zugenommen. Dabei geht es um Vertragsanliegen, Anbieterwechsel, Umzug und die Bereitstellung von Anschlüssen.
Datenvolumen ist um rund 50 Prozent gestiegen
Das Datenvolumen ist in Fest- und Mobilfunknetzen erneut rasant angestiegen.
Im Jahr 2017 wurden etwa 33 Mrd. GB Daten über Festnetze übertragen. Das ist
eine Steigerung von ca. 47 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Über Mobilfunknetze
wurden ca. 1,4 Mrd. GB übertragen, 2016 waren es noch 918 Mio. Hier ist dann eine eine Steigerung um 52 Prozent vorhanden.
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Bundesnetzagentur mit neuer Software für die Breitbandmessung -Bild: Bundesnetzagentur
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Gleichzeitig sinkt im Zuge der Verbreitung von Messenger Diensten wie WhatsApp
die Zahl der in Deutschland versendeten SMS. 2015 wurden etwa 16,6 Mrd. SMS
versandt, 2017 waren es etwa 10,4 Mrd. SMS. Der Höhepunkt lag 2012 bei fast 60 Mrd. SMS.
Auch das Gesamtvolumen der abgehenden Gesprächsminuten ist sowohl im Festnetz
und Mobilfunknetz weniger geworden. Waren es im Jahr 2016 noch 131 Mrd. Minuten
im Festnetz, sind es im Jahr 2017 nur noch 120 Mrd. Minuten gewesen.
Etwa zwei Drittel aller Gesprächsminuten im Festnetz wurden bis Ende 2017 IP-basiert realisiert.
Anzahl an Kundenbeschwerden steigt rasant
Die Zahl der Verbraucheranfragen und -beschwerden bei der Bundesnetzagentur
zum Telekommunikationsbereich erreichte im Jahr 2017 mit 290.000 einen neuen
Höchststand. Ein Jahr zuvor waren es 220.000 anfragen und davo 178.000 Beschwerden. Viele Beschwerden betreffen
Vertragsanliegen, Anbieterwechsel, Umzug und die Bereitstellung von Anschlüssen.
Die Verbraucher beklagten oftmals Unstimmigkeiten bei der Umsetzung von
Vertragsinhalten wie Leistungsdaten und Preisen oder bei der Kündigung von
Verträgen. 164.000 Anfragen und Beschwerden sind zum Missbrauch von Rufnummern
sowie zu unerlaubten Werbeanrufen eingegangen. In diesem Zusammenhang hat die
Bundesnetzagentur 2017 die Abschaltung von etwa 54.000 Rufnummern angeordnet,
und fast 1,2 Mio. Euro Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.
Bundesnetzagentur mit neuer Version der Breitbandmessung
Bislang gab es nur eine App für die Breitbandmessung, wo man einzelne
Messungen in einem Log eintragen konnte. Mit diesen Daten konnte man dann als
Breitband-Kunde mitunter vertragskonforme Leistungen gegenüber den Anbieter
einfordern. Nun wird der Vorgang noch mehr für den Verbraucher automatisiert.
Die Messungen sind manuell durchzuführen. Dies ermöglicht laut der
Bundesnetzagentur eine Kontrolle über die Messumgebung und damit eine höhere
Rechtssicherheit. Bei automatisierten Messungen können ungewollte parallele
Datenverkehre auftreten, z. B. durch paralleles Streaming von Filmen, die
einen negativen Einfluss auf die Messungen haben können.
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Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom
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Somit werden störende Einflüsse der Endkundenmessumgebung technisch
ausgeschlossen. Die Anwender werden ferner deutlich vor den Messungen auf mögliche Fehlerquellen
hingewiesen.
Mitteilung zu Abweichungen bei Breitband Geschwindigkeiten im Festnetz
Nach den europarechtlichen Regelungen gilt bei Breitbandanschlüssen im
Festnetz jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende
Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern
zwischen der tatsächlichen und der angegebenen Leistung als nicht
vertragskonform.
Konkret liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht
vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im
Download:
• nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent
der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
• die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
• die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Die Mitteilung enthält zudem Vorgaben zum Nachweis von Abweichungen. Dieser
soll mittels installierbarer Version der Breitbandmessung der
Bundesnetzagentur erfolgen. Dabei hält es die Bundesnetzagentur für
erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen
vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit LAN-Verbindung vorgenommen werden.
Mit der neuen Desktop-Version ist ein umfangreicher Konsultationsprozess mit
den Marktteilnehmern vorausgegangen. So hat die Bundesnetzagentur im Sommer
des vergangenen Jahres einen Workshop durchgeführt, um die Anforderungen an
die Desktop-App mit dem Markt zu diskutieren. Darüber hinaus wurde Ende 2017
eine Testversion zur Verfügung gestellt.
Die von der zafaco GmbH entwickelte Desktop-App kann im Internet unter
www.breitbandmessung.de heruntergeladen werden. Ferner hat
der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Anliegen gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu unterstützen.
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