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Gesichtserkennung: EU-Kommission rückt von Verbot bei Gesichtserkennung ab

• 13.02.20 Wenn es um die Gesichtserkennung geht, denken viele Smartphone Nutzer oftmals an die Gesichtserkennung auf ihrem Smartphone. Aber die Gesichtserkennung wird auch oft an öffentlichen Plätzen wie an Bahnhöfen eingesetzt und dieses oftmals rechtswidrig. Deshalb war bei der EU-Kommission eigentlich ein Verbot angedacht, um der totalen Überwachung Herr zu werden. Aber Fehlanzeige, "Big Brother" darf nun wieder an den öffentlichen Plätzen ungehindert wildern, und das oft gegen den Willen der Bürger.

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Gesichtserkennung: EU-Kommission rückt von Verbot bei Gesichtserkennung ab

Durch die Gesichtserkennung im öffentlichen Bereich werden die Bürger anlasslos und ohne Grund verfolgt und deren Bewegungsprofile gespeichert. Die EU-Kommission wollte diesem Wildwuchs ein Ende setzen. Nun gibt es aber wohl wieder einen Rückzieher. Die Financial Times berichtet, befindet sich in einem aktuellen Entwurf um künftigen Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in Europa keine entsprechende Aussage mehr.

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Gesichtserkennung landet bei der EU-Komission auf den Prüfstand
-Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Daher sollen weiterhin die Mitgliedstaaten über die Gesichtserkennung entscheiden. In der Regel aber dann zum Nachteil der Bürger und fern ab des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Zuletzt gab es noch einen entsprechenden Absatz über ein fünfjähriges Verbot der Technik.

Der Sinneswandels ist laut der Zeitung Financial Times unklar. Es ist aber davon auszugehen, dass Sicherheitsbehörden ein Verbot der Technik ablehnen. Durch das Verbot wurden eher die Gründe von Datenschützern aufgeführt. Da aber die Diskussion weiter geht, könnten noch weitere Anderungen am Gesetzesentwurf erfolgen.

Gesichtserkennung: 5,8 Millionen Gesichtserkennungsbilder für die Fahndung

Auf Grund einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten von Andrej Hunko (Linke), geht hervor, dass man schon seit dem Jahr 1998 beim BKA eine Software zur Gesichtserkennung nutzt. Zuvor wurde vom BKA eigentlich immer die Jahreszahl 2008 genannt. Damit ist es offensichtlich, dass wohl die Bundestagsabgeordneten und auch die Medien in der Vergangenheit getäuscht worden sind.

Dabei kann das BKA auf 5,8 Millionen Gesichtsbilder zugreifen. Derzeitigen Zugriff haben die Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und der Zoll. Dabei werden die Gesichtsdaten im polizeilichen Informationsverbund (INPOL-Z) verwaltet.

Dabei gab es im ersten Halbjahr 2019 23.915 Anfragen. Über den Erfolg der Anfragen gibt es keine technische Erfassung. Immerhin hat die Die Bundespolizei habe im gleichen Zeitraum 1.200 Recherchen mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt, dabei wurden 219 Personen identifiziert.

Gesichtserkennung steht bei der EU auf dem Prüfstand

Besonders brisant ist derzeit auch das Thema bei der EU. Hier wollte man eigentlich die Gesichtserkennung grundsätzlich für mehrere Jahre verbieten. Seit den letzten Wochen rudert man aber hier wieder zurück.

Dabei wollte die Europäischen Union den Gesichtserkennungseinsatz für drei bis fünf Jahre verbieten. Immerhin gibt es viele Fragen zur Privatsphäre und dem Datenschutz bei der Gesichtserkennung. So wollte man die Gesetze eigentlich auf dem neuesten Stand bringen.

Daher sollte sich jeder Smartphone Nutzer auch fragen, wo die Daten bei einer Gesichtserkennung hinfließen und wer darauf alles zugreifen darf. Sollte das FBI auf Apples Cloud und iPhones ungehindert zugreifen können, fließen Daten von EU-Bürgern ohne Kontrolle über den Kontinent. Zuletzt ist es dem FBI nach zwei Monaten gelungen, erfolgreich ein iPhone 11 zu hacken. Die Beweise konnte man anhand von Gerichtsdokumenten nachvollziehen. Damit sind die iPhones nun doch keine sicheren Datenschränke mehr.

Zuletzt hatte am 7.Januar Apples Datenschutz-Chefin, Jane Horvath, auf der diesjährigen CES in Las Vegas festgestellt, externe Zugriffe wird es nicht geben. Allerdings kann der Staat durch Gesetzesänderungen neue Umstände erschaffen.

Apples Face-ID auf den Top-Smartphones

Apples neuestes iPhone X mit Face-ID -Bild: Apple

Face ID projiziert mehr als 30.000 unsichtbare IR-Punkte. Das IR-Bild und das Punktmuster werden durch neuronale Netze geschoben, um ein mathematisches Modell des Gesichts des Anwenders zu erstellen und die Daten an die Secure Enclave zu senden, um eine Übereinstimmung zu bestätigen, während maschinelles Lernen körperliche Veränderungen des Erscheinungsbilds im Laufe der Zeit nachempfindet.

Alle gespeicherten Gesichtsinformationen werden durch die Secure Enclave geschützt, um die Daten extrem sicher zu halten und die gesamte Verarbeitung erfolgt auf dem Gerät und nicht in der Cloud, um die Privatsphäre der Anwender zu wahren, so Apple zum Einsatz seiner Face-ID Technik.

Seehofer will überraschend keine Gesichtserkennung

Auch beim Bundesinnenminister Horst Seehofer stand die Gesichtserkennung auf dem Fokus. Dabei gab es einen umstrittenen Passus beim jüngsten Gesetzesentwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes. Dabei sollten an 135 Bahnhöfen der Einsatz von Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung erlaubt werden.

Erst nach massiver Kritik durch die Medien wurde diese "staatliche Vollüberwachung" wieder gestrichen. Stattdessen soll wohl ein Bundestrojaner zum Einsatz kommen, welcher auf den Smartphones der Nutzer ohne deren Erlaubnis installiert werden.

Das man dieses nur durch Sicherheitslücken auf den Smartphones, und damit fern ab jeder rechtsstaatlichen Grundlage machen kann, wird sicherlich die Datenschützer auf den Plan rufen. Auch können Hacker durch die Sicherheitslücken an die Daten der Smartphone Nutzer gelangen.

Besonders brisant ist dann die Frage, wenn der Smartphone Hersteller Sicherheitslücken durch Software-Updates schließt, macht der Hersteller sich dann in Zukunft strafbar?.

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