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Router Hacking: Bundesnetzagentur erklärt Inkassoverbot für geschädigte Kunden

• 21.01.19 In der Vergangenheit sind wieder viele Router gehackt worden. Das Ziel des Cyberattacken lag dieses mal im schädigen der Kunden. So sollten die gehackten Router teure Auslandsziele über spezielle Rufnummern anrufen. So hat nun die Bundesnetzagentur in mehreren Fällen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sowie Auszahlungsverbote erlassen. Mit dem Rechnungslegung- und Inkassierungsverbot werden die Kunden
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dann vor teuren Abrechnungen geschützt.

Router Hacking: Bundesnetzagentur erklärt Inkassoverbot für geschädtigte Kunden

In kurzen Zeiträume wurden massenhaft Verbindungen zu ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern teils über Call-by-Call generiert. Diese Verbindungen hätten dabei bis zu sechsstellige Schadenssummen verursacht.

Bundesnetzagentur schreitet gegen
Funkstörungen ein -Bild: Bundesnetzagentur

"In allen Fällen hat die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidung verhindert, dass die betroffenen Verbraucher und Endkunden die ihnen entstandenen Kosten bezahlen müssen", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Auch die Netzbetreiber werden durch das zusätzliche Auszahlungsverbot geschützt. Wichtig ist dabei, dass die Netzbetreiber uns frühzeitig informieren und Geldflüsse bis zur behördlichen Entscheidung einfrieren.", so die Bundesnetzagentur weiter.

Ein Auszahlungsverbot soll sicherstellen, dass zwischen den beteiligten Netzbetreibern keine Auszahlungen missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte vorgenommen werden.

Hundertausende Verbindungsminuten und hohe Schadenssummen

In einem Fall wurden zu Lasten von verschiedenen Endkunden über 600.000 Verbindungsminuten zu über 1.500 ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern generiert. Diese Verbindungen hätten dabei einen Gesamtschaden über 200.000 Euro verursacht.

Über den Anschluss einer Stadtverwaltung wurden Anfang 2019 innerhalb von zehn Stunden unbemerkt über 5.000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern initiiert. Insgesamt sind in diesem Fall fast 59.000 Gesprächsminuten mit einem Schaden von mehreren tausend Euro generiert worden.

In einem weiteren Fall wurden über die Anwahl von vier ausländischen Rufnummern über Call-by-Call-Verbindungen am ersten Januarwochenende Verbindungskosten in Höhe von 24.000 Euro verursacht. Einem anderen Verbraucher wurden für die durch Hacking ausgelöste Anwahl ausländischer Rufnummern innerhalb von 24 Stunden über 10.000 Euro in Rechnung gestellt.

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