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Redaktionsnetzwerk Tarifrechner wünscht allen Lesern und Partnern ein gutes neues Jahr 2023

• 31.12.22 Nun sind es nun nur noch wenige Stunden bis zum Jahreswechsel. Wir bedanken uns daher bei unseren Lesern für die Treue im laufenden Jahr und wünschen unseren Lesern und Partnern ein gutes, neues Jahr 2023, mit viel Erfolg und Gesundheit.

Spannendes Jahr 2023 erwartet

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Wie jedes Jahr, wird auch in diesem Jahr zum Jahresabschluss 2022 das Smartphone im Mittelpunkt bei den Silvester-Grüssen stehen. Dabei ist bislang die telefonische Kommunikation in den vergangenen Jahren noch immer die beliebteste Art und Weise, seine Silvester-Grüße zu übermitteln. Immerhin haben nun Mitteilungsdiensten wie Whatsapp und die Messenger im Internet die beliebte SMS verdrängt. Daher rechnen die Mobilfunkprovider mit einem rasanten Anstieg an Datenmengen zu Silvester.

Gegen Jahresende 2022 müssen die 4 Mobilfunkprover die neuen Auflagen aus der 5G Auktion erfüllen. Daher wird es spannend werden, was die Bundesnetzagentur und die Bürger alles herausfinden werden.

Silvester 2023
Neujahrsgrüsse liegen im digitalen Trend
Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Keine Portierungskosten mehr, Verträge haben nach 24 Monaten Laufzeit nur noch 1 Monat Laufzeit

So haben sich die Provider im abgelaufenem Jahr an die neuen TKG Regeln gehalten. So darf bei der Portierung keine Portierungsgebühr mehr beim alten Provider verlangt werden. Dieses geht aus der TKG-Novelle hervor und wird von der Bundesnetzagentur bestätigt.

Ferner hat ein Vertrag nach 24 Monaten Laufzeit auch nur noch eine Laufzeit von einem Monat. Zuvor haben sich Telekommunikationsverträge um weitere 12 Monate verlängert. Die Regelung gilt auch rückwirkend für Bestandsverträge. Auch neu ist, das der Anbieter darauf hinweisen muss, dass sich ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert. So haben Nutzer die Möglichkeit noch rechtzeitig zu kündigen.

Weiterhin Minderungsrecht bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit

Mit der neuen TKG-Novelle erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Minderungsrecht beim langsamen Internet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel die Kunden im Zeitraum 2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten.

Verbraucherzentrale: Neues Minderungsrecht ab Dezember bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit
Verbraucherzentrale: Neues Minderungsrecht ab Dezember
bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei wurden nur die vier größten Provider in Deutschland mit Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 untersucht. Mit dem Messtool der Bundesnetzagentur können Verbraucher nachweisen, dass sie weniger als die vertraglich vorgesehene Download-Geschwindigkeit erhalten. So haben die Verbraucherschützer die Messdaten der Bundesnetzagentur mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen und ausgerechnet, wie viel man in den einzelnen Tarifen zu viel bezahlte.

Mobile Kommunikation mit Whatsapp und Co.

Der Trend bei der mobilen Kommunikation geht bei den Smartphones allerdings auch immer mehr zu den kostenlose Nachrichten- und Übermittlungsdiensten wie zum Beispiel Whatsapp oder der der Facebook-App. Dabei bedarf es dann aber einen mobilen Internet-Zugang. Dieses Silvester wird sich dann wieder zeigen, wie stark die Mobilfunknetze bei der Datenübertragung dem Ansturm gewachsen sind. Bislang hatten die Provider immer nur zu Silvester mit einer Flut von SMS zu kämpfen. Dieses Ansturm wurde aber in der Regel immer sehr bravourös von den Providern gelöst.

Zum Jahreswechsel werden dann voraussichtlich mehr Anrufe und Daten durch das Netz rauschen als jemals zuvor. Schon in den letzten Jahren verzeichnete zum Beispiel Vodafone in der Neujahrsnacht immer neue Rekordwert.

Bei der beliebten WhatsApp gelten weiterhin Regeln, die zur Sperrung von Nutzern führen können. Dabei werden Anwender gesperrt, die eine Nachricht an viele Nutzer gleichzeitig schicken. Damit will WhatsApp den Spammern den Spaß verderben. Allerdings kann dieser neue Mechanismus auch zu einer Sperrung von Unschuldigen führen, daher ist besonders zur Weihnachtszeit Vorsicht angesagt.

Laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom für den Jahreswechsel wollen 98 Prozent der Deutschen ihre Neujahrsgrüße auf elektronischem Weg versenden. So wollen 41 Prozent der Bundesbürgern Freunden und Familie per Kurznachricht ein frohes neues Jahr wünschen. Beliebter als die SMS oder Messenger-Dienste wie WhatsApp und iMessage sind nur Telefongespräche.

Funklöcher Desaster: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) droht Mobilfunkfunkern --Wieder leere Drohung?

So dauert das Schließen von Funklöchern und "weißen Flecken" in Deutschland wieder mal länger als gedacht. So haben werden die Netzbetreiber die entsprechenden Auflagen in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr erfüllen. Damit wird der Wirtschaft und der Bevölkerung ein erheblicher Schaden zugefügt.

"Immerhin bezahlen die Verbraucher gutes Geld für gut ausgebaute 5G und LTE Netz. Daher sollten man auch von Verbrauchertäuschung bei den Mobilfunkern sprechen", so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Nun will der amtierende Verkehrsminister Wissing das Tempo erhöhen. "Tatsächlich werden auch diese Forderungen die Mobilfunker nicht beeindrucken, dazu hat die Bundesnetzagentur und das Verkehrsministerium in den letzten Jahren nur zahnlose Drohungen von sich gegeben. In der Vergangenheit waren immer die Behörden, wehrhafte Bürger und Demonstranten Schuld, und daran wird sich auch nichts ändern.", so der Chefredakteur in seiner Kritik weiter.

Der FDP-Politiker sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Das kann vielfältige Gründe haben, etwa weil Lieferverzögerungen, Bürgerinitiativen oder langwierige Genehmigungsverfahren den Ausbau ausbremsen. Die Gründe müssen jetzt genau erörtert werden, zusammen mit der Mobilfunkbranche.".

Vergeblich wird Wissing wohl auch dieses mal die Netzbetreiber in der Verantwortung nehmen. Man sollte aus Sicht des Ministeriums auch von rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, selbstverschuldete Verzögerungen zu sanktionieren, so Wissing weiter. Sanktionen müsste die Bundesnetzagentur verhängen.

Wissing sagte, bei der digitalen Konnektivität solle Deutschland nicht mehr länger Mittelmaß sein, sondern in der Spitze mitspielen. "Im Mobilfunk müssen wir schnellstmöglich Funklöcher schließen. Die Netzbetreiber investieren viel Geld und treiben den Ausbau voran.".

Dieses sind die Vergabebindungen für das neue 5G Netz:

Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis zum Ende des Jahres 2022 zu errichten.

Wir wünschen allen Lesern einen Guten Rutsch ins neue Jahr, Ihr Redaktionsnetzwerk Tarifrechner


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