TK-Gesetz: Bundesnetzagentur muss Leistungsdaten beim Mobilfunknetz veröffentlichen
• 27.06.19 Wenn es um den Breitbandausbau in Deutschland geht, wird oft das Telekommunikations-Gesetz genutzt. Dabei wird geregelt, welche Massnahmen man als Unternehmen beim Breitbandausbau durchführen darf und wie die Verträge gestaltet sein müssen. Nun soll die Bundesnetzagentur auch darüber wachen, wie gut das Mobilfunknetz vor Ort ausgebaut und abgedeckt ist. Bislang gibt es nur
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DigiNetz-Gesetz: Bundesnetzagentur muss Leistungsdaten beim Mobilfunknetz veröffentlichen
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich im Bundestag auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geeinigt, wonach die Bundesnetzagentur nun auch Daten über die Leistungsfähigkeit eines Mobilfunknetzes veröffentlichen soll. Dazu sollen auch die Netzbetreiber verpflichtet werden, die dafür benötigten Daten an die Regulierungsbehörde zu liefern.
Vodafone LTE Netzausbau -Bild: Vodafone |
Derzeit kann man bislang nur auf Karten der Mobilfunkhersteller zugreifen, um eine Netzabdeckung zu erkennen. Ferner gibt es Apps, wie OpenSignal, welche auch Messungen von Nutzern berücksichtigen.
In der neuesten App "Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur kann man ebenfalls Funköcher erfassen lassen. Dazu müssen Nutzer aber aktiv werden. Und in der Regel sind nur Strassen mit Nutzern abgedeckt, welche aktiv Messungen durchgeführt haben. Daher kann in der Regel kein genaues Bild vor Ort der Netzabdeckung abgebildet werden.
"Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur zukünftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist", erläuterte Ulrich Lange, Vizechef der CDU/CSU-Fraktion.
Mit einem Lagebild will die Koaltition sich auch ein Bild über unterversorgte Gebiete verschaffen. So soll es durch die Bundesnetzagentur Vorschriften zum lokalen Roaming beziehungsweise "aktiven Infrastruktur-Sharing" geben, so die Pläne der Koalition. Dazu soll es einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Herbst 2019 geben.
Auch sollen die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen die Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich erhöht werden. Die Betreiber haben schon bei der Ersteigerungen der Mobilfunkfrequenzen zugesichert, gewisse Abdeckungsquoten von bis zu 98 Prozent der Bevölkerung zu erfüllen.
Nun soll ein Bußgeld mit maximaler Höhe von einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden können, falls die entsprechende Abdeckung nicht erreicht wird. Auch können Zwangsgelder bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden, wenn die Anordnungen der Bundesnetzagentur nicht befolgt werden.
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