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Bundeskartellamt befragt Telekom wegen geplante DSL Drosselung

• 16.05.13 Die aktuellen Pläne der Telekom, ab diesen Monat nur noch Daten-Flatrates im eigenen DSL- und VDSL-Festnetz mit einer Highspeed-Restriktion anzubieten, haben bei der Bundesnetzagentur, bei den Politikern und bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für Aufregungen und sogar schon zu Abmahnungen geführt.

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Nun handelt sich die dt.Telekom weiteren Ärger durch das Bundeskartellamt ein. Das Bundeskartellamt schaltet sich immer von alleine ein, wenn vermutet wird, dass ein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und einer damit verbundenen Vorteilsnahme vorliegt. Deshalb wurde das Bundeskartellamt von sich aus tätig.

Der Kartellamtschef Andreas Mundt sagte der Nachrichtenagentur Reuters: "Wir schauen uns den Sachverhalt genauer an." Das Kartellamt hatte der Telekom bereits Anfang Mai 2013 schriftlich Fragen zu ihren Plänen bei der DSL- und VDSDL Drosselung gestellt. Das Kartellamt erwartet eine zügige Antwort in den nächsten Tagen durch die Telekom.

Nun will die Telekom in Zukunft auch ungedrosselte DSL- und VDSL Tarife anbieten, dafür muß der Kunde dann aber bezahlen. Der Telekom-Chef René Obermann hat bei der Vorstellung der Quartalszahlen auf die massive Kritik an der Einführung der DSL-Drosselung reagiert. Für die Zukunft sind dann Tarife geplant, welche aus heutiger Sicht zwischen 10 und 20 Euro im Monat mehr kosten.

Mittlerweile wirft die Verbraucherzentrale NRW der Telekom durch die Einführung der entsprechenden Telekom-Klauseln vor, die Daten-Flatratre beim Festnetzanschluss unzulässig zu drosseln. Daher hat die Verbraucherzentrale die Telekom jetzt per Abmahnung aufgefordert, diese seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.

Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen im Monat überschritten wurde. So steht es nun in den neuen Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge. Betroffen von den Änderungen sind die Call&Surf und Entertain Verträge.

Die Verbraucherzentrale NRW hat der Telekom nun eine Frist bist zum 16. Mai 2013 gesetzt, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nach dem Verstreichen der Frist will die Verbraucherzentrale eine gerichtliche Klärung, ob die Telekom Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht.

Die neue Telekom Daten-Flatrate mit Drosseluing gilt für Neuverträge. Altverträge dürfen davon nicht betroffen sein. Da Altkunden diese Klauseln nicht in ihren Verträgen haben. Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Datenvolumen ohne Einschränkungen in den Festnetztarifen vorgesehen:

    • DSL bis zu 16 Mbit/s: 75 GB ohne Einschränkung • VDSL bis zu 50 Mbit/s: 200 GB ohne Einschränkung • Highspeed VDSL (Vectoring) bis zu 100 Mbit/s: 300 GB ohne Einschränkung • Highspeed VDSL (Glasfaser) bis zu 200 Mbit/s: 400 GB ohne Einschränkung
Mehr als 170.000 Telekom Kunden, alleine im Rahmen einer Online Protest-Petition, sind mittlerweile bereit zu wechseln, wenn die "Drosselkom" Pläne realisiert werden.

Auch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde hat sich eingeschaltet. Nach Informationen des Trierischen Volksfreunds hat die Bundesnetzagentur die Telekom aufgefordert, offene Fragen zu etwaigen Verstößen gegen die Netzneutralität im Internet zu beantworten. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt", sagte Netzagentur-Sprecher René Henn dem Volksfreund.


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