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Bundesnetzagentur trifft Maßnahmen gegen automatisierte Stör-Anrufe

• 22.09.09 Die Bundesnetzagentur hat nun Maßnahmen getroffen, damit Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen geschützt werden. Dazu hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von sieben Rufnummern verschiedener Unternehmen angeordnet. Die Bundesnetzagentur reagierte damit auf zahlreiche Beschwerden, in denen sich vornehmlich Verbraucher über
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wiederholte tägliche Anrufe beklagten. Das Telefon klingelte in diesen Fällen oft nur wenige Male und nach dem Abnehmen meldete sich niemand.

Die Anrufe wurden durch den Einsatz eines Telefon-Computers durchgeführt, einem sogenannten Predictive Dialers. Bei einem Predictive Dialer handelt es sich um ein Wählprogramm, das überwiegend bei Callcentern eingesetzt wird. Die Software wählt nach zuvor festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an, oftmals bereits während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem Gespräch befindet. Hierbei wird die Rufnummer des Callcenters übermittelt, die in der Regel jedoch nicht zurückgerufen werden kann. Sobald der erste Angerufene das Gespräch entgegennimmt, werden die Anrufe zu den anderen Teilnehmern abgebrochen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuwählen. Der Einsatz eines Predictive Dialers soll insbesondere die Auslastung der Callcenter-Mitarbeiter optimieren und übernimmt die zeitaufwendige Aufgabe des wählens.

Bei den Anrufen wurden die Verbraucher mit bis zu 70 Anrufen pro Tag bombardiert und führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen.

Erschwerend kommt in den vorliegenden Fällen hinzu, dass die Angerufenen zudem im Vorfeld nicht in den Erhalt von Werbeanrufen durch die jeweiligen Unternehmen eingewilligt haben. Dies widerspricht den gesetzlichen Regelungen, die eine ausdrückliche vorherige Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen vorsehen.

Der Bundesnetzagentur liegen bereits zu weiteren Rufnummern Beschwerden über belästigende Telefonanrufe vor, die ebenfalls auf die Verwendung eines derartigen Wählprogramms zurückzuführen sind. Sie hat bereits Ermittlungen eingeleitet und beabsichtigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen.


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