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Rechtschutzversicherung mit Tipps gegen Telefonterror

• 04.12.08 Bei den lästigen Werbeanrufe werden die Verbraucher mit Gewinnspielen, Bestellungsempfehlungen oder Beraterangeboten belästigt. Laut den Konsumforschern der GfK werden die Deutschen jährlich mit rund 300 Millionen Werbeanrufen behelligt. Laut Forsa fühlen sich 86 Prozent der Deutschen von Werbeanrufen belästigt.

Dr.Sim
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Um seine Ruhe zu haben, erlaubt der genervte Verbraucher die Zusendung von Informationen. Plötzlich ist er Abonnent einer Zeitschrift oder hat den Telefonanbieter gewechselt. Statt der Informationen flattert dann schon die erste Rechnung ins Haus. Allein bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind bereits in 2006 40.000 Beschwerden wegen solcher untergeschobener Verträge eingegangen.

Anja-Mareen Knoop, Rechtsexpertin von der Rechtschutzversicherung Advocard, ermutigt Verbraucher, sich von Werbeanrufen nicht einschüchtern zu lassen, da diese unerwünschte Werbeanrufe sind illegal. Machen Sie dem Anrufer höflich aber bestimmt klar, dass Sie sich belästigt fühlen und keine weiteren Anrufe wünschen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und verlangen Sie Namen, Firmenanschrift und Telefonnummer des Anrufers. Dadurch drängen Sie den Anrufer in die Defensive und das Gespräch ist meistens schnell beendet.

Die bestehende Gesetzeslage ist bereits jetzt eindeutig. Unaufgeforderte Werbeanrufe sind verboten, wenn der Verbraucher nicht vorher sein Einverständnis gegeben hat. Allerdings passiert dies oft unwissentlich, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft tritt, soll die geltenden Regelungen verschärfen.

Das neue Gesetz sieht außerdem ein erhöhtes Bußgeld von bis zu 50.000 Euro Strafe für Unternehmen vor, die weiterhin illegale Werbeanrufe durchführen. Mit 10.000 Euro Bußgeld sollen Call Center belegt werden, die ihre Rufnummer unterdrücken.

Auch beim Abschluss von Verträgen am Telefon sollen Verbraucher zukünftig besser gestellt werden. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass bei längerfristigen Verträgen eine schriftliche Bestätigung des Kunden künftig zwingend erforderlich ist. Das Widerrufsrecht für Verbraucher könnte ebenfalls ausgeweitet werden. Im Rahmen der Novelle soll eine 14-tägige Einspruchsfrist bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben werden.


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