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Zweckverband Plön: Eignen sich Pepcoms Cablesurf Tarife fürs Glasfasernetz?

• 22.06.18

Update: 10.12.2018:

Aufrund der sehr schweren Vorwürfe gegen diesen hier ursprünglichen stehenden Artikel
Dr.Sim
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unter glasfaser-im-kreis-ploen.de/aktuelles, wo es aktuelle Information über den Zweckverband Breitbandversorgung für Plön gibt, haben wir diesen Artikel erstmal Offline genommen.

Diese Art der Anschuldigung haben wir seit unseren ersten Berichterstattungen seit dem Jahr 1998 noch niemals angetroffen.

Wir verwahren uns gegen diese Wahrheitswidrigen Aussaugen, die dort getroffen wurden und haben die Staatsanwaltschaft und die Bundesnetzagentur mit den Überprüfungen der Tarife und den dortigen Aussagen eingeschaltet.

Wir halten dieses für einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit und in das Grundrecht der Gewerbefreiheit. Ferner liegt nun hier der Verdacht des wettbewerbswidrigen Handelns bei einer Marktbeherrschenden Stellung durch Diffamierung gegenüber eines Preisvergleichers vor, um sich Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen.

Die Mitkonkurrenten wie Vodafone und Unitymedia haben uns in der Vergangenheit eine Entdrosselung bei den Kabel bzw. Breitbandtarifen per Pressemitteilung mitgeteilt. Eine entsprechende Information von Pepcoms Cable Surf Tarifen lag uns nicht vor. Auch waren online keine Cable Surf Tarife zu diesem Zeitpunkt mehr verfügbar, da auf die neuen Pyur Tarife umgestiegen wurde. Auch gab es keine Hinweise zum Zeitpunkt der Artikellegung auf dem Presse Portal bei glasfaser-im-kreis-ploen.de. Als Beweis haben wir nun die Mitteilungen auf dem Presse Portal gesichert.

Laut der Bundesnetzagentur müssen die Art und die wichtigsten technischen Leistungsdaten der angebotenen Telekommunikationsdienste, insb. diejenigen gemäß § 43a Abs. 2 und Abs.3 Satz 1 TKG, dem Kunden gegenüber erwähnt werden. Nach § 43 TKG gilt eine Anzeigenpflicht. Dieses gilt daher auch bei Veränderungen.

Die 1000 GB Datendrosselungen stehen in den Pepcom Cable Surf Tarifen, und wurden in einigen Gemeinden erwähnt, in anderen nicht. Ferner sind wir im Besitz eines entsprechenden Sitzungsprotokolls mit der Erwähnung der Datendrosselung, wo ein Pepcom Vertreter und Zweckverbands Vertreter laut Protokoll der Teilnehmer vorhanden war.

Nicht nachvollziehbar ist, warum unsere Darstellung erst 6 Monate später durch die Muttergesellschaft Tele Columbus AG kritisiert wird. Der Artikel ist zum Beispiel sehr oft unter den besten 10 Suchergebnissen bei Suchanfragen nach Zweckverband Plön zu finden gewesen.

Bezüglich Tarife gibt es ferner eine Feststellung durch die Bundesnetzagentur:
"Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Unternehmens getroffenen Vereinbarungen. Bei laufzeitgebundenen Verträgen haben beide Vertragspartner bis zum Ende der Vertragslaufzeit Anspruch auf Erfüllung. Ob und inwieweit auf diesen Anspruch von Seiten der Vertragsparteien verzichtet werden kann, kann im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden"..

Unsere involvierten, befragten Testhaushalte wußten zum Beispiel bei einer Befragung am letzten Freitag, dem 7.12.2018, noch immer nichts von einer Entdrosselung. Diese Haushalte liegen im Zweckverband Breitbandversorgung für Plön.

Wir halten Sie wie immer mit den Ergebnissen auf dem laufenden.

Update: 12.12.2018 12.00 Uhr

Die Bundesnetzagentur hat uns die Untersuchung bestätigt und bearbeitet den Fall mit der Vorgangsnummer 2018-12-12-0017. Betroffene Verbraucher und Haushalte können daher auch gerne Ihr Stellungnahmen und Meinungen bei der Bundesnetzagentur unter dieser Vorgangsnummer abgeben. Je mehr Meinungen und Äusserungen die Bundesnetzagentur bekommt, desto mehr Transparenz wird es nach Meinung des Chefredakteurs Dipl. Inform. Martin Kopka geben.

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unterstützt Verbraucher, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen. Hierbei vermittelt die Schlichtungsstelle als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

Die Verbraucher können die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle erreichen. Die Vorgangsnummer lautet 2018-12-12-0017.

Mit freundlichen Grüssen, Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka


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