Gesichtserkennung: 5,8 Millionen Gesichtserkennungsbilder --Einsatz schon seit 1998
• 03.02.20 Wenn es um die Gesichtserkennung geht, denken viele Smartphone Nutzer oftmals an die Gesichtserkennung auf ihrem Smartphone. So macht Face-ID auf Apples Top-Smartphones das Gesicht zum metrischen Merkmal, um das Smartphone zu öffnen. Allerdings wird die Technik auch bei Huawei und Samsung Smartphones eingesetzt. Daher macht sich eigentlich kein Nutzer Gedanken, wer Zugriff auf die Daten hat. Immerhin kann das BKA derzeit auf 5,8 Millionen Gesichtserkennungsbilder zugreifen, dabei wird die Technik sogar schon seit dem Jahr 1998 genutzt.
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Gesichtserkennung: 5,8 Millionen Gesichtserkennungsbilder für die Fahndung
Auf Grund einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten von Andrej Hunko (Linke), geht hervor, dass man schon seit dem Jahr 1998 beim BKA eine Software zur Gesichtserkennung nutzt. Zuvor wurde vom BKA eigentlich immer die Jahreszahl 2008 genannt. Damit ist es offensichtlich, dass wohl die Bundestagsabgeordneten und auch die Medien in der Vergangenheit getäuscht worden sind.
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Gesichtserkennung landet bei der EU-Komission auf den Prüfstand -Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
Dabei kann das BKA auf 5,8 Millionen Gesichtsbilder zugreifen. Derzeitigen Zugriff haben die Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und der Zoll. Dabei werden die Gesichtsdaten im polizeilichen Informationsverbund (INPOL-Z) verwaltet.
Dabei gab es im ersten Halbjahr 2019 23.915 Anfragen. Über den Erfolg der Anfragen gibt es keine technische Erfassung. Immerhin hat die Die Bundespolizei habe im gleichen Zeitraum 1.200 Recherchen mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt, dabei wurden 219 Personen identifiziert.
Gesichtserkennung steht bei der EU auf dem Prüfstand
Besonders brisant ist derzeit auch das Thema bei der EU. Hier wollte man eigentlich die Gesichtserkennung grundsätzlich für mehrere Jahre verbieten. Seit dem letzten Wochenende rudert man aber hier wieder zurück.Dabei wollte die Europäischen Union den Gesichtserkennungseinsatz für drei bis fünf Jahre verbieten. Immerhin gibt es viele Fragen zur Privatsphäre und dem Datenschutz bei der Gesichtserkennung. So wollte man die Gesetze eigentlich auf dem neuesten Stand bringen.
Daher sollte sich jeder Smartphone Nutzer auch fragen, wo die Daten bei einer Gesichtserkennung hinfließen und wer darauf alles zugreifen darf. Sollte das FBI auf Apples Cloud und iPhones ungehindert zugreifen können, fließen Daten von EU-Bürgern ohne Kontrolle über den Kontinent. Zuletzt ist es dem FBI nach zwei Monaten gelungen, erfolgreich ein iPhone 11 zu hacken. Die Beweise konnte man anhand von Gerichtsdokumenten nachvollziehen. Damit sind die iPhones nun doch keine sicheren Datenschränke mehr.
Zuletzt hatte am 7.Januar Apples Datenschutz-Chefin, Jane Horvath, auf der diesjährigen CES in Las Vegas festgestellt, externe Zugriffe wird es nicht geben. Allerdings kann der Staat durch Gesetzesänderungen neue Umstände erschaffen.
Apples Face-ID auf den Top-Smartphones
Apples neuestes iPhone X mit Face-ID -Bild: Apple |
Face ID projiziert mehr als 30.000 unsichtbare IR-Punkte. Das IR-Bild und das Punktmuster werden durch neuronale Netze geschoben, um ein mathematisches Modell des Gesichts des Anwenders zu erstellen und die Daten an die Secure Enclave zu senden, um eine Übereinstimmung zu bestätigen, während maschinelles Lernen körperliche Veränderungen des Erscheinungsbilds im Laufe der Zeit nachempfindet.
Alle gespeicherten Gesichtsinformationen werden durch die Secure Enclave geschützt, um die Daten extrem sicher zu halten und die gesamte Verarbeitung erfolgt auf dem Gerät und nicht in der Cloud, um die Privatsphäre der Anwender zu wahren, so Apple zum Einsatz seiner Face-ID Technik.
Seehofer will überraschend keine Gesichtserkennung
Auch beim Bundesinnenminister Horst Seehofer stand die Gesichtserkennung auf dem Fokus. Dabei gab es einen umstrittenen Passus beim jüngsten Gesetzesentwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes. Dabei sollten an 135 Bahnhöfen der Einsatz von Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung erlaubt werden.Erst nach massiver Kritik durch die Medien wurde diese "staatliche Vollüberwachung" wieder gestrichen. Stattdessen soll wohl ein Bundestrojaner zum Einsatz kommen, welcher auf den Smartphones der Nutzer ohne deren Erlaubnis installiert werden.
Das man dieses nur durch Sicherheitslücken auf den Smartphones, und damit fern ab jeder rechtsstaatlichen Grundlage machen kann, wird sicherlich die Datenschützer auf den Plan rufen. Auch können Hacker durch die Sicherheitslücken an die Daten der Smartphone Nutzer gelangen.
Besonders brisant ist dann die Frage, wenn der Smartphone Hersteller Sicherheitslücken durch Software-Updates schließt, macht der Hersteller sich dann in Zukunft strafbar?.
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