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Telefonicas 5G-Netz Eilantrag: Milliardeninvestitionen nicht auf Basis unklarer Regeln

• 08.02.19 Wie gestern bekannt wurde und wir auch drüber berichtet haben, hatte Telefónica Deutschland beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gestellt. Nun stellt der Telekommunikationsanbieter klar, dass mit dem gerichtlichen Eilantrag zum bevorstehenden Auktionsverfahren rechtliche Klarheit zum Auktionsdesign für den kommenden Mobilfunkstandard 5G geschaffen
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werden soll. Auf den Zeitplan für den 5G-Netzausbau hat dieses laut Telefonica keinen Einfluss.

Telefonicas 5G-Netz Eilantrag: Milliardeninvestitionen nicht auf Basis unklarer Regeln

Seit Anfang vergangenen Jahres laufen intensive Diskussionen über einen beschleunigten Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland und die Vergaberegeln für den kommenden Mobilfunkstandard 5G. Gegen diese Ende November von der Bundesnetzagentur vorgelegten Bedingungen hatten Ende Dezember mittlerweile neun Unternehmen Klage eingereicht.

5G Frequenz-Auktion droht Verschiebung
Telefonica Deutschland mit Eilantrag gegen
5G Frequenz-Auktion beim Gericht -Bild: Telefonica/O2

Telefónica Deutschland hatte in diesem Zusammenhang unter anderem die mit dem zur Auktion stehenden Spektrum nicht erfüllbaren Ausbauauflagen kritisiert. Dies bedeutet einen faktischen Rückgriff auf Bestandsspektrum, welches bereits mit anderen Ausbauauflagen belegt ist. Hinzu kommt die Unklarheit in den Regelungen zur Zusammenarbeit mit alternativen Anbietern und zum innerdeutschen Roaming.

CEO Markus Haas dazu: "Diese Rechtsunsicherheit ist Gift für die notwendigen massiven Investitionen in den künftigen Netzausbau. Milliardeninvestitionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden. Es muss im Interesse aller Beteiligten sein, dass noch vor einer Auktion Klarheit und Planungssicherheit hergestellt wird".

Laut Telefonica ist Gerichtsverfahren ohne Folgen für Netzausbau

Sollte das Gericht diesen Antrag positiv bescheiden, könnte dies zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens führen. Die Bundesnetzagentur würde damit mehr Zeit erhalten, ein rechtssicheres und damit investitionsförderndes Vergabedesign zu entwerfen.

Telefonica sieht hier keinen Einfluss auf einen großflächigen Start von 5G in Deutschland. Das für diesen Zweck zur Auktion stehende Spektrum wird den erfolgreichen Teilnehmern ohnehin erst ab Ende 2020 zuteilt.

Telekom, Vodafone und Telefonica klagen gegen 5G-Frequenzauktion

Nachdem die Bundesnetzagentur nun die endgültigen Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekannt gegeben hat, gibt es nun Klagen von der Telekom, Vodafone und Telefonica gegen die Vergabebedingungen. Wie die Zeitung die WELT berichtet, geht es um die Vergabebedingungen für die fünfte Mobilfunkgeneration 5G.

So wird ein Telekomsprecher zitiert: "Die verschärften Ausbauauflagen gehen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat." Die Umsetzung dieser Auflagen sei schon aus heutiger Sicht unrealistisch. Ferner geht es weiter: "Wir haben von Beginn an gesagt, dass die für die Auktion vorgesehenen Auflagen aus unserer Sicht unrealistisch sind und Rechtsunsicherheit schaffen".

Vodafone Red Tarife
Vodafone LTE Netzausbau in Hessen -Bild: Vodafone

Die Telekom hat nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Mit der Telekom-Klage gehen nun alle drei Netzbetreiber in Deutschland gegen die Netzagentur vor. Dabei hatten Telefónica und Vodafone ihre Klagen schon vor Weihnachten eingereicht.

5G-Frequenzauktion in Gefahr --Bundesregierung will lokales Roaming

So hat nun die Bundesnetzagentur an die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft in einem Schreiben schon davor gewarnt, das sogenannte lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Das würde die 5G-Versteigerung im kommenden Frühjahr gefährden, da eine neue Rechtsunsicherheit für die Netzbetreiber entsteht. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor, auch hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Die Bundesnetzagentur hat in den Vergaberegeln eine Verhandlungsbasis offeriert. Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen, wie zum Beispiel Infrastruktur-Sharing und Roaming, können die Kosten zur Versorgung in der Fläche deutlich gesenkt werden.

Den Netzbetreibern wird ein Verhandlungsgebot zu Kooperationen auferlegt. Die Bundesnetzagentur wird den Prozess als "Schiedsrichter" aktiv begleiten.

Dieses sind nun die Vergabebindungen

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Gegenüber dem Konsultationsentwurf werden die Auflagen insgesamt erhöht. Damit soll nicht nur die Versorgung der Haushalte gerade im ländlichen Raum verbessert, sondern auch die schnelle Einführung von 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten gefördert werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dadurch gewahrt, dass Kooperations- und Anrechnungsmöglichkeiten berücksichtigt und die Mindestgebote deutlich gesenkt werden.

Mit der Veröffentlichung der Entscheidung können sich Unternehmen für die Teilnahme an der Auktion bewerben. Die Teilnahme an der Auktion steht auch Neueinsteigernoffen. Die Versteigerung wird im Frühjahr 2019 stattfinden.

In einem gesonderten Antragsverfahren sollen zusätzliche Frequenzen im Bereich von 3.700 MHz bis 3.800 MHz sowie 26 GHz für lokale Nutzungen nach der Auktion 2019 bereitgestellt werden.

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