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Impfpflicht Deutschland GKV: GKV warnt vor fehlendem Papier und will nicht Bussgeldstelle sein

• 21.03.22 Die Impfpflicht in Deutschland wird wohl an profanen Mitteln wie Papier scheitern. Dieses steht auf jeden Fall in einer Stellungnahme des GKV Spitzenverbandes, da 120 Millionen Briefe an die Versicherten gedruckt werden müssen. Ferner ist auch den Krankenkassen nicht bekannt, wer geimpft ist, und man will hier auch nicht die Bussgeldstelle sein, da laut der GKV es ein
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Vertrauensverhältnis zwischen Krankenkassen und Bürgern gibt. Also, ein Vertrauensverhältnis zwischen GKV und der Ampelkoalition bzw. Lauterbach sieht anders aus. Damit hat Lauterbach nach der Abwertung der Corona Warn App eine weitere Unterstützung verloren.

Impfpflicht Deutschland GKV: GKV warnt vor fehlendem Papier und will nicht Bussgeldstelle sein

So soll derzeit ein periodisches, dezentrales Meldesystem bei jeder einzelnen Krankenkasse aufgebaut werden bzgl. Impfpflicht. Hierbei würden jedoch millionenfach fehlerhafte Prozesse initiiert, und Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden zu Unrecht, trotz einer vollständigen Immunisierung, den Bußgeldstellen gemeldet werden müssen, so lautet die Stellungnahme der GKV vom letzten Freitag, dem 18.März.

Impfpflicht Deutschland: GKV warnt vor fehlendem Papier und will nicht Bussgeldstelle sein
Impfpflicht Deutschland: GKV warnt vor fehlendem Papier und will nicht Bussgeldstelle sein
Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Weder könnte im gesetzten Zeitraum logistisch die zweifache individuelle Ansprache von 60 Millionen Versicherten erreicht noch die erforderlichen technischen Anpassungen an der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgenommen werden, auf der der Impfstatus zusätzlich vermerkt werden soll.

Auch weisst die GKV darauf hin, dass die Krankenkassen auch keine Gesundheits- oder Ordnungsbehörden sind. Die Überwachung der Impfpflicht ist eine staatliche Aufgabe. Die Überprüfung des Impfstatus sowie die Meldung der Bürgerinnen und Bürger durch die Krankenkassen an die Bußgeldstellen würden das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen stark belasten.

Auch sollen die Krankenkassen nicht über die erforderlichen Daten verfügen, um die Versicherten in der vorgesehenen Weise sicher zu erreichen. Dies entsteht durch nicht aktualisierte Adressen, Familienversicherte, bei denen nur der Hauptversicherte, nicht jedoch die Mitversicherten (getrennt lebende Partner, Kinder fern des Wohnortes der Eltern im Studium/in Ausbildung) sicher erreicht werden können, sowie Nicht-Versicherte, zu denen keinerlei Informationen vorliegen. Dies betrifft zusammen potenziell über 16 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

Auch würden wohl viele Millionen Versicherte allein durch verspätete Meldung oder das Scheitern am technischen Übermittlungsprozess, trotz vorliegendem Impf- oder Genesenenstatus, zu Unrecht an die Bußgeldstellen gemeldet werden müssen.

Papiermangel für die rund 120 Millionen Briefe

Auch das vorgesehene individualisierte Anschreiben an die Versicherten bis zum 15. Mai 2022 wäre im gesetzten Zeitrahmen organisatorisch nicht zu erfüllen, so weiter in der Stellungnahme.

Die Krankenkassen müssten im verbliebenen Zeitraum nach Gesetzesverkündung bis zu 1,8 Millionen Schreiben pro Woche drucken und versenden. Für die Vergabe von Aufträgen in dieser Größenordnung wären gleichzeitig europäische Vergaberegularien anzuwenden, die ebenfalls den zeitlichen Rahmen sprengen. Des Weiteren herrscht in Europa ein akuter Papiermangel und somit fehlt Material für die rund 120 Millionen Schreiben.

Nach Corona Warn App Abwertung: Unsicherheit bei Corona Test --Inzidenz im Blindflug?

Die Corona Warn App gibt es nun fast 21 Monate. In dieser Zeit, gab es laut dem letzten Kanzleramtschef Helge Braun, trotz erheblicher Probleme mit der App, viele Warnungen vor einer möglichen Ansteckung. Daher hat das einzige, wirksame digitale Instrument der Bundesregierung und des RKIs sehr wertvolle Hilfe geleistet. Durch die neue Corona Verordnung 12.Februar gibt es eine Abwertung der Corona Warn App(CWA) statt , womit nicht jeder potentielle Infizierte einen Anspruch auf einen PCR Test hat. Hinzu kommen die Unsicherheiten bei den Corona Schnelltests.

>Corona Warn App Skandal: Lauterbach will den roten Warn-Status der App abwerten
Corona Warn App: Lauterbach wertet den roten Warn-Status der App ab
-Bild: Google Play Store

Die schlechte Qualität bei den Corona Schnelltest war schon lange belegt, da gibt es es dich unsicheren Schnelltest in Handel und jede Teststation liefert mitunter unterschiedliche Resultate. Das mündet sogar in einem Corona Schnell Test Hopping. So berichtet der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte, Andreas Bobrowski, von Personen, die "von Testzentrum zu Testzentrum laufen, bis sie das Ergebnis haben, das sie haben wollen".

Dabei wollen die einen sich von der Quarantäne freitesten, die anderen einen positiven Bescheid, um als genesen zu gelten, so Bobrowski weiter. Die meisten wollten natürlich ein korrektes Ergebnis, aber derzeit ist für den Laien die Qualität von Tests nicht leicht zu erkennen.

"Man kann jede Menge Fehler machen", sagte Bobrowski. "Vor der Pandemie waren die professionelle Abnahme und die Labordiagnostik ärztliche Aufgaben. Jetzt ist das alles verwässert. Das Monetäre herrscht über die Qualität.".

Dabei erleben derzeit viele Bürger unklare oder sich widersprechende Ergebnisse bei Corona-Tests. Damit lässt allgemein an der Sinnhaftigkeit von Testungen zweifeln. Andreas Bobrowski, Chef der Deutschen Laborärzte, beklagt, dass in der Pandemie die Qualität weniger wichtig ist. Das Geld entscheide viel.

Daher sind die meisten Schnelltests bei geringer Viruslast quasi untauglich, so Bobrowski. Mittlerweile gibt es in den zuständigen Behörden Standards, aber erst vor kurzer Zeit wurde mit den Kontrollen begonnen. Bis jetzt bleibe die behördliche Aufsicht "fast wirkungslos". Erst ab Mai 2022 müssten dank neuer EU-Vorgaben unabhängige Labore die Qualität neu entwickelter Tests vor der Zulassung überprüfen.

PCR Tests haben eine sehr sensitive Technik

Die Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt, Sandra Ciesek, sagt dazu, dass man prinzipiell zunächst zwischen PCR-Tests und Antigen-basierten Schnelltests unterscheiden muss. "Dass PCR-Tests auch Wochen nach einer Infektion noch ein positives Ergebnis liefern können, ist bekannt und wird sehr häufig beobachtet", sagt sie. Das liege daran, dass die PCR eine sehr sensitive Technik sei.

Und weiter "Es können also oft noch Rest-Mengen vom Erbgut des Virus nachgewiesen werden, auch wenn die Infektion eigentlich schon längst überstanden ist." So könne es auch passieren, dass ein PCR-Test negativ ausfalle, ein folgender Test dann aber noch einmal ein schwaches Ergebnis liefere. Dabei geht man davon aus, wenn die Virusmenge gering ist und eine Infektion bekanntermaßen abgelaufen ist, geht man in der Regel davon aus, dass man trotz der schwach positiven PCR nicht mehr ansteckend ist.

Auch Antigentests seien inzwischen recht zuverlässig, sagt Ciesek, aber in einem engeren Zeitfenster: "In der Regel ist dieser Test nur in den ersten Tagen der Infektion positiv und wird dann negativ, auch wenn man noch einige Tage lang mit einer positiven PCR rechnen muss", erklärt die Virologin. "Auch wird der Antigentest in der Regel erst circa 24 Stunden nach der PCR positiv.".

Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte 122 Covid-19 Tests verglichen

Bemerkenswert ist auch das Testergebnis des Paul-Ehrlich-Institut (PEI), welches den vergangenen Jahres 122 Covid-19-Antigen-Schnelltests verglichen hatte. Dabei wurde auch die Sensitivität der einzelnen Test überprüft.

Das Resultat der Tests war, dass die Qualität der Tests sehr unterschiedlich war. Die meisten Tests stufte die Behörde als zuverlässig ein. Nur 26 Tests boten nicht die geforderte Sensitivität von 75 Prozent. Damit ist nur ein Großteil der Schnelltests, laut PEI, auch zum Nachweis von Omikron geeignet.

PEI-Präsident Klaus Cichutek verwies zuletzt im ZDF darauf, dass das Institut mittlerweile über 250 Test-Produkte auf ein höheres Level an Sensitivität bewertet habe und mindestens 80 Prozent dieses Niveau auch schafften.

Aber es muss zum Testzeitpunkt eine hohe Viruslast vorhanden sein, damit Schnelltests eine Infektion erkennen können. Dieses gelte für Omikron ebenso wie für andere Varianten.

Die Zuverlässigkeit hängt laut den Laborärzten aber nicht nur von der Qualität der Tests, sondern auch von der Qualität der Probenentnahme ab. Dabei muss der Abstrich korrekt durchgeführt werden, erklärte der Labormediziner. Weil die kommerziellen Testcenter aber wollten, dass die Kunden wiederkämen, gehe man das auch gern mal "sanfter" an.

Corona Warn App: Lauterbach wertet den roten Warn-Status der App ab

Wer sich in der Nähe eines infizierten für eine längere Zeit aufhält, bekommt eine rote Warnmeldung auf seiner Corona Warn App. Daher kann man sich bislang mit dem Ergebnis der App einem PCR-Test unterziehen.

Mit der Corona Warn App Version 2.3 hat sogar eine Wiederbelebung der App stattgefunden, da nun auch hier ein digitaler Impfnachweis erstellt werden kann. Die Corona Warn App Version 2.13 informiert über zurückgerufene Impfzertifikate. Die Corona-Warn-App Version 2.14 benachrichtigt auch die ersten Nutzerinnen und Nutzer, denen die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Auffrischimpfung empfiehlt. Daher leistet die App eine sehr wertvolle Hilfe, und dieses ganz ohne Datensammelwut und anonym. Dieses scheint wohl der Bundesregierung nicht zu passen, so die Kritik.

Zu der hohen Testzahlen und damit der Belastung in den PCR-Labore gibt es unterschiedliche Aussagen, von den Laboren, den Gesundheitsämtern und den Ländern. Daher klingt diese Aussage als Vorwand, der Corona Warn App, den eigentlichen "Nutzen" vor einer Infektion zu warnen und sich umgehend testen zu lassen mit eines PCR-Test. Nur diese liefern sichere Testergebnisse. Dabei geht es immerhin um den Eingriff der bürgerlichen Rechte bei einem positiven Test.

"Die Bundesregierung und das RKI wären besser beraten gewesen, die PCR-Test Kapazitäten zügig auszubauen oder nach wirksamen Alternativen zu suchen, als das einzige wirksame, digitale Instrument in der Bevölkerung abzuwerten. Damit konnte man auf einfache Weise seine Familie, Freunde, Verwandte und die Bevölkerung durch einen verlässlichen PCR-Test schützen", so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka.

So gibt es nun seit dem 12.Februar 2022 den Anspruch auf einen PCR-Test nur für bestimmte Personengruppen. Zuvor hatte noch jeder Zugang zu den Labortests.

Der grundsätzliche Anspruch darauf soll bestehen bleiben, PCR-Tests sollen aber vorerst nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gemacht werden. "Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die neuen Regelungen war schon vorher durch einen Entwurf für eine geänderte Testverordnung bekannt geworden. Damit wird der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests grundsätzlich bestehen belieben. "Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reiche jedoch nicht mehr".

Daher soll der Anspruch auf PCR-Test laut dem Ministerium erst mit einem Schnelltest abgeklärt werden. "Wer Gewißheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie", betonte Lauterbach zugleich.

Überforderte Gesundheitsämter sind die Regel

Hinzu kommt, dass die Schnelltest-Labore ihre Ergebnisse an den Gesundheitsämtern liefern müssen, aber es ist nicht geregelt, in welcher Form dieses passiert. Eine einfache, digitale Schnittstelle gibt es laut den Informatikern nicht. Hier ist Fax, Papier und Bleistift und Telefon auch erlaubt. Daher werden damit die Gesundheitsämter schon seit über einem Jahr mit diesen veralteten Methoden konfrontiert. Daher ist klar, dass eine hohe Belastung nur noch zu weiteren verspäteten Inzidenz Ergebnissen führt, besonders wenn man die Daten erst aufwendig aufgrund von Telefonaten und Faxen auswerten muss.

Unsichere Schnelltests werden zum Standard

Dabei sollen sich Infizierte oder einer Kontaktpersonen unter Quarantäne "freitesten" dürfen. Dazu soll ein unsicherer Schnelltests reichen. Sichergestellt werden soll in der Teststrategie zudem, dass beim Auswerten von PCR-Tests Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch diese Personengruppen benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.

RKI warnte schon vor dem Einsatz der Corona Warn App bei einem Test-Zentrum

Zuletzt warnte das RKI schon vor dem Einsatz der Corona Warn App bei einem Test-Zentrum. Da sieht man, wie effektiv die Corona Warn App als bislang einzigste Digitale Instrument funktionierte. Nach der Abwertung der Corona Warn App durch Lauterbach werden allerdings wohl viele potentielle Warn-Kandidaten, einen unzuverlässlichen Schnelltest in den eigenen vier Wänden machen, statt sich zu einem Test-Zentrum zu begeben. Ein Vertrauen in die Lauterbachen Test-Strukturen und Logistik sehen natürlich anders aus.

Version 2.16 zeigt Nutzer aktuellen Status-Nachweis an

Mit Version 2.16 können Nutzerin der rechten oberen Ecke ihres Zertifikats ihren aktuellen Status-Nachweis sehen und damit auch, welche Regel(n) ihre vorhandenen Zertifikate erfüllen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

3G - Steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel müssen Nutzer/innen eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf- oder Genesenenzertifikat, Schnelltestzertifikat (maximal 48 Stunden alt) oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt).

3G+ - Bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Nutzer/innen müssen mindestens eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf-, Genesenen-, oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt). Mit dem 3G+-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die Regeln von 3G-Veranstaltungen.

2G - Steht für vollständig geimpft oder genesen. Gilt die 2G-Regel haben nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt. Nutzer/innen müssen mindestens ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen, aber kein Testzertifikat. Mit dem 2G-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die 3G+- und 3G-Regel.

2G+ - Bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, Zutritt haben. Nutzer/innen müssen ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen und zusätzlich ein PCR-, oder Schnelltestzertifikat (maximal 72 beziehungsweise 48 Stunden alt). Mit dem 2G+-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die 2G-, 3G+- und 3G-Regeln.

2G+ mit Auffrischimpfung: Geimpfte oder Genesene, die eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, müssen laut Beschluß der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern bei einer 2G-Plus-Regelung momentan keinen aktuellen Test vorlegen. Die CWA berücksichtigt diese Regelung in der Statusanzeige derzeit noch nicht. Das heißt, bei vorhandenem Impf- oder Genesenenzertifikat und Zertifikat der Auffrischimpfung zeigt sie noch nicht den 2G+-Status an. Das Projektteam arbeitet bereits daran, dass die CWA in Zukunft Zertifikate von Auffrischimpfungen entsprechend einbezieht.

Version 2.15 mit aktualisierter "roter Warnung" und Validierungs-Service

Das RKI reagierte auf die hohen Infektionszahlen und hat den Text bei einer "roten Warnung" (Erhöhtes Risiko) in der Corona-Warn-App aktualisiert. Eine rote Warnung bedeutet nicht automatisch, dass sich Personen mit COVID-19 infiziert haben. Die Corona-Warn-App warnt die Nutzerinnen und Nutzer damit lediglich vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko und unterscheidet dabei nicht zwischen Geimpften, Ungeimpften und Genesenen.

Wer die Statusanzeige "Erhöhtes Risiko" auf sein Smartphone bekommt, hatte in den vergangenen 14 Tagen mindestens eine Begegnung mit einer später positiv getesteten Person. Deswegen gibt es die Empfehlung sich im Falle einer "roten Warnung" entsprechend zu verhalten. So soll man nach Hause gehen oder zu Hause zu bleiben, auf Symptome zu achten, sich testen zu lassen, und sich im Falle eines positiven Tests zu isolieren und das Ergebnis des Tests zu teilen.

Corona Warn App: Version 2.14 informiert zu Booster-Impfung

Zuletzt gab es die Version 2.14 als Corona-Warn-App, welche eine Auffrischimpfung empfiehlt. Dazu zählen alle Personen, die mindestens 70 Jahre alt sind und bei denen keine COVID-19-Infektion nachgewiesen wurde, wenn ihre Grundimmunisierung mehr als sechs Monate zurück liegt. Zum anderen informiert die App die Personen, die vor mehr als vier Wochen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und bei denen keine COVID-19-Infektion nachgewiesen wurde, um die Grundimmunisierung zu optimieren.

Basierend auf den Empfehlungen der STIKO hat das Robert Koch-Institut Regeln erstellt, die die Corona-Warn-App mit den in der App gespeicherten Zertifikaten abgleichen kann. Dazu werden regelmäßig alle gespeicherten Zertifikate für alle Personen direkt in der App geprüft, sodass keine Daten das Smartphone verlassen.

Ferner können Nutzer das Zertifikat der Auffrischimpfung ebenso in die Corona-Warn-App übertragen wie vorherige Impfzertifikate auch. Für den Abgleich der Empfehlungen mit den Impfzertifikaten ist kein Update der Corona-Warn-App nötig. Nutzerinnen und Nutzer müssen lediglich mindestens Version 2.10 der Corona-Warn-App nutzen, um benachrichtigt werden zu können.

Corona Warn App: Verträge mit Telekom liegen öffentlich vor --10.000 Neuinfizierte wurden angenommen

Bei "Frag den Staat" kann man nun die Telekom Verträge nachsehen, welche die Telekom bei der Corona Warn App abgeschlossen hat. Auch sind die SAP Verträge und die Abstimmungsvereinbarung online. Bei letzterem geht es um die Geheimhaltung und die Abnahme und Prüfung der Software.

Dabei geht aus einem Vertrag zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und der Telekom, hervor dass man bei der Telekom von bis zu 25 Millionen Nutzern ausgegangen ist. Dabei ist auch von einem grossen Datenvolumen ausgegangen. So könnte jedes Smartphone dabei im Mittel einen monatlichen Traffic von 264 MByte für die App erzeugen, welches wiederum in der Spitze eine Last von 48 Gigabit pro Sekunde für das Netzwerk bedeuten würde. Hierbei ist die Telekom speziell für die Netzwerkanbindung verantwortlich.

Tatsächlich zeichnet sich laut den Informatikern eine Datensparsamkeit bei der Corona Warn App aus, welche im sich im nach hinein nun wegen der vielen Fehlfunktionen der Corona Warn App und der schlechten Akzeptanz in der Bevölkerung erklären lässt.

So hat die Telekom Berechnungen angestellt, dass täglich 10.000 Neuinfizierte ihre Schlüsseldaten auf die Server hochladen. Das ergebe dann ein Datenvolumen von 9,15 Megabyte am Tag beim Download. Tatsächlich gibt es nun mit dem Stand vom 1.April 2021, an manchen tagen über 20.000 Neuinfizierte. Damit liegen die Prognosen sogar unter den Schätzungen. Als die Telekom-Dokumente im Sommer veröffentlicht wurden, wurden die Zahlen gemeinhin als zu hoch angenommen. Die Realität hat die Schätzungen bedauerlicherweise eingeholt.

Entwicklungskosten von 20 Millionen Euro

Dabei hat sich die Bundesregierung die neue Corona Tracing App einige Kosten lassen. Laut Aussagen von Regierungskreisen aus Berlin soll die App -entwickelt durch die Deutsche Telekom und SAP- rund 20 Millionen Euro netto kosten. Dabei werden für den laufen Betrieb und die Bereithaltung mehrsprachiger Telefonhotlines nochmals monatlich 2,5 bis 3,5 Millionen Euro veranschlagt.

Dabei sollen die Hotlines bei der Installation der App und dem Eintrag eines positiven Testergebnisses in die App helfen.

EU-Kommission will freiwillige Nutzung

Auch will die EU-Kommission an einer freiwilligen Nutzung von der Corona-Tracing-App bei einer möglichen Grenzöffnungen festhalten. Dieses geht aus den Angaben von der Nachrichtenagentur Reuters hervor, welche ein Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten auswertete.<> Dabei wird ausdrücklich auf die Freiwilligkeit von Reisenden gesetzt, um mögliche Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen, so Reuters.

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