Bundesnetzagentur: 225.000 Euro Bußgeld wegen Verzögerung beim Telefonwechsel
• 19.02.14 Wenn es um den Anschlusswechsel beim Telefonanschluss geht, kennt die Bundesnetzagentur mittlerweile kein Pardon mehr gegenüber den Providern. Deshalb sollten Kunden bei einer Störung nicht nur den Provider in die Haftung nehmen, sondern auch gleichzeitig die Behinderung des Telefonwechsels bei der Bundesnetzagentur melden.
|
Durch die aktuelle Gesetzeslage sind die Telefonkunden vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen, so der Präsident der Bundesnetzagentur, erläuterte Jochen Homann.
Die Bundesnetzagentur wirft den drei Anbieter wiederholte Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten vor. Verbraucher waren so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt.
Auch ein vierter Anbieter steht schon auf der Bußgeldliste, aber es wurde gegen diesen bislang noch kein bußgeldverfahren eingeleitet. Insgesamt entfallen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel.
Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt liegt bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten der betroffenen Anbieter wurde berücksichtigt, dass sich diese aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses beteiligen, die allerdings bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen sind. Daher wurde gegenüber jedem Anbieter nur ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt.
Bislang gab es im Jahr 2013 rund 4.500 Fälle, bei denen der Anschlusswechsel nicht reibungslos klappte. Verbraucher können sich hierfür an eine gesondert zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. Weitere Infos gibt es unter www.bundesnetzagentur.de/tk-anbieterwechsel
Verwandte Nachrichten: |
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |