Millionen Kunden damals aktiv um die Umstellung bemühen müssen. Noch immer seien nicht alle Verträge geändert, so ein Sprecher gegenüber der dpa.

Damals sah Telefonica nicht immer einen Vorteil, Kunden mit alternativen Roamingtarifen die Entscheidung zum Wechsel in den neuen EU-Roamingtarif zu überlassen.

Die EuGH-Entscheidung sei jetzt nur ein Zwischenschritt im Verfahren. Erst ein Urteil des Münchner Landgerichts werde "Orientierung in dem Sachverhalt" geben, so Telefonica. Weiterhin können Kunden jederzeit kostenfrei innerhalb eines Tages in den regulierten EU-Roaming-Tarif wechseln.

EuGH bezeichnet Regelung als verpflichtend

Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass die Roaminganbieter ab dem 15 Juni 2017 verpflichtet waren, RLAH automatisch auf alle Kunden anzuwenden. Dies galt unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif gewählt haben, so der EuGH. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Verbraucher vor dem Stichtag ausdrücklich erklärt haben, einen anderen als den RLAH-Tarif nutzen zu wollen.

Die Entscheidung, ob Telefonica mit seinen Informationen zum Roaming auch irreführend gehandelt hat, bleibt dem LG München I vorbehalten. Das Verfahren vor dem LG München I wird nach der EuGH-Entscheidung fortgeführt.

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