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Funkloch: Telefonica nur mit 84 Prozent bei 4G LTE Netzabdeckung --Verbraucher sollten Aktiv werden

• 11.01.20 Die Bundesnetzagentur wird nun die eingereichten Unterlagen der drei Mobilfunkbetreiber O2, Telekom und Vodafone hinsichtlich der Netzabdeckung in Deutschland überprüfen Die Bundesnetzagentur hatte die Zuteilung der im Jahr 2015 ersteigerten Mobilfunkfrequenzen an Auflagen gebunden. Dabei sollten Funklöcher vermieden werden. So müssen die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1. Januar
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2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Dabei sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

#Funkloch: Telefonica nur mit 84 Prozent 4G LTE Netzabdeckung

Nach den eingereichten Unterlagen haben die Telekom und Vodafone die Auflage zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefónica konnte nach eigenen Angaben die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Auflagen bis zum Ende dieses Jahres erfüllen wird.

Funkausbau im schnellen O2 LTE Netz -Bild: O2

So haben die Telekom und Vodafone eine Abdeckung von jeweils mehr als 98 Prozent erreicht. Beim dritten Anbieter im Bunde, bei Telefonica, gibt es laut den Unterlagen nur eine Abdeckung von 84 Prozent.

Damit liegt der Wert von Telefonica weit unter den Vorgaben des Bundes. Allerdings konnten auch die Telekom und Vodafone die Vorgaben an den Hauptverkehrswegen nicht erfüllen. Dabei werden auch gute Gründe, wie fehlende und verweigerte Baugenehmigen an den jeweiligen Standorten angeführt. Dabei gibt es auch Beschränkungen durch Umwelt- oder Denkmalschutz.

Immerhin mussten erstmals nach einer Frequenzauktionen aus dem Jahr 2015 gewisse Kapazitäten erreicht werden. Bundesweit gibt es immer wieder Kritik und Hinweise auf Funklöcher. Dabei hat die Telekom sogar eine Kampagne "Wir jagen Funklöcher" gestartet. So haben sich 539 Kommunen seit dem 20. August 2019 bei der Telekom Funkloch Aktion beworben.

Wie man also sieht, müssen sich nun die Kommunen und Netzbetreiber zusammen setzen, um die entsprechenden Funklöcher zu stopfen. Bislang wurden doch allzu oft den Mobilfunknetzbetreibern die Schuld am Funkloch gegeben.

Verbraucher sollten vielleicht Hinweise mit dem Hashtag #Funkloch geben

Da die Bundesnetzagentur nun anfängt die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zu überprüfen und in jedem Bundesland eigene Messungen durchgeführt werden, sollten Verbraucher auf die bestehenden Funklöcher aufmerksam machen. So kann man eigentlich sich sein, dass das Funkloch eine Priorität bekommt. Immerhin will die Bundesnetzagentur Bußgelder nicht ausschließen

Daher ist aktuell die Gelegenheit für Funklöcher melden sehr günstig. Bislang ist es fast ein auswegloser Weg bei den Netzbetreibern Gehör zu finden, damit Funklöcher beseitigt werden. Daher sollten die Mobilfunkkunden auf den Zug aufsteigen und tätig werden. Auch ist es im Jahr 2020 nicht mehr zumutbar nur noch Edge Empfang mit maximalen 128 kbit Datenempfang zu haben. Bislang gibt es kein Meldeformuluar bei der Bundesnetzagentur für Funköcher, aber eine E-Mail oder Mitteilung auf den Facebook und Twitter Kanal mit dem Hashtag #Funkloch sind sicherlich schon mal ein Anfang.

5G-Netzausbau-Deal: Verspätete Zahlungen gegen verbesserten Netzausbau

Derzeit gibt es dann auch einen Deal beim 5G LTE Netzausbau. Durch den zusätzlichen Netzausbau sollen ärgerliche Funklöcher in Deutschland verringert werden, dieses gilt vor allem auf dem Lande. Der Bund schloss nun Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch ab. Der amtierende CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer sprach von einer "Ausbauoffensive" für ländliche Räume.

Schon im vergangenen Sommer gab es einen Deal zwischen den Betreibern und dem Bund. Hier wurde in einer Vereinbarung die Absicht erklärt, dass bis Ende 2021 durch neu zu errichtende Mobilfunkstandorte künftig 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten sollen. Für diese Zusage gibt es nun rechtlich, verbindliche Verträge.

Dadurch erhalten die Anbieter einen Aufschub bei den Zahlungsverpflichtungen aus der 5G-Frequenzauktion 2019. So kann man mit jährlichen Raten bis zum Jahr 2030 seinen Verpflichtungen nachkommen.

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