Bundesregierung beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos
• 22.04.09 Die Bundesregierung hat heute, dem 22.04.2009, auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen.Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG)
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Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren.
Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird. Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
Neu ist allerdings nun die Regelung, dass die IP-Adressen der vermeintlichen Nutzer geloggt werden. Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.
Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 Prozent zu verzeichnen, dies entspricht eine Steigerung von 2936 auf 6206 Fälle.
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