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EU-Kommission brummt Google Rekord-Strafe von 2,42 Mrd Euro auf

• 27.06.17 Der Suchmaschinen Gigant Google bekommt nun von der EU-Kommission ein Rekord Bussgeld von 2,42 Mrd Euro aufgedrückt. Durch das Bußgeld reagiert die EU-Kommission gegen Google wegen Mißbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine durch unzulässige Vorzugsbehandlung für den eigenen Preisvergleichsdienst.

Dr.Sim
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EU-Kommission brummt Google Rekord-Strafe von 2,42 Mrd Euro auf

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat. Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, seinem Preisvergleichsdienst, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat.

Preisvergleiche sorgen für Ersparnis beim Verbraucher
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Das Verhalten von Google stellt somit eine missbräuchliche Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung in der allgemeinen Internet-Suche dar, da es den Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten behindert.

In dem heutigen Beschluß kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google auf jedem nationalen Markt für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine beherrschende Stellung innehat.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf die Tatsache, dass auf die Google-Suchmaschine in allen EWR-Staaten sehr hohe Marktanteile entfallen, die meist über 90 Prozent liegen. Das Unternehmen konnte diese Position seit mindestens 2008, d. h. seit Beginn des Untersuchungszeitraums, halten.

Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

Google hat die Suchergebnisse manipuliert

Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten plaziert. Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert, so die EU-Kommission.

Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.

Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste können durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten plazierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten plaziert. Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.

Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Vergehens

Die Kommission berücksichtigte bei der Festlegung der Geldbuße die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 wurde die Geldbuße auf der Grundlage der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den betreffenden 13 Europäischen Wirtschaftsraum Staaten errechnet.

Mit dem Beschluß wird Google dazu verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von allen Maßnahmen abzusehen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben.

Google manipuliert Suchergebnisse bei Preisvergleichern

Google verwendet seine Ergebnisseiten, um entsprechende eigene Preisvergleiche anpreisen. Dabei werden sogar die Suchergebnisse manipuliert, so dass andere Preisvergleicher erst gar nicht mehr bei dem Suchergebnis auftauchen. Immerhin kann dieses jeder Nutzer zum Beispiel bei der Verwendung von Bing oder duckduckgo.com nachvollziehen.

Auch wir sind zum Beispiel mit unserem Preisvergleich Opfer der Google-Manipulationen. Bei Bing, duckduckgo.com und vielen anderen Suchmaschinen belegen wir erste und vordere Plätze. Bei Google sind wir gar mit mehr mit dem Suchwort "tarifrechner" gelistet, da wir als Preisvergleicher auf dem Markt auftreten. Hier wurden wir in den letzten Jahren aus dem Ranking dem Suchwort entfernt. Diese Suchergebnis-Manipulation durch Google trifft auch auf andere Preisvergleicher zu.

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