Neues Elektronisches Meldeverfahren Elena für Arbeitsdaten
• 26.06.08 Das Bundeskabinett hat nun den Start des elektronischen Meldeverfahrens für Arbeitsdaten (Elena) beschlossen. Das Erstellen von schriftlichen Einkommensnachweisen etwa für den Elterngeld-Antrag oder das Wohngeld könnte dadurch künftig entfallen.
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Allerdings schöpft die aktuelle Regelung nur einen Bruchteil der Möglichkeiten des elektronischen Meldeverfahrens aus, deshalb darf der für das Jahr 2012 geplante Start des elektronischen Meldeverfahrens nur ein erster Schritt sein.
Beim elektronischen Meldeverfahren übermitteln die Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank. Behörden und Gerichte können dort die aktuellen Daten erfragen und auf dieser Basis staatliche Leistungen berechnen, allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer. Ohne Einwilligung kommen die öffentlichen Stellen nicht an die hinterlegten Daten der rund 40 Millionen Arbeiter und Angestellten. Sichergestellt wird der autorisierte Zugang durch eine individuelle Chipkarte mit einer digitalen Signatur.
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