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Verbände kritisieren Novelle des DigiNetz-Gesetzes zum Glasfaserausbau

• 20.09.19 Wenn es um den Breitbandausbau in Deutschland geht, wird oft das DigiNetz-Gesetz genutzt. Dabei wird geregelt, welche Förderungen bzw. Massnahmen man als Unternehmen beim Breitbandausbau durchführen darf. So kritisieren nun gemeinsam die Verbände BREKO, BUGLAS und VKU mögliche "Trittbrettfahren" beim Glasfaserausbau zu stoppen. Dabei geht es um
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das Mitverlegungsrecht von Mitbewerbern bei offenen Gräben und um den Wettbewerb eigentlich zu stärken.

Verbände kritisieren neues DigiNetz-Gesetzes zum Glasfaserausbau

Mit dem Gesetz sollte u.a. verhindert werden, dass binnen kurzer Zeit Straßen mehrfach aufgerissen werden müssen.

Aus Sicht der drei Verbände sollte die neue TKG-Novelle eine klare Unzumutbarkeitsregel enthalten, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift. Damit sollen Dritte in diesen Gebieten das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln nicht überbauen, bekommen jedoch Zugang zum Glasfasernetz zu fairen Konditionen, so die Verbände.

Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom

Wenn man in der Regel nur einen Glasfaseranbieter, wenn überhaupt, vor der Tür hat, freut man sich in der Regel über Highspeed. Der Netzbetreiber und Anbieter hat aber damit eine marktbeherrschende Stellung vor Ort. Sollte der Vertragsanbieter seine vertraglichen Verpflichtungen, in der Regel Störungsbeseitigung und Mindest-Speed nicht erfüllen, laufen Verbraucher gegen verschlossene Türen an. Die Bundesnetzagentur lässt die Verbraucher alleine. Es gibt leider schon zuviele desaströse Beispiele in Deutschland dafür. Daher wechseln die Kunden, in der Regel gefrustet, wieder aufs alte Kupferkabel. Und die Glasfasernetzeigentümer bekommen vom Netzbetreiber keine Pacht, was für wirtschaftlichen Schaden sorgt.

Daher kann man bei mehreren Glasfaserkabelanbieter vor Ort schnell wechseln. Nun sehen die Verbände BREKO, BUGLAS und VKU hier ein Ärgernis, da Kunden die freie Auswahl haben. Begründet wird die Kritik der Verbände mit den Kosten beim Erstausbauer. Allerdings werden Kabelmitverleger auch an die Kosten beteiligt, daher ist die Kritik doch ziemlich unbegründet. Der Fokus der Bundesregierung liegt im Erschließen von Breitband durch Glasfaserkabel. Was also "Gut" für den Verbraucher ist, ist "nicht gut" für den Erstkabelverleger. Daher ist die "kindische Einstellung", gar kein Glasfaser mehr verlegen zu wollen, von den Verbandsfirmen kontraproduktiv.

Immerhin warnte auch der Branchenverband Bitkom vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz.

Aus unserer Sicht fördert dieser Überbau/Doppelausbau die Leistungsfähigkeit der Breitbandnetze insgesamt. So kann man als Kunden wechseln, wenn der derzeitige Anbieter seine Leistungen bzw. Geschwindigkeiten nicht erbringen kann. Dieses ist ein konstruktiver Wettbewerb und der Kunde profitiert davon. In der Regel pachten Netzbetreiber ein Glasfasernetz vom Eigentümer, wie von einem Zweckverband oder Stadtwerke, und der Kunde muss dann eine Laufzeit von 25 Jahren aushalten. Leider sind uns zu viele Fälle bekannt, indem der Netzbetreiber die Probleme einfach aussitzt, da der Kunde eh nicht bei Störungen oder lahmen Speed wechseln kann. Hier hilft dann nur noch der Umstieg auf das 4G-Netz, wenn die Leistungsfähig vor Ort vorhanden ist, oder es findet ein Netzwechsel aufs alte Kuperkabel statt.

Darüber besteht wohl auch ein Konflikte mit dem EU-Recht, so die Kritik weiter. So trat am 20. Dezember 2018 der European Electronic Communications Code in Kraft, der demnächst weitere umfangreiche Änderungen im Telekommunikationsgesetz nach sich ziehen wird. Damit wird mitunter den investierenden Unternehmen die notwendige Rechts- und Planungssicherheit entzogen.

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