Nun hat die Europäische Kommission Pläne der deutschen Bundesnetzagentur
in einem
gestrigen Schreiben ausgesetzt,
die dazu führen könnten, dass die Anrufzustellungsentgelte in deutschen
Mobilfunknetzen um über 80 Prozent höher sind als in vielen anderen
Mitgliedstaaten. Diese Vergleich ist erstaunlich. Immerhin hat die
Bundesnetzagentur die Preise bei den Handytarifen halbiert, und die
Netzbetreiber sind dagegen Sturm gelaufen, allerdings erfolglos.
Die EU-Kommission wirft also der Bundesnetzagentur Preistreiberei vor, da die
Handytarife im benachbarten EU-Ausland noch billiger sind, um bis zu 80
Prozent. Dadurch würden den deutschen Verbrauchern ungerechtfertigt hohe
Preise für ihre Handygespräche berechnet.
In ihrem Vorschlag hält sich die Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht an die
Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte, die die Kommission in
ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung
aus dem Jahr 2009 vorgegeben hatte. Diese Empfehlung ist Bestandteil des
EU-Telekommunikationsrechts.
Man muss das also mal sacken lassen!. Die Bundesnetzagentur hat zu hohe
Handytarife zum Nachteil der deutschen Verbraucher eingeführt, die
Mobilfunkbetreiber haben einen Vorteil, und beschweren sich trotzdem, wie
zuletzt auf auf der Mobilfunkmesse in Barcelona, dem Mobile World Congress.
Im realen Leben würde man dann doch von gewerbliche Abzocke als
Steigbügelhalter durch die Bundesnetzagentur sprechen. Ob sich hier nun ein
Fass auftut, werden die Ermittlungen der EU-Kommission ergeben.
Neben der Tatsache, dass die deutschen Verbraucher dadurch überhöhte Preise
bezahlen, besteht auch die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie
Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen
Mobilfunkbetreiber quersubventioniert werden, so die Kritik der EU-Kommission weiter.
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Da
sich die große Mehrheit der Mitgliedstaaten an die Regeln hält, wird das
EU-Telekommunikationsrecht heute auf koordinierte Weise angewandt, was
größtmögliche Vorteile für die Verbraucher und den Wettbewerb bringt. Deutsche
Anbieter sollten dabei keine Sonderbehandlung erhalten.".
Die EU-Kommission hat nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie
(MEMO/11/321)
in Bezug auf nationale Abhilfemaßnahmen Gebrauch macht. Die Bundesnetzagentur
hat nun drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium
europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation eine Lösung
zu finden.
Als Fazit bleibt stehen, dass der deutsche Verbraucher am Ende für die
Schlamperei der Bundesnetzagentur, die hier eine verbraucherfeindliche
Situation in der EU zum Nachteil der deutschen Telefonkunden aufgetan hat,
zahlen muss. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sollte sich
daher überlegen, ob es nicht besser ist, zurück zu treten, um weiteren Schaden von den Verbrauchern abzuwenden.
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