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Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland

• 03.07.19 Die Bundesnetzagentur geht immer gegen Anbieter wegen unerlaubter Telefonwerbung vor. Nun trifft es Vodafone aus der Mobilfunkbranche. So hat nun die Bundesnetzagentur gegen Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt.

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Telefonwerbung: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland

Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben Vodafone sowie von ihr beauftragte Call-Center und Vertriebspartner Werbeanrufe für Kabelfernseh-, Internet- und Telekommunikationsverträge getätigt, ohne dass die erforderlichen Einwilligungen der Angerufenen vorlagen.

Bundesnetzagentur schreitet gegen
Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

Neben der Neukundenakquise wurden vor allem ehemalige Kunden kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses bzw. zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen.

"Es ist nicht zu akzeptieren, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbeanrufe ausdrücklich untersagen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

In vielen Fällen hatten die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeanrufe im Vorfeld ausdrücklich verboten. Dies geschah entweder unmittelbar bei der Vertragskündigung oder aber während eines vorangegangenen Werbeanrufs. Über diese Anrufuntersagungen setzten sich sowohl die Vodafone Kabel Deutschland GmbH als auch die beauftragten Call-Center hinweg, so die Bundesnetzagentur.

In Einzelfällen folgten nach Angaben der betroffenen Verbraucher auf eine Anrufuntersagung bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.

Auch während eines Vertragsverhältnisses brauchen Unternehmen für einen Werbeanruf eine Einwilligung des Kunden und müssen sich erst recht an dessen Anrufuntersagung halten.

Mit dem nun verhängten Bußgeld geht die Bundesnetzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Neben Beschwerden zu unerlaubtem Direktmarketing im Energiebereich erreichen die Bundesnetzagentur sehr viele Beschwerden über Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Fernsehen.

Die Geldbuße gegenüber der Vodafone Kabel Deutschland GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Verbraucher können sich an die Bundesnetzagentur wenden Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die Täter zu überführen, müssen die Angaben zu den Anrufen möglichst präzise und detailliert sein.

Schon im Jahr Jahr 2018 sind die Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung weiter angestiegen. Im Jahr 2018 erreichten die Bundesnetzagentur bis Ende November über 58.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Rund ein Drittel betreffen Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Die Beschwerdezahlen befinden sich 2018 auf einem neuen Höchststand. 2017 gingen im gleichen Zeitraum 52.000 Beschwerden ein, 2016 waren es bis einschließlich November knapp 27.000.

Im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Höhe von über 1,1 Mio. Euro verhängt, im 2016 waren es zum Vergleich rd. 900.000 Euro. Über 800.000 Euro hiervon entfallen auf den Bereich der Energieversorgung. Die Bundesnetzagentur hat 2018 gegen zwei Energieunternehmen das höchstmögliche Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 300.000 Euro verhängt.

Anfragen im Verbraucherservice

Im Jahr 2018 sind bei der Bundesnetzagentur rund 45.000 schriftliche Anfragen und Beschwerden zu Fragen rund um den Telekommunikationsvertrag eingegangen.

Im Jahr 2018 ist die Bundesnetzagentur über 3.350 Fällen nachgegangen, um sicherzustellen, dass der Wechsel des Anbieters möglichst zügig abgeschlossen wird. In diesen Fällen war es bei einem Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen, die länger als einen Kalendertag andauerte. Die am Anbieterwechsel beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, den Einzelfall so schnell wie möglich zu klären. Die Zahl der Verfahren lag in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Deren Anteil an der Gesamtzahl der Anbieterwechsel bei Festnetzanschlüssen liegt damit deutlich unter einem Prozent.

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

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