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Rufnummernportierung: Bundesnetzagentur setzt 6,82 Euro Portierungsgebühr für Rufnummern fest

• 20.04.20 Wenn man die Rufnummer von einem alten Anbieter mitnimmt, zahlt man in der Regel eine Portierungsgebühr von bis zu 30 Euro. In der Vergangenheit hatte die Bundesnetzagentur eine Portierungsgebühr von 39,90 vom Anbieter Freikom GmbH eindeutig als zu hoch eingestuft. Im letzten Herbst traf es Vodafone, nun drohte die Bundesnetzagentur auch den Anbietern Telefónica,
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1&1 und auch Freenet mit Bußgeldern, wenn diese ihre Portierungsgebühr nicht senken. Nun hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern die Portierungsentgelte von 6,82 Euro (brutto) angeordnet.

Rufnummernportierung: Bundesnetzagentur setzt 6,82 Euro Portierungsgebühr für Rufnummern fest

Die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von bis zu 30 Euro wurden den Mobilfunkanbietern untersagt. Damit gelten für freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica die Portierungsentgelte in von 6,82 Euro brutto und zwar ab heute, dem 20.April 2020.

Rufnummernportierung: Bundesnetzagentur setzt 6,82 Euro Portierungsgebühr für Rufnummern fest
Bundesnetzagentur setzt Höchstgrenze für Rufnummernportierung fest -Bildquelle: O2

"Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Nachdem die Bundesnetzagentur die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer auf 3,58 Euro (netto) abgesenkt hatte, wurden die Mobilfunkanbieter Mitte Februar aufgefordert auch ihre Endkundenentgelte abzusenken.

Die überwiegende Anzahl der Marktteilnehmer hat eine freiwillige Absenkung der Endkundenportierungsentgelte auf die von der Bundesnetzagentur genannte Aufgriffsschwelle von 6,82 Euro Brutto mit Wirkung ab dem 20. April 2020 zugesagt.

Portierungsentgelt von maximal 6,82 Euro, weniger oder ohne Portierungskosten

Gegen diejenigen Mobilfunkanbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren, wurden im Februar 2020 Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet. Auf Basis einer nationalen Vergleichsmarktbetrachtung wurde die Höhe des maximal zulässigen Entgelts nun auf einen Betrag von 6,82 Euro festgelegt. Den Anbietern ist freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres Entgelt oder gar kein Entgelt zu erheben.

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Die betroffenen Unternehmen mit freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica konnten in den Überprüfungsverfahren keine höheren Kosten nachweisen.

Mit den jetzigen Entscheidungen und den freiwillig erklärten Absenkungen der überwiegenden Zahl der Mobilfunkanbieter müssen ab heute marktweit einheitliche Endkundenportierungsentgelte in Höhe von 6,82 Euro für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter gelten.

Bundesnetzagentur: Vodafone Gebühr für Rufnummernportierung ist zu hoch

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur ein Entgelt von Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.

Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben. Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf. Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu.

Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzagentur nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.

39,90 Euro für Rufnummernportierung ist zu hoch

Die Bundesnetzagentur hatte auch schon ein Entgelt von 39,90 Euro (inkl. Umsatzsteuer) für die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer untersagt und ein Entgelt von 9,61 Euro netto angeordnet. Die Entscheidung wirkte damals unmittelbar nur gegenüber dem Unternehmen Freikom.

Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt zu erheben. Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Höhere Kosten sind von der Freikom GmbH nicht nachgewiesen worden.

Durch diese Entscheidung wird das Portierungsentgelt im Festnetz deutlich abgesenkt und die Hürden für die Verbraucher bei der freien Auswahl des Anbieters herabgesetzt.

Signalwirkung bei der Abzocke durch die Rufnummernportierung -Fehlgeschlagen

Die damalige Entscheidung hatte leider keine Signalwirkung bei den anderen Telekommunikationsanbietern, wie der Fall Vodafone damals zeigte. Immerhin will kein Unternehmen gerne an den Pranger gestellt werden, denn diese dürfen nun nur laut der Bundesnetzagentur die tatsächlichen Kosten berechnen. So dürfen Kunden nun gerne Portierungskosten von über 12 Euro im Rahmen einer Beschwerden durch die Bundesnetzagentur überprüfen lassen.

Diese Beschwerde kann mittlerweile sehr schnell und einfach auch Online durchgeführt werden.

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