Den Abo-Fallen im Internet gehts an den Kragen
• 14.01.11 Die unliebsamen Abo-Fallen, bei denen Nutzer auf einmal ein jährliches Abo bezahlen müssen, geht es nun wohl endgültig an den Kragen. Zumal es ja nie zu einem rechtskräftigen Geschäft aufgrund eines Mausklicks im Internet gekommen ist. Beide Seite müssten dabei bewußt ein Vertragsverhältnis eingegangen sein, um einen rechtskräftigen Vertrag entstehen zu lassen.
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Bei den Internet-Seiten sind oftmals triviale Informationen erhältlich. Dann gibt es noch ein Gewinnspiel in dessen Rahmen dann eine Vielzahl von persönlichen Daten abgefragt wird. Ganz weit hinten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht dann oft, dass durch die Bestätigung der AGB auch eine Kostenfolge ausgelöst wird. Weigert sich der Verbraucher dann zu zahlen, wird er mit unzähligen Inkassoschreiben und Anwaltsschreiben sowie der Drohung mit einem Schufa-Eintrag unter Druck gesetzt, die Forderung, die sich zumeist zwischen 65 und 99 Euro bewegt, zu bezahlen.
Bisher hatten die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte eine Strafbarkeit immer dann abgelehnt, wenn tatsächlich irgendwo im Kleingedruckten ein Hinweis auf die Kostenpflicht stand. Nun hat hier eine Änderung der gerichtlichen Auffassung stattgefunden.
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