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Rufnummernmissbrauch: Bundesnetzagentur zieht DVI - Deutsche Verbraucher Initiative UG aus dem Verkehr

• 09.03.18 In der letzten Zeit häufigen sich die Vorgänge beim Rufnummernmissbrauch. Immerhin kann die Bundesnetzagentur die Rufnummern sperren und auch ein Inkasso-Verbot verhängen. So hat die Bundesnetzagentur nun bei der "DVI - Deutsche Verbraucher Initiative UG" zugeschlagen. Dabei geht es um die Abschaltung der Rufnummer (0) 40 22861916 und weiterer Rufnummern.

Dr.Sim
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Bundesnetzagentur zieht DVI - Deutsche Verbraucher Initiative UG aus dem Verkehr

Laut der Bundesnetzagentur wurde die Rufnummer 04022861916 bei unverlangten Werbeanrufen verwendet, bei denen die Anrufer gegenüber Verbrauchern behaupteten, deren persönliche Daten seien verkauft oder gestohlen worden und bundesweit bekannt. Die Löschung der Daten könne bundesweit durch ein "Schutzpaket" realisiert werden. Hierfür müsse man einen Betrag in Höhe von 129 Euro zahlen.

Bundesnetzagentur schreitet bei Rufnummernmißbrauch ein -Bild: Bundesnetzagentur

Aufgrund der Anzahl der Verbraucherbeschwerden und mit Blick auf das undurchsichtige Geschäftsmodell der "Deutsche Verbraucher Initiative", die laut Handelsregistereintrag nunmehr Strom-, Gas-, Telekommunikations- und Versicherungsprodukte vertreibt, hat die Bundesnetzagentur auch die Abschaltung der Rufnummern (0)40228617620 bis 629; (0)4022861947 und (0)4022864514 angeordnet . Obgleich diese Rufnummern teilweise noch nicht rechtswidrig genutzt wurden, erfolgte die Abschaltung unter präventiven Gesichtspunkten.

Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Irreführende Ortsnetzrufnummern täuschen Kundennähe vor

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur schon 52.000 Rufnummern einer einzigen Firma abgeschaltet. Dabei ging es um die Vortäuschung der räumlichen Nähe und damit liegt eine Irreführung bei den Verbrauchern vor. Gezielt versuchen die Firmen dann durch das Branchenbuch die Verbraucher zu täuschen.

Bei den Ortsnetzrufnummern versuchen die Firmen den Verbrauchern eine Ortsnähe zu geben, die eigentlich gar nicht vorhanden ist.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Telefonnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem Unternehmen vor Ort führt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Abschaltung von rechtswidrig genutzten Rufnummern

Die 52.000 Ortsnetzrufnummern hatte ein Netzbetreiber einem Wiederverkäufer überlassen. Der Wiederverkäufer teilte Unternehmen Nummern zu, die in den betreffenden Ortsnetzbereichen weder einen Anschluss noch einen Betriebssitz hatten. Bei den Unternehmen handelte es sich insbesondere um Umzugs- und Entrümpelungsunternehmen sowie Schlüsseldienste, die in ihrer Werbung mit der Rufnummer eine örtliche Nähe vorgetäuscht haben.

Fast ganz Deutschland betroffen

Betroffen von der neuen Maßnahme durch die Bundesnetzagentur sind fast alle der 5.200 Ortsnetzbereiche in Deutschland. Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung von Anbietern aller Branchen, die eine Ortsansässigkeit vortäuschen, fort und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor.

Zuletzt wurden auch die Ortsnetzrufnummern einer Entrümpelungs-Firma abgeschaltet. Dabei hatte die Firma 5.100 Rufnummern betrieben. Auch hier wollte die Firma, ein Unternehmen für Entrümpelungsarbeiten, Ortsnähe vortäuschen.

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