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Bundesnetzagentur: Langsames DSL und beim Anbieterwechsel wird geschludert

• 12.04.13 Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Studie zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen veröffentlicht. Dabei haben 250.000 Kunden mitgemacht. Grundlage waren Kundenbeschwerden über Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten "bis zu"-Bandbreite und der tatsächlichen Bandbreite.

Dr.Sim
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"Bis zu" ist eines der am häufigsten Beschreibungen, wenn es um die DSL Geschwindigkeit bei den Verträgen und den Angeboten in der Werbung geht. Damit wollen die DSL Anbieter kaschieren, dass sie nicht in der Lage sind, eine zuverlässliche Datenangabe zu machen.

Aufgrund der Meßergebnisse bei den Kunden kommt als Ergebnis heraus. dass über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg, die teilnehmenden Nutzer oft nicht die Bandbreite haben, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde.

Parallel zu den Messungen wurden auch die Standardverträge der Anbieter untersucht von der Bundesnetzagentur untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass fast alle Anbieter gegenüber den Kunden flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite machen.

"Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung besteht kein überschwengliches Bemühen, dem Endkunden aktiv einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten"", kritisiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Mit den vorliegendem Ergebnis will die Bundesnetzagentur nun einen Dialog mit den Unternehmen führen, um die Transparenz zum Wohle des Endkunden zu verbessern. Endkunden sollen langfristig die Qualität des Internetzugangs besser bewerten können.

Die Bundesnetzagentur hat seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im vergangenen Jahr mehrere Tausend Beschwerden erhalten und Lösungen vorangetrieben. Der Gesetzgeber wollte mit den Neuregelungen den Endkunden vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel schützen. Der abgebende Anbieter muss im Falle eines Scheiterns des Wechselprozesses die Versorgung wieder aufnehmen. Die Unterbrechung darf zudem nicht länger als einen Kalendertag andauern. Allerdings haben viele Anbieter die Kunden im "Regen" stehen lassen. Wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen hat die Bundesnetzagentur jetzt gegen mehrere Anbieter Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Bundesnetzagentur sind die Beschwerdezahlen bislang zuviel. Es gibt bei einem Anbieterwechsel nach wie vor längere Unterbrechungen des Telefon- und Internetanschlusses. Die Bundesnetzagentur will durch das Einleiten von Bußgeldverfahren zeigen, dass sie die Situation nicht länger akzeptieren will. Der unkomplizierte Anbieterwechsel ist eine Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb, so die Bundesnetzagentur weiter.


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