Bundesnetzagentur: Großkunden DSL-Modell für den Wiederverkauf unzulässig
• 22.05.06 Mit einer heute veröffentlichten Entscheidung hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom AG (DT AG) untersagt, DSL-Anschlüsse, die sie Internetanbietern zum Zweck des Wiederverkaufs an Endkunden überlässt, künftig nach dem im Dezember 2005 eingeführten "DSL NetRental"-Modell abzurechnen.
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Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Das DSL NetRental-Modell der DT AG ist nicht mit dem im Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Regulierungsziel der Sicherstellung chancengleicher Wettbewerbsbedingungen auch in der Fläche vereinbar, weil es eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten mittlerer und kleinerer DSL-Anbieter bewirkt und sich darüber hinaus höhere Rabatte insbesondere in den größeren Anschlussbereichen der Ballungszentren erreichen lassen."
Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur die beabsichtigte Entscheidung ausdrücklich unterstützt. Die Untersagung der DSL NetRental-Entgelte gilt mit Bekanntgabe der Entscheidung.
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